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Ministerpräsidentenkonferenz

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist Ausdruck eines gelebten Föderalismus. Sie ist ein Gremium der Selbstkoordination der Länder, die auf diese Weise ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten. Sie hat sich aus dem Bedürfnis der Länder heraus entwickelt, außerhalb des formalen Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat ein weiteres Gremium zur Diskussion und Beschlussfassung bei länderspezifischen Themen zu schaffen.

Die regelmäßigen Sitzungen der MPK finden viermal jährlich statt. Zweimal - im Sommer und im Dezember - kommen die Regierungschefs der Länder unmittelbar im Anschluss an die MPK zu einer Besprechung mit der Bundeskanzlerin zusammen. Bei besonderem Beratungsbedarf - wie z. B. in den Bund-Länder-Beratungen zur Föderalismusreform und zum Länderfinanzausgleich - treffen sich die Regierungschefs der Länder über die regelmäßigen Ministerpräsidentenkonferenzen hinaus zu Sonderkonferenzen. Die Ministerpräsidentenkonferenzen werden jeweils durch entsprechende Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS-Konferenzen) vorbereitet.

Derzeit hat Sachsen-Anhalt den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz. Im Oktober 2011 folgt Schleswig-Holstein. Thüringen wird 2012/13 erneut Vorsitzland der MPK sein.