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Wirtschaftsverwaltung

Die Wirtschaftsverwaltung umfasst die klassischen Bereiche des Wirtschaftsrechtes, angefangen vom Interner Link Gewerberecht ,  der  Geldwäschebekämpfung über das  Kartellrecht bis hin zum Interner Link öffentlichen Auftragswesen, um nur einige Aspekte zu nennen. Auch das Interner Link Mess- und Eichwesen ist klassischer Bestandteil der Wirtschaftsverwaltung.

Zu einer modernen Wirtschaftspolitik zählt auch eine moderne Wirtschaftsverwaltung. Die vorgenannten Rechtsgebiete werden zunehmend mit den aktuellen technischen Entwicklungen konfrontiert. Die zuständigen Referenten stehen sowohl mit den nachgeordneten Bereichen als auch mit anderen Ländern und der Bundesregierung in Verbindung, um in kürzest möglicher Zeit Antworten auf neue Fragen geben zu können. In einer immer komplexer werdenden Gesellschaft mit ebenso komplexen wirtschaftlichen Verflechtungen ist ein flexibles Rechts- und Verwaltungssystem unabdingbar, damit die wirtschaftspolitischen Instrumente auch umgesetzt werden können.