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Richtlinie GuW Plus – Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 27/2011
Richtlinie
GuW Plus 2011 – Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) gewährt auf der Grundlage der §§ 23, 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) einschließlich der VV zu §§ 23, 44 ThürLHO in der jeweils geltenden Fassung im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank zinsgünstige Darlehen mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen. Die Fördermaßnahmen werden durch das TMWAT einer Zielerreichungskontrolle (Controlling) gemäß den VV zu § 23 ThürLHO unterzogen.
Verwendungszweck
a) Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, auch durch Erwerb eines Betriebes, sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung
b) Festigung einer selbstständigen Existenz
c) Betriebsmittel
Finanziert werden können Investitionen mit Investitionsort in Thüringen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich Baunebenkosten
- gewerbliche Baumaßnahmen
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge etc.)
Sofern die Voraussetzungen des Programms Thüringen-Dynamik gegeben sind und Investitionsgüter über Thüringen-Dynamik finanziert werden können, scheidet insoweit eine Förderung über GuW Plus aus.
Der Erwerb von Geschäftsanteilen (sog. „share deal“), immaterielle Investitionen sowie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sofern eine Antragsberechtigung im „KfW-Programm Erneuerbare Energien“ vorliegt, sind nur außerhalb der GuW-Plus-Sonderkonditionen förderfähig.
Darüber hinaus kann der gesamte Betriebsmittelbedarf finanziert werden.
Branchenübliche Markterschließungskosten, die Finanzierung des Warenlagers sowie die Umschuldung von kurzfristigen Bankverbindlichkeiten können im Rahmen der Betriebsmittelvariante berücksichtigt werden.
Mehrwertsteuerbeträge können nur finanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Das Darlehen muss bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Investitionen bezieht (z. B. Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe und dergleichen). Ausgeschlossen sind Umschuldungen bzw. Finanzierungen von zum Zeitpunkt der Bewilligungsentscheidung der TAB bereits abgeschlossenen Investitionsvorhaben.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission in der jeweils gültigen Fassung und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen sind antragsberechtigt.
Stellt eine natürliche Person den Antrag, kann nur der Anteil an den gesamten förderfähigen Investitionen mitfinanziert werden, der der Beteiligung des Antragstellers am Unternehmen entspricht.
Die selbstständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen. Beteiligt sich der Existenzgründer an einem bestehenden Unternehmen oder gründet er eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, so wird eine aktive Tätigkeit - z. B. geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH - vorausgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftskapital sollte 10 % nicht unterschreiten.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Sanierungsfälle sind nicht förderfähig.
Unternehmen,
- die keine De-minimis-Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung von Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen, ABl. der EU Nr. L 379/5 vom 28.12.2006 (De-minimis-Verordnung) erhalten können (dazu zählen insbesondere die Bereiche landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports);
- der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (im Sinne der De-minimis-Verordnung), des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens, der Energie- und Wasserver- und -entsorgung (NACE 35 - 37), Apotheken, Rechtsberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten.
sind nicht antragsberechtigt.
Umfang der Finanzierung
Finanzierungsanteil:
Unter Einbeziehung aller öffentlichen Mittel kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Höchstbetrag: 1 Mio. EUR pro Jahr.
Darlehenskonditionen
Laufzeit, Zinssatz und Zinsverbilligung
Zu 1a) und 1b):
- bis zu 5 Jahre, davon bis zu 1 tilgungsfreies Jahr; Festzins für die gesamte Laufzeit
- bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre, Festzins für die gesamte Laufzeit
- bis zu 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre, Festzins für die ersten 10 Jahre
Die 20-jährige Laufzeitvariante ist nur für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens zwei Drittel der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, möglich.
Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.
Zu 1c):
- 6 Jahre, davon bis zu 1 tilgungsfreies Jahr, Festzins für die gesamte Laufzeit
Die KfW Mittelstandsbank stellt der TAB zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Verfügung, die durch den Freistaat Thüringen max. für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsphase zusätzlich zinsverbilligt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.
Die Gewährung der Darlehen erfolgt unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission auf Basis des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW.
Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Die Preisklasse - und damit der risikogerechte Zinssatz - wird unter Berücksichtigung der Bonität des Antragstellers und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten bei Antragstellung von der Hausbank festgelegt. Innerhalb der GuW-Plus-Sonderkonditionen richten sich die Endkreditnehmerzinssätze nach dem Unternehmensalter. Weitere Informationen zur Ermittlung des Zinssatzes sind der Programmseite und die jeweils gültigen Zinssätze je Preisklasse sind der Konditionsübersicht der TAB im Internet unter www.aufbaubank.de zu entnehmen.
Auszahlung: 100 %
Bereitstellungsprovision:
Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat wird nach zwei Bankarbeitstagen und einem Monat nach Darlehenszusage der TAB auf die noch nicht ausgezahlte Darlehensvaluta berechnet.
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase durch den Endkreditnehmer nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
Risiko:
GuW-Plus-Darlehen nach dieser Richtlinie werden in voller Primärhaftung der Hausbank gewährt.
Können der Hausbank ausreichende bankübliche Sicherheiten nicht zur Verfügung gestellt werden, kann die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH beantragt werden. Für Umschuldungen von kurzfristigen Bankverbindlichkeiten ist keine Bürgschaftsübernahme möglich.
Antragsverfahren
Anträge werden auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei jedem Kreditinstitut (Hausbank) nach Wahl des Antragstellers eingereicht. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut der Hausbank in die Antragstellung einzuschalten.
Anträge im Rahmen dieses Programms sind der
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
zuzuleiten.
Die Antragsunterlagen können bei der TAB angefordert oder im Internet unter www.aufbaubank.de abgerufen werden.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Freistaates Thüringen sowie des Bundes ist grundsätzlich möglich. In einem Vorhaben dürfen neben dem GuW-Plus-Darlehen keine zusätzlichen Mittel aus dem „KfW-Gründerkredit - Universell“, dem „KfW-Gründerkredit - Startgeld“ sowie dem „KfW-Unternehmerkredit“ beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Darlehen und Zinsverbilligung aus diesem Programm besteht nicht. Die Darlehensbewilligung ergeht auf privatrechtlicher Grundlage.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum 01.05.2011 in Kraft und löst die Richtlinie zum Programm GuW Plus - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung vom 01.07.2008 ab. Die Laufzeit der Richtlinie ist bis 31.12.2011 befristet.
Erfurt, den 2011
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie