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Die Richtlinie gilt weiter für Anträge, die bis zum 24.10.2011 in der Bewilligungsbehörde GFAW eingegangen sind. Anträge, die nach dem 24.10.2011 eingehen, können nicht mehr nach dieser Richtlinie beschieden werden. Zum 31.12.2011 tritt die Richtlinie "Einstellungszuschüsse" endgültig außer Kraft.
Richtlinie zum Landesarbeitsmarktprogramm„Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 08/2011
Die Richtlinie zum Landesarbeitsmarktprogramm "Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie" wird bezüglich des in Ziffer 2.2 der Richtlinie beschriebenen Fördergegenstands zum 25.10.2011 außer Kraft gesetzt. Eine Antragstellung für neue Projekte nach dieser Ziffer der Richtlinie ist nicht mehr möglich. Bezüglich des in Ziffer 2.1 beschriebenen Fördergegenstands gilt die Richtlinie "Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie" bis zum 30.06.2012 weiter und wird anschließend außer Kraft gesetzt.
Richtlinie über die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen im Rahmen des Programms "Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie"
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 43/2011