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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Durch die
Jobcenter werden zur Erreichung dieses Ziels Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht. Auf der Homepage der
Bundesagentur für Arbeit können Sie sich zielgerichtet über die Leistungsformen und -voraussetzungen informieren.
Um eine Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen im Alltag zu vermeiden, werden seit 01.01.2011 durch die Jobcenter bzw. durch die kreisfreien Städte und Landkreise
Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) ist im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oberste Rechtsaufsichtsbehörde über die von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erbringenden Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung). Das
Landesverwaltungsamt führt die Rechtsaufsicht.
Dem TMWAT obliegt die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger. Dies sind im Freistaat Thüringen aktuell die
Stadt Jena und der
Landkreis Eichsfeld. Ab 01.01.2012 erbringen darüber hinaus auch die
Landkreise Greiz und
Schmalkalden-Meiningen anstelle der Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in eigener Verantwortung.