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Das Referat bearbeitet alle Fragen des Arbeitssicherheitsgesetzes. Dabei kooperiert es eng mit den Thüringer Betriebsärzten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Ausschüssen für Arbeitsschutz. Grundsatzangelegenheiten des Arbeitszeitgesetzes (z. B. Arbeitszeit in Krankenhäusern), des Fahrpersonalgesetzes (z. B. Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten), des Ladenschlussgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes charakterisieren die Vielfalt der Aufgaben.
In den Verantwortungsbereich des Referats gehören außerdem Fragen der Arbeitsmedizin, z. B. arbeitsmedizinische Vorsorge, beruflicher Infektionsschutz, Verfahren bei Berufskrankheiten, Mobbingberatung sowie die Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Als Referentin ist Rita Hacke und als Sachbearbeiterin Bärbel Kraft tätig.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Einführung des digitalen Kontrollgerätes
Informationen für Fahrer, Unternehmer, Werkstattinhaber und verantwortliche Fachkräfte