Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Vorwort

Die freiheitliche Ordnung unserer Demokratie lebt von der Verantwortungsbereitschaft ihrer Bürgerinnen und Bürger und der Verbindlichkeit ihrer Entscheidungen; sie stützt sich auf Menschen, die ihr Leben mit Blick auf und in Beziehung zu Mitmenschen aktiv gestalten. Die Thüringer Landesregierung wird weiterhin ihren Beitrag dazu leisten, um soziale Herausforderungen Schritt für Schritt einer Lösung näher zu bringen, indem Rahmenbedingungen geschaffen oder verbessert werden, die die Eigenverantwortung der Bürger stärken.

Die Grundwerte der Subsidiarität und der Solidarität stellen die Maßstäbe der Sozialpolitik der Thüringer Landesregierung dar. Der Staat kann durch eine gestaltende Strukturpolitik und durch verantwortungsvolle Förderprogramme einiges zu Wege bringen, wirkliche Hilfe gibt es jedoch nur von Mensch zu Mensch. Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft lassen sich aber nicht per Gesetz verordnen.

Der 3. Thüringer Sozialbericht thematisiert die bisher praktizierte Sozialpolitik der Thüringer Landesregierung. Neue inhaltliche Akzente liegen unter anderem in der Familienpolitik, in der Förderung des ehrenamtlichen Engagements und insbesondere in den Bemühungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer bewährten sozialen Sicherungssysteme. Sowohl die Rentenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung sind zwar in erster Linie bundespolitische Themen, jedoch aufgrund der direkten Betroffenheit jedes Bürgers hat sich die Landesregierung mit großem Engagement an der öffentlichen Diskussion beteiligt und versucht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Fehlentwicklungen entgegen zu steuern.

Im 3. Thüringer Sozialbericht wurden inhaltliche Prioritäten gesetzt. Themen, die in anderen Berichten der Landesregierung behandelt werden, z.B. in den Thüringer Gesundheits- oder Arbeitsmarktberichten, wurden in die vorliegende Publikation nur überblickartig integriert.

Dem Bericht liegt erstmals eine wissenschaftliche Untersuchung der sozialen Situation zu Grunde. Mit diesem Verfahren geht die Landesregierung weit über das hinaus, was uns an Beispielen aus der Bundesregierung, anderen Landesregierungen oder aus den Vorjahren bekannt ist. Die hier gewählte Form, das Aufzeigen von Lösungsansätzen und eine umfassende Situationsanalyse, vermittelt ein sehr eindringliches Bild der sozialen Lage unter der Thüringer Bevölkerung. Beim Studium des Berichts sind schon die jeweiligen Einzeldarstellungen für sich selbst sprechende, aussagestarke Mosaiksteinchen, die dann um so mehr ihre Bedeutung in der Betrachtung des Gesamtbildes finden.

Der 3. Thüringer Sozialbericht zeigt schwarz auf weiß, dass Familien mit Kindern stärker als andere von sozialen Schwierigkeiten bedroht sind. Vor allem in der Phase der Familiengründung, in der hohe Kosten anfallen, die Ersparnisse aber gering sind, rutschen vereinzelt Familien in die Sozialhilfeabhängigkeit. Wie der Sozialbericht belegt, haben ungefähr ein Drittel der Paare mit Kindern, die Sozialhilfe bekommen, auch Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit. Sie sind zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen, weil ihre Einkommen nicht für die alltäglichen Bedürfnisse ausreichen. Die Löhne und Gehälter konnten in den zurückliegenden Jahren nicht in gleicher Weise wie die Lebenshaltungskosten steigen.

Die derzeitige Bundesregierung hat allein durch die Anhebung der Verbrauchersteuern dazu beigetragen, dass Familien heute weniger in ihrem Portemonnaie haben. Vor allem die Ökosteuer belastet Familien durch höhere Strom-, Heizungs- und Warmwasserkosten und steigende Preise für Benzin und den öffentlichen Nahverkehr dauerhaft. Hinzu kommen steigende Beiträge in der Kranken-und Rentenversicherung.

Den Familien hilft in dieser Situation keine Kindergelderhöhung, zumal sie von der Bundesregierung vorerst ausgesetzt wurde. Eine Kindergelderhöhung bewahrt Kinder nicht vor Armut. Die Thüringer Landesregierung setzt sich deshalb für eine langfristige Perspektive für Familien ein. Mit einem einkommensunabhängigen Familiengeld von 600 Euro für die ersten drei Jahre eines Kindes, 300 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und 150 Euro bis zur Vollendung der Ausbildung soll verhindert werden, dass unter bestimmten Umständen eine Familie, nur weil sie Kinder hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Das Familiengeld stellt nicht nur das Existenzminimum eines Kindes frei, sondern entlastet darüber hinaus Familien von den ständig steigenden Lebenshaltungskosten, die die Bundesregierung zu verantworten hat. Viele Familien, die ein eigenes Einkommen haben, wären dann nicht mehr auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen.

Mit dem Familiengeld verfolgt die Landesregierung einen neuen Ansatz. Es ist ein sozial ausgewogenes Konzept, von dem alle Familien profitieren würden. Eltern müssen von der Bundesregierung dabei unterstützt werden, selbst zu Entscheiden, wie sie die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit organisieren wollen. Ob sie für die Kinderbetreuung zusätzliche Hilfen in Anspruch nehmen oder allein ihre Kinder versorgen, soll ihre Privatsache bleiben. Ein großes Netz der Kinderbetreuung wird dadurch nicht überflüssig, im Gegenteil, die Thüringer Landesregierung hat in den letzten Jahren alles daran gesetzt, die Angebote der Kinderbetreuung für alle Altersstufen auszubauen.

Heute nimmt Thüringen bei der Familienförderung in der Bundesrepublik Deutschland die Spitzenposition ein. Als eines von ganz wenigen Ländern zahlt Thüringen anschließend an das Bundeserziehungsgeld vom 25. bis zum 30. Lebensmonat ein eigenes Landeserziehungsgeld. Bei der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation mit zurückgehenden Steuereinnahmen ist dies keine selbstverständliche Leistung. Darüber hinaus ist in unserem Freistaat der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem Alter von zweieinhalb Jahren praktische Realität. In nahezu allen Thüringer Städten und Gemeinden – auch in kleineren Orten – gibt es wohnortnahe Kindergärten, die in der Regel von 7.00 Uhr morgens bis 17.00 Uhr am Nachmittag geöffnet haben.

Diskussionen über eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung stehen bei uns in Thüringen schon längst nicht mehr auf der Tagesordnung. Auch der Bildungsauftrag der Kindergärten ist im Thüringer Kindergartengesetz bereits seit 1992 festgeschrieben – lange bevor jemand von der „PISA-Studie “ geredet hat.

Das vorhandene Kinderbetreuungsangebot ist auch ein Beitrag zu mehr „Wahlfreiheit “ von Männern und Frauen. Jeder sollte selbst darüber entscheiden können, ob er einer Erwerbstätigkeit oder einer Haushaltstätigkeit nachgeht oder ob er beides miteinander verbindet. Gerade für Frauen muss es mehr Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben.

Thüringen ist heute, trotz der schweren Erblast von zwei Diktaturen, ein Land mit einer guten Zukunft. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung geht es wesentlich besser als noch vor zehn Jahren. Dennoch bin ich mir darüber im Klaren, dass trotz aller Maßnahmen und Hilfen vielfältige Herausforderungen im sozialen Bereich zu bewältigen sind.

Die Hauptursache von vielen Schwierigkeiten ist die lang anhaltende, viel zu hohe Arbeitslosigkeit. Dabei handelt es sich nicht nur um ein persönliches Problem der Betroffenen. Die Arbeitslosigkeit hat konkrete, negative Auswirkungen auf den gesamten Sozialbereich, z.B. fehlende Steuereinnahmen, fehlende Einnahmen in der Sozialversicherung und andere soziale Konflikte. Der öffentlichen Hand stehen damit weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, was den Gestaltungsspielraum zunehmend einengt.

Der 3. Thüringer Sozialbericht soll vor allem einen Beitrag leisten für die weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit sozialpolitischen Themen in unserer Gesellschaft und das Bewusstsein wachrufen, dass jeder Bürger in einem gerechten und sozialen Gemeinwesen eine Mitverantwortung hat. Durch die Vorlage dieses Berichts möchte die Thüringer Landesregierung der sozialpolitischen Diskussion in unserem Freistaat neue Impulse geben und die zielgerichtete und wirksame Sozialpolitik im Land weiter entwickeln helfen.



Dr. Klaus Zeh
Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit