Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

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Sportförderung

Nach § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes erhalten die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.

Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:

  • Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen von besonderer sportlicher Bedeutung entsprechend der "Neufassung der Richtlinie für die Förderung von Sportveranstaltungen"
  • Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus"

Die entsprechenden Richtlinien und Formulare stehen Ihnen nebenstehend zum Download zur Verfügung.

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Icon interner Link Thüringer Sportfördergesetz