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Nach § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes erhalten die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:
Die entsprechenden Richtlinien und Formulare stehen Ihnen nebenstehend zum Download zur Verfügung.