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Am 31. Dezember 2008 ist das novellierte Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen in Kraft getreten.
Das bisherige Gesetz hat sich in den vergangenen 14 Jahren in der Anwendung bewährt. Gleichwohl waren durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, durch Anregungen aus der Praxis, aber auch im Sinne von Transparenz und Rechtsklarheit Änderungen notwendig.
So wurden nunmehr die Schaffung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden und die Bestellung von Psychiatriekoordinatoren gesetzlich normiert und damit die Arbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste in den Landkreisen und kreisfreien Städten gestärkt. Durch eine Erweiterung des Mitgliederkreises der Besuchskommission wurden die Patientenrechte stärker hervorgehoben. Darüber hinaus wurde datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen. Im Bereich des Maßregelvollzugs wurde der Zusammenhang zwischen therapeutischen Erfordernissen und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verdeutlicht. Überdies wurden Erfahrungen aus der Praxis umgesetzt und klarstellende Regelungen aufgenommen.
Außerdem wurden formelle, sprachliche und – wenn notwendig – gesetzessystematische Änderungen vorgenommen, um den Rechtsanwendern und Betroffenen den Umgang mit dem Gesetz zu erleichtern.
Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen
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