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Liebe Eltern,
ich möchte Sie zu einem Weg ermutigen, vor dem mir einst als Kind selbst recht unwohl war, wie vielen anderen wohl auch. Dennoch: Gehen Sie mit Ihren Kindern zur Schutzimpfung. Der Grund zum flauen Gefühl im Magen ist heute geringer denn je - vorzügliche Medizintechnik lässt den „Piecks“ von einst meist nur noch erahnen. Der Grund zur Vorsorge indes ist geblieben, wenn nicht gar in unserer weltoffenen Gesellschaft bedeutsamer geworden. Infektionskrankheiten, wie z. B. Masern, Kinderlähmung, Keuchhusten, Diphtherie und Wundstarrkrampf sind eine latente Gefahr für Ihr Kind. Die damit einhergehenden akuten und chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schädigungen bis hin zum Tod als Folge einer Infektionskrankheit können durch Schutzimpfungen (Immunisierung) verhindert werden.
Durch die Schutzimpfung wird auf künstlichem Wege ein spezifischer Schutz (Immunität) gegen eine Infektionskrankheit erzeugt, der auf natürlichem Wege nur durch das Überstehen einer Injektionskrankheit ausgebildet wird. Die Schutzimpfung bietet gegenüber der natürlichen Infektion die Vorteile, dass der Zeitpunkt der Immunisierung nicht dem Zufall überlassen wird, sondern dass zum biologisch günstigsten Zeitpunkt und zu dem Zeitpunkt, wo eine Erkrankung durch bestimmte Krankheitserreger wahrscheinlich ist und mit einem Impfstoff, der nur abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger oder Bestandteile des Erregers in der Menge enthält, wie sie für die Ausbildung eines wirksamen Schutzes erforderlich sind, gezielt ein wirksamer Schutz aufgebaut wird, ohne dass eine Gefährdung für Gesundheit und Leben des Impflings besteht.
Um einen vollständigen und lang anhaltenden Schutz aufzubauen, so wie er infolge einer natürlichen Infektion ausgebildet wird, sind mehrere Impfstoffinjektionen, verteilt über einen bestimmten Zeitraum, notwendig.
Kombinationsimpfstoffe, die nach einer Injektion gegen mehrere Krankheiten gleichzeitig einen Schutz ausbilden, erleichtern heute für den Impfling, die Eltern und den Arzt die Durchführung von Schutzimpfungen.
Die zur Verfügung stehenden Impfstoffe sind nicht nur sehr wirksam, sondern sie haben sich auch als gut verträglich erwiesen. Trotzdem kann es auch einmal vorkommen, dass ein Impfling in ungewöhnlicher Form auf eine Schutzimpfung reagiert. Oftmals handelt es sich dabei um ein zufälliges zeitliches Zusammentreffen einer bestimmten körperlichen Disposition, z. B. durch eine vor der Impfung nicht erkennbare Erkrankung bedingt, mit dem ansonsten gut verträglichen Impfstoff. Solche Reaktionen gefährden den Impfling nicht.
Nur in ganz extrem seltenen Fällen (bei weniger als einem auf 1 Million Geimpfte) kann es auch zu einer Impfkomplikation mit ernsthafter gesundheitlicher Schädigung kommen.
Jahrzehntelange Erfahrungen haben aber gezeigt, dass der Nutzen der Schutzimpfung erheblich größter ist als ein eventuell theoretisch bestehendes Risiko. Deshalb sind Schutzimpfungen uneingeschränkt zu empfehlen.
Die für die einzelnen Schutzimpfungen günstigen Zeitpunkte sind als „Impfkalender“ allen Ärzten und Gesundheitseinrichtungen bekannt.
Damit Sie selbst feststellen können, wann für Ihr Kind welche Impfung empfohlen ist, enthält diese Einladung auch den aktuellen Impfkalender.
Prüfen Sie für Ihr Neugeborenes, aber auch für seine Geschwister und für Sie selbst, gegen welche Erkrankungen und zu welchem Zeitpunkt eine Schutzimpfung als dringend erforderlich empfohlen ist.
Lassen Sie sich bei Ihrem Arzt über die Schutzimpfung und alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Fragen beraten und auf seinen rat hin impfen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Schutzimpfungen, die für einen umfassenden Impfschutz in unserem Land erforderlich sind.
Legen Sie das Impfbuch und alle bisherigen Impfbescheinigungen dem Arzt vor, der Sie zu Schutzimpfungen beraten soll.
Geben Sie dem Arzt, der Ihr Kind oder Sie selbst impft, die Genehmigung, die bei Ihnen durchgeführte Schutzimpfung an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt zu melden. Durch diese Meldung haben Sie auch bei Verlust des Impfdokumentes die Möglichkeit, einen neuen Impfausweis ausgestellt zu bekommen. In Notfällen kann so auch der behandelnde Arzt beim Gesundheitsamt Auskunft über Ihren Impfschutz und den Impfschutz Ihres Kindes einholen.
Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Ihr Kind und Ihre Familie durch rechtzeitige Schutzimpfungen vor Krankheit zu schützen!
Mit freundlichen Grüße
Heike Taubert
Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit