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Im Grunde ist dies zur Zeit der einzige Schutz. Es gibt auch andere Diskussionen, ob man nicht einen Impfstoff einführen könne für Vögel. Es gibt Impfstoffe, die aber sind zur Zeit zur Anwendung nicht erlaubt. Es gibt dafür mehrere Gründe. Erstens: Die absolute Sicherheit kann durch den Impfstoff für Vögel nicht gegeben werden. Zweitens: Ein geimpftes Tier kann trotzdem Träger des Influenza-Virus sein, und es kann die Krankheit weitertragen. Und ich kann vor allen Dingen die Tiere, die geimpft sind, nicht von den kranken Tieren unterscheiden, so dass ich am Ende keine zuverlässige Aussage über die Infektionswege habe. Die werden verschleiert, und ich kann deswegen auch keinen guten Schutz für eventuell Betroffene herstellen.
Es geht also darum, in Zukunft sogenannte markierte Impfstoffe zu entwickeln. Diese markierten Impfstoffe führen dazu, dass man ein geimpftes Tier genau unterscheiden kann von einem infizierten Tier. Diese Impfstoffe gibt es aber noch nicht, deswegen ist der Weg der Impfung kein Weg, der uns auch weiterführt.
Es ist einerseits wichtig – wie ich bereits sagte – die Aufstallung vorzunehmen. Aber es gibt auch andere Einschleppungswege, gerade durch Personen, durch Reisende oder natürlich auch durch illegale Tiertransporte. Das kann man nur dadurch verhindern, indem man die Personen- und Warenkontrollen verstärkt. So wird das auch in Thüringen getan. Wir haben allerdings keine direkten Außengrenzen. Wir haben nur den Flughafen Erfurt. Dort werden Reisende entsprechend kontrolliert. Aber es werden auch Transitwege durch Stichproben untersucht. Auch auf Autobahnen werden Busse untersucht, ob sie, falls sie aus den Bereichen kommen, entsprechende Mitbringsel wie Tierprodukte nicht dabei haben. Denn all das kann zum Übertragen von den Krankheitserregern führen.
Wir haben – das ist auch ganz wichtig – die Informationen für Reisende zu verstärken. Es gibt einen mehrsprachigen Informationszettel, der in Türkisch, aber auch in anderen Sprachen verfasst wird. Darin erhalten die Reisenden, die aus den Ländern kommen, entsprechende Informationen erhalten, dass Tierprodukte nicht eingeführt werden dürfen.
Weitere Maßnahmen sind, dass die Wildvögel mehr und besser untersucht werden. Das wird in der Fachsprache als Wildvögelmonitoring bezeichnet. Also das Untersuchen von vollendeten Tieren, weil man wirklich prüfen muss, ob der Tod durch den Influenza-Virus H5N1 hervorgerufen worden ist oder nicht.
Um die Dimension zu verdeutlichen: In Thüringen leben etwa 4,5 Millionen Stück Geflügel. Davon sind 60 Prozent dauerhaft in geschlossenen Ställen in größeren Betrieben. Diese Haltungsform ist – wenn Sie so wollen – der sicherste Schutz vor der Geflügelpest. Es gibt aber in Thüringen eben auch die anderen 40 Prozent. Das sind zahlreiche Geflügelhalter, die nur sehr wenige Tiere haben. Aber in Prinzip können alle Geflügelhaltungen mit freilaufenden Tieren von der Geflügelpest in irgendeiner Weise betroffen werden.
Deswegen hat das Thüringer Sozialministerium im Herbst vergangen Jahres bereits Empfehlungen für die Tierhalter ausgesprochen, die – wenn sie freiwillig beachtet werden – auch sicherlich ein guter Schutz vor Geflügelpest sein können. So soll der Zukauf von Geflügel nur aus bekannten Herkunftsbeständen erfolgen. Zweitens sollen die Geflügelhaltungen nur von Personen betreten werden dürfen, die nicht aus den kritischen Regionen kommen, sondern dass die, die zur Betreuung der Tiere da sind. Drittens wird bereits jetzt empfiehlt, dass man entsprechende Futterstellen abdeckt. Denn es kann passieren, dass sich irgend ein Vogel schon jetzt hierher verirrt. Also Abdecken von Futterstellen ist ein guter Weg.
Auch kann man bereits jetzt schon in geschlossenen Räumen das Aufstallen vorzunehmen. Wenn man keine festen Ställe hat, kann man die Tiere auch in einer Scheune oder in einer Garage oder anderen geschlossenen Räumen unterbringen. Und wer diese Möglichkeiten nicht hat, kann auch ein Gehege bauen, dieses einzäunen und dann dafür sorgen, dass die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Auch das wäre ein sehr wirksamer Schutz.
Alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen werden auch von den örtlichen Veterinärämtern beantwortet. Wer also nicht genau weiß, wie das geht, kann sich an die Kreise, da gibt es die Veterinärämter, wenden.
In Thüringen haben wir zur Zeit noch keinen Anhaltspunkt, dass wir von einem solchen Influenza-Virus betroffen sind. Aber wir stehen in sehr engem Kontakt mit den entsprechenden Stellen. Es gibt das sogenannte EU-Frühwarnsystem, das uns sofort entsprechende Mitteilung macht. Da sind wir über E-Mail, über Telefon, Telefax selbstverständlich verbunden.
In Zukunft haben wir noch ein weiteres Projekt, das für Thüringen insbesondere einen positiven Impuls für den Verbraucherschutz gibt. Wir werden nämlich Anfang März das neue Amt in Bad Langensalza einweihen – das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Dieses Amt hat insgesamt 80 Millionen Euro gekostet. Das sind 50 Millionen Euro Baukosten und 30 Millionen Euro werden davon in modernste Labortechnik investiert. Damit hat Thüringen die modernste Technik, die man sich eigentlich in Deutschland überhaupt zu so einem Zweck vorstellen kann. Insofern glaube ich, sind wir auch gut gerüstet, für Thüringen entsprechende Untersuchungen dann durchzuführen.
Ich möchte abschließend noch einmal sagen, dass die Geflügelpest nach wie vor eine Tierseuche ist und keine Krankheit, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Allerdings können Menschen, die sehr engen Kontakt mit Tieren haben, auch davon betroffen sein. Das ist aber in Europa relativ unwahrscheinlich bei den Lebensgewohnheiten, die wir haben. Wenn Sie die Bilder in Asien sehen: Dort ist ein sehr enger Kontakt zwischen Menschen und Tieren zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass eine direkte Infektionsgefahr für den Menschen bei uns in Europa nicht besteht. Darüber hinaus ist man gut geschützt, wenn man Geflügelprodukte vor dem Verzehr mit mindestens 70 Grad erhitzt. Dann ist der Influenza-Virus tot.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gibt es noch nicht. Das wäre erst dann möglich, wenn sich der Influenza-Virus H5N1 verändert und damit infizierte Menschen auf den normalen Grippe-Virus treffen. Dann könnten eine Erkrankung und die Weitergabe von Mensch zu Mensch möglich sein. Aber das ist zur Zeit noch nicht in Sicht und ist deswegen auch nicht Gegenstand der Debatte bisher gewesen.“