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Das Referat 35 ist für Grundsatzfragen des Sports und dessen Förderung zuständig. Dabei geht es vorrangig um die Gestaltung der Rahmenbedingungen für den organisierten und nicht organisierten Sport insbesondere für Kinder und Jugendliche. [weiter]
Der Frauen-, Senioren- und Behindertensport steht ebenso im Fokus der Arbeit des Referates wie der Freizeit-, Breiten-, Leistungs- und Spitzensport. Eine ausgewogene und bedarfsgerechte Unterstützung der einzelnen Sportbereiche ist der Grundsatz bei der Förderung des Thüringer Sports.
Das Referat bringt die Sportinteressen Thüringens in die Konferenz der Sportminister der Länder ein, deren Vorsitz der Freistaat Thüringen in den Jahren 2011/2012 übernommen hat.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der förderung des Aus-, Um- und Neubaus und der Sanierung der Sport- und Spielanlagen im Freistaat Thüringen.
Fördergrundlage bildet das Thüringer Sportfördergesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.