Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Sportförderung des Landes

Nach § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes erhalten die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen die für sie und ihre Mitgliedsvereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund Thüringen e. V.

Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen und Zuschüsse für folgende Bereiche:

  • Betrieb der Landessportschule Bad Blankenburg
  • Betreibung der Sport- und Freizeitanlagen in Oberhof
  • Landes- und Stützpunkttrainer im Nachwuchsbereich
  • Einrichtungen des Spitzensports, Landesanteil zur Finanzierung des Olympiastützpunktes Thüringen
  • institutionelle Förderung des Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes e. V. und des Gehörlosen-Sportverbandes Thüringen e. V. gemäß § 16 Absatz 2 Thüringer Sportfördergesetz
  • Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung
  • (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus".

Mit der Gründung der „Beratungsstelle Sportstätten Thüringen“ durch die Sektion Deutschland der Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS), den Freistaat Thüringen und den Landessportbund Thüringen e. V. im Jahr 2009 steht den Thüringer Vereinen, Verbänden und Kommunen ein umfassendes Beratungsangebot für Fragen der Planung, des Baus, des Betriebes und der Finanzierung von Sportstätten zur Verfügung.

Der Freistaat Thüringen stellte das Kapital für den Grundstock zur Gründung der Stiftung Thüringer Sporthilfe, welche die Individualförderung der Thüringer Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensportler vornimmt, im Jahr 1997 zur Verfügung. [weiter] [zurück]
 

 

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