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Die öffentliche Sportförderung wird immer mehr zu einem unverzichtbaren Bestandteil öffentlicher Dienstleistungen zur Gesundheitsvorsorge und Steigerung der Lebensqualität der Bürger.
Die Sportverwaltungen der Gemeinden und Landkreise sind Ansprechpartner für das Sportinteresse aller Einwohner, unabhängig davon, ob sie einem Mitgliedsverein der Stadt- und Kreissportbünde oder einer anderen organisierten Sportgemeinschaft angehören. Sie sind Partner für den sportpolitischen Dialog, nehmen die Sportinteressen bei Planungsprozessen der Gebietskörperschaften wahr und unterstützen die Sportangebote der Vereine und Verbände.
Die Sportverwaltungen fördern Sportbegegnungen und geben organisatorische, finanzielle und personelle Hilfestellungen bei Veranstaltungen oder Sportereignissen. Das Ermitteln örtlicher Bedarfe in der Sportentwicklung gehört ebenso zum Aufgabenspektrum der öffentlichen Sportverwaltung wie die Förderung und Unterstützung der Sportselbstverwaltung.
Der wichtigste Arbeitsschwerpunkt der öffentlichen Sportverwaltung liegt in der Planung, der Bereitstellung und der Unterhaltung der Sportanlagen. Über 80 % aller Sportstätten der unterschiedlichsten Arten befinden sich in Trägerschaft der kommunalen Gebietskörperschaften. [zurück]