Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Frei- und Hallenbäder

Öffentliche Bäderangebote sind ein wichtiger Beitrag für die kommunale Gesundheits- und Sozialpolitik.

In der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption wird, basierend auf den Bedarfsrichtwerten der Thüringer Sportstättenplanungsverordnung, ein förderfähiges Bädernetz konzipiert. Ziel ist es, ein ausgewogenes, bedarfsgerechtes Verhältnis zwischen den einzelnen Badkategorien vorzuschlagen, wobei die regionale Situation übergreifend über Kreis-, Regions- und Landesgrenzen betrachtet wurde.

Die Thüringer Schwimbad-Entwicklungskonzeption 2005 gibt Vorsschläge und Empfehlungen für die zukünftige Bäderförderpolitik des Freistaats Thüringen zur

  • Setzung der Prioritäten für die Förderung von Bäderbauvorhaben
  • Festlegung verbindlicher Förderkriterien
  • Sicherung einer bedarfs-, funktions- und qualitätsgerechten Entwicklung des Bädernetzes.

Es bleibt weiterhin Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, über die Planung, den Bau und den Betrieb von Bädern im eigenen Wirkungskreis zu entscheiden.

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Aufgrund des großen Interesses der Fachöffentlichkeit wurde im April 2004 durch das zuständige Sportministerium ein Fachsymposium zum Thema „Schwimm- und Badeteichanlagen Innovation oder Irrweg?“ in Erfurt durchgeführt.
Ziel dieser Informationsveranstaltung war, den Interessenten die Vor- und Nachteile einer Schwimm- und Badeteichanlage zu vermitteln.
Im Ergebnis dieser Fachtagung wird im Jahr 2006 ein Modellprojekt in Schweina (Wartburgkreis) durch den Freistaat Thüringen gefördert.

Icon Download „Schwimm- und Badeteichanlagen Innovation oder Irrweg?“
Tagungsband des Symposiums
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