
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Interdisziplinäre Frühe Hilfen – Angebote und Leistungen
Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz wurde mit Änderung vom 16. Dezember 2008 um eine gesetzliche Regelung zu den Angeboten der „Frühen Hilfen“ ergänzt. Dort heißt es in § 20 Abs. 2:
„Schwangere Frauen, Mütter und Väter sollen frühzeitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Pflege, Bildung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden, Risiken für das gesunde Aufwachsen von Kindern soll rechtzeitig begegnet und bei konkreten Gefährdungen des Kindeswohls konsequent durch wirksame frühe Förderung und rechtzeitige Hilfen für den notwendigen Schutz des Kindes gesorgt werden. Insbesondere sollen die zur Vermeidung von Überforderung und Fehlverhalten sowie zur Bewältigung besonderer Belastungen oder individueller Beeinträchtigungen der Schwangeren und der Personensor-geberechtigten erforderlichen Beratungen und Hilfen, bei Bedarf auch Leistungsträger übergreifend, möglichst frühzeitig und niedrigschwellig angeboten werden.“
Somit wurden in Thüringen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um „Frühe Hilfen“ entwickeln und anbieten zu können. Dennoch stehen die im 13. Kinder- und Jugendbericht aufgeworfenen Problemstellungen auch in Thüringen zur Diskussion.
Im Hearing soll nicht von einem engen Begriff der „Frühen Hilfen“ ausgegangen werden. Mit „Frühen Hilfen“ ist nicht nur der Zeitpunkt der Hilfe kurz vor einer Krisenintervention gemeint, vielmehr sollen in die Diskussion die allgemeinen, aber auch spezifischen aufeinander bezogenen und ergänzenden Angebote und Maßnahmen der Familienbildung, die Erstbesuchskontakte, die Arbeit der Familienhebammen, die Netzwerke, die Fortbildungen der verschiedenen Professionen und andere Modelle und Ansätze einbezogen werden. „Frühe Hilfen“ sollen als lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren verstanden werden. „Frühe Hilfen“ können grundlegende Angebote im Sinne der Gesundheitsförderung (universelle/primäre Prävention) sein; „Frühe Hilfen“ sollen sich aber auch insbesondere an Familien in Problemlagen richten (selektive/sekundäre Prävention) und somit die Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig reduzieren. „Frühe Hilfen“ schließen letztlich auch Maßnahmen ein, die eine Gefährdung des Kindeswohls abwenden. Somit sollen „Frühe Hilfen“ aus Thüringer Sicht einen Drei-klang von Förderung, Bildung und Intervention darstellen.
Deshalb soll im Hearing von Seiten der Experten dargestellt werden:
Darüber hinaus sollten die nachfolgenden Empfehlungen bzw. Gesundheitsziele aus dem 13. Kinder- und Jugendbericht in die Diskussion einbezogen werden:
| Experten | Institution | Anschrift |
| | Fachhochschule Nordhausen | Weinberghof 4 99734 Nordhausen |
| | Thüringischer Landkreistag e. V. | Richard-Breslau-Str. 13 99094 Erfurt |
| | Stadtverwaltung Suhl Jugendamt | Friedrich-König-Str. 42 98527 Suhl |
| | Stadtverwaltung Jena Jugendamt | Saalbahnhofstraße 9 07743 Jena |
| | Landesverband der Thüringer Kinderärzte Helios Klinikum Erfurt Klinik für Kinder- und Jugendmedizin | Nordhäuser Straße 74 99089 Erfurt |
| | Zentrum für Familie und Alleinerziehende Jena | Dornburger Straße 26 07743 Jena |
| | AWO Landesverband LV Thüringen | Pfeiffersgasse 12 99084 Erfurt |
| | Stiftung FamilienSinn | Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt |
| | Universitätsklinikum Ulm Kinder- und Jugendpsychiatrie | Steinhövelstraße 5 89070 Ulm |