Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Frühe Hilfen

Berichterstattung der Landesregierung entsprechend § 10 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)

Durchführung eines Expertenhearings – Fragen zur Vorbereitung


Interdisziplinäre Frühe Hilfen – Angebote und Leistungen

Das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz wurde mit Änderung vom 16. Dezember 2008 um eine gesetzliche Regelung zu den Angeboten der „Frühen Hilfen“ ergänzt. Dort heißt es in § 20 Abs. 2:

„Schwangere Frauen, Mütter und Väter sollen frühzeitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Pflege, Bildung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden, Risiken für das gesunde Aufwachsen von Kindern soll rechtzeitig begegnet und bei konkreten Gefährdungen des Kindeswohls konsequent durch wirksame frühe Förderung und rechtzeitige Hilfen für den notwendigen Schutz des Kindes gesorgt werden. Insbesondere sollen die zur Vermeidung von Überforderung und Fehlverhalten sowie zur Bewältigung besonderer Belastungen oder individueller Beeinträchtigungen der Schwangeren und der Personensor-geberechtigten erforderlichen Beratungen und Hilfen, bei Bedarf auch Leistungsträger übergreifend, möglichst frühzeitig und niedrigschwellig angeboten werden.“

Somit wurden in Thüringen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um „Frühe Hilfen“ entwickeln und anbieten zu können. Dennoch stehen die im 13. Kinder- und Jugendbericht aufgeworfenen Problemstellungen auch in Thüringen zur Diskussion.

Im Hearing soll nicht von einem engen Begriff der „Frühen Hilfen“ ausgegangen werden. Mit „Frühen Hilfen“ ist nicht nur der Zeitpunkt der Hilfe kurz vor einer Krisenintervention gemeint, vielmehr sollen in die Diskussion die allgemeinen, aber auch spezifischen aufeinander bezogenen und ergänzenden Angebote und Maßnahmen der Familienbildung, die Erstbesuchskontakte, die Arbeit der Familienhebammen, die Netzwerke, die Fortbildungen der verschiedenen Professionen und andere Modelle und Ansätze einbezogen werden. „Frühe Hilfen“ sollen als lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren verstanden werden. „Frühe Hilfen“ können grundlegende Angebote im Sinne der Gesundheitsförderung (universelle/primäre Prävention) sein; „Frühe Hilfen“ sollen sich aber auch insbesondere an Familien in Problemlagen richten (selektive/sekundäre Prävention) und somit die Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig reduzieren. „Frühe Hilfen“ schließen letztlich auch Maßnahmen ein, die eine Gefährdung des Kindeswohls abwenden. Somit sollen „Frühe Hilfen“ aus Thüringer Sicht einen Drei-klang von Förderung, Bildung und Intervention darstellen.

Deshalb soll im Hearing von Seiten der Experten dargestellt werden:

  • Welche Angebote werden aus Ihrer Sicht in Umsetzung des § 20 ThürKJHAG von den Thüringer Jugendämtern ggf. auch in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern angeboten?
  • Welche Erfahrungen haben Sie bei der Umsetzung von Angeboten der „Frühen Hilfen“ in Thüringen gesammelt?
  • Wie müssen Angebote der „Frühen Hilfen“ konzipiert sein, damit sie von Eltern selbständig in Anspruch genommen werden und wie gelingt es, die Eltern über diese Angebote zu informieren?
  • Welche Erfahrungen konnten Sie bei der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitssystem und der Eingliederungshilfe in Thüringen sammeln? Wo sehen Sie Schwierigkeiten und Handlungsbedarf?
  • Welche Hindernisse und Hürden haben Sie bei der Umsetzung der „Frühen Hilfen“ wahrgenommen? Hierbei soll die Diskussion insbesondere auf die Probleme abzielen, die von der Landesregierung aufgegriffen und beeinflusst werden können.
  • Welche Ideen und Schlussfolgerungen wurden im Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ in Bezug auf die Kooperation verschiedener Partner umgesetzt? Welche Erfahrungen eignen sich nach Abschluss des Projektes für die Umsetzung in ganz Thü-ringen?
  • Welche Unterstützungsleistungen erwarten Sie von der Landesregierung bzw. welche Lücken in der Versorgung sehen Sie?

Darüber hinaus sollten die nachfolgenden Empfehlungen bzw. Gesundheitsziele aus dem 13. Kinder- und Jugendbericht in die Diskussion einbezogen werden:

  • 23.1.6 Kindheit bis 12 Jahre – Erziehungspartnerschaften, frühe Förderung und Her-ausforderungen der Gesundheitsförderung mit dem Schuleintritt
  • 23.2.4 Netzwerkbildung
  • 23.4.1 Frühe Förderung der Entwicklung von Kindern

 

 
Experten
 
 
Institution
 Anschrift
 
 
 
Fachhochschule Nordhausen
 
 
Weinberghof 4
99734 Nordhausen
 
 
 
 
Thüringischer Landkreistag e. V.
 
 
Richard-Breslau-Str. 13
99094 Erfurt
 
 
 
 
Stadtverwaltung Suhl
Jugendamt
 
 
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
 
 
 
Stadtverwaltung Jena
Jugendamt
 
 
Saalbahnhofstraße 9
07743 Jena
 
 
 
Landesverband der Thüringer Kinderärzte
Helios Klinikum Erfurt
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
 
 
Nordhäuser Straße 74
99089 Erfurt
 
 
 
Zentrum für Familie und Alleinerziehende Jena
 
 
Dornburger Straße 26
07743 Jena
 
 
 
AWO Landesverband LV Thüringen
 
Pfeiffersgasse 12
99084 Erfurt
 
 
 
Stiftung FamilienSinn
 
Arnstädter Straße 28
99096 Erfurt
 
 
 
 
Universitätsklinikum Ulm
Kinder- und Jugendpsychiatrie
 
 
Steinhövelstraße 5
89070 Ulm