Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Armut

Berichterstattung der Landesregierung entsprechend § 10 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)

Durchführung eines Expertenhearings

Lebenslage Armut – Entwicklungschancen, gesellschaftliche Inklusion, kommunale Ar-mutsstrategien


Im 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird im Zusammenhang mit der Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogener Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe die drohende (steigende) Kinderarmut diskutiert.

Kinderarmut ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung in Deutschland. In der Bundesrepublik ist jedes sechste Kind von Armut betroffen, in Thüringen ca. jedes vierte Kind. Daher benötigen Kinder und Jugendliche, welche unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen und Gefahren ausgesetzt sind, besonderen Unterstützungsbedarf. Es ist davon auszugehen, dass sich eine länger anhaltende Armutsbetroffenheit nachhaltig auf andere Lebensbereiche, wie z. B. Wohnsituation, Bildungschancen oder Freizeitmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen, auswirkt. Die Folgen einer länger anhaltenden Armut können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ebenfalls ungünstig beeinflussen.

Ein hohes Risiko tragen in Deutschland vor allem Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit zwei oder mehr Geschwistern sowie Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Kinder rea-gieren auf die Entwicklungsanforderungen mit unterschiedlichen oder problematischen Bewältigungsformen. Dabei sind die erforderlichen Entwicklungs- und Widerstandsressourcen nur ungenügend vorhanden und können unter Umständen nicht hinreichend an junge Menschen weitergeleitet werden. Armut und soziale Benachteiligung sind besonders dann, wenn sie Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund betrifft, in hohem Maße mit gesundheitlichen Belastungen verbunden.

Das SGB VIII legt in seiner Leitnorm in § 1 fest, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemein-schaftsfähigen Persönlichkeit hat. Dazu soll Jugendhilfe die jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, dass Benachteiligungen vermieden bzw. abgebaut werden. Die Jugendhilfe hat zur Umsetzung dieses Rechtes den ausdrücklichen Auftrag sich in alle Politikfelder einzumischen. § 14 ThürKJHAG greift dies auf und konkretisiert den Auftrag der Jugendhilfe:
Jugendhilfe ist „verpflichtet und berechtigt, gegenüber Behörden, anderen Stellen und öf-fentlichen Einrichtungen dahin gehend zu wirken, dass die Bedingungen für eine positive Entwicklung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen, bei der familien- und kinder-freundlichen Gestaltung des Gemeinwesens, des öffentlichen und des kulturellen Lebens, der Arbeitswelt und der Umwelt erhalten oder geschaffen werden (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).“

Damit die Bedingungen für eine positive Entwicklung und Erziehung der Kinder und Ju-gendlichen in allen Lebenslagen erhalten, weiterentwickelt oder neu gestaltet werden können, bedarf es u. a. ausgewählter Strategien zur Bewältigung von Kinderarmut.

Deshalb soll im Hearing von Seiten der Experten aus deren spezifischer Sicht und Erfahrungen dargestellt werden:

  1. Wo findet gesellschaftliche Segregation statt?
  2. Welche Angebote hält die Kinder- und Jugendhilfe neben der Schule vor, um Kinderarmut zu begegnen und den Lebenslagenansatz von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen? Wo sehen sie weiteren Handlungsbedarf?
  3. Welche Angebote und Maßnahmen beinhalten bzw. sollten eine aufeinander abge-stimmte, kommunale Strategie zur Bekämpfung der Kinderarmut beinhalten?
  4. Welche veränderten Prioritätensetzungen/ inhaltliche Umsteuerungen sind angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte bei a) den öffentlichen und b) den freien Trägern der Jugendhilfe erforderlich, um der hier zugrunde liegenden Prob-lematik besser gerecht zu werden?
  5. Wie muss Sozialberichterstattung mit der Gesundheitsberichtserstattung verknüpft sein, um als Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe – sowie insbesondere auch für die Gesundheitsförderung – einen Beitrag zur Bewältigung von Kinderarmut leisten zu können?
  6. Wo sehen sie Schnittstellen für eine gelingende Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Gesundheitsämtern, um sich in ihren jeweiligen Strategien und Aufgaben wirkungsvoll zu ergänzen? Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
  7. Welche Möglichkeiten der gesundheitlichen Entwicklung sollten Kindern und Jugendlichen angeboten werden, wenn in verschiedenen Lebenslagen keine adäquate Versorgung erfolgt?
  8. Welche regionalen Strategien und Konzepte sind aus Sicht der Träger für Grundsi-cherung im Zusammenhang mit der Jugendhilfe zum Abbau der Kinderarmut vorhanden? Wie kann Kinderarmut begegnet werden?

 

 
Teilnehmer
 
 
Institution
 
Anschrift
 
 
 
Fachhochschule Erfurt
Fakultät Sozialwesen
 
 
Altonaer Straße 25
99085 Erfurt
 
 
 
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V.
 
 
Johannesstraße 2
99084 Erfurt
 
 
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Erziehungswissenschaft
Lehrstuhl für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung
 
 
Am Planetarium 4
07737 Jena
 
 
 
Landesverband der Thüringer Tafeln e.V.
Landesvertreterin
 
 
Blankenhainer Tafel Christian-Speck-Str.12
99444 Blankenhain
 
 
 
Thüringer Landkreistag
 
Richard-Breslau-Str. 13
99094 Erfurt
 
 
 
 
Landesjugendring Thüringen e.V.
 
Johannesstraße 19
99084 Erfurt
 
 
 
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V.
 
Geschäftsstelle
Arnstädter Str. 50
(Eingang Humboldtstraße)
99096 Erfurt
 
 
Frau Dr. Wang
 
 
Landesverwaltungsamt Thüringen
 
 
Postfach 2249
99403 Weimar
 
 
Frau Giller
 
 
Stadt Saalfeld
 
 
Markt 1
07318 Saalfeld
 
 
 
 
Landesverband der Thüringer Kinderärzte
Helios Klinikum Erfurt
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
 
 
Nordhäuser Straße 74
99089 Erfurt