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Maßnahmen der Landesregierung gegen häusliche Gewalt
Im Jahr 2002 wurden im Freistaat Thüringen erstmals „Maßnahmen gegen häusliche Gewalt“ vom Kabinett erlassen. Eine Fortschreibung erfolgte 2006.
Das Paket beinhaltet ein weitgefächertes Spektrum an Maßnahmen aus den Bereichen Polizei, Straf- und Zivilrecht, Schule, Gesundheit, Familienpolitik, des Ausländerbeauftragten, des Behindertenbeauftragten, der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Landestelle Gewaltprävention.
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