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Der Programmbeirat berät über die Förderung von Projekten nach Kapitel 4.7 des Thüringer Landesprogramms. Projektanträge können jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr (oder Teile davon) gestellt werden. Der Pro¬grammbeirat berät anschließend über die zu fördernden Projekte des Folgejahres und erstellt eine Prioritätenliste. Über die Vergabe entscheidet das zuständige Ministerium im Benehmen mit dem Programmbeirat.
Der Programmbeirat ist gleichzeitig das landesweite Beratungsnetzwerk im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Er wird zu diesem Zweck um Vertreter der landesweiten Beratungsprojekte und -strukturen erweitert.
Mitglieder:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
Gemeinde- und Städtebund Thüringen
Jüdische Landesgemeinde in Thüringen
Katholische Kirche in Thüringen
Thüringer Innenministerium
Thüringer Justizministerium
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Thüringer Staatskanzlei
Thüringischer Landkreistag
Verband der Wirtschaft Thüringens
Thüringer Finanzministerium
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Je ein Vertreter der Bürgerbündnisse gegen Rechtsextremismus aus den vier Thüringer Planungsregionen.