Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Programmbeirat und Beratungsnetzwerk

Der Programmbeirat berät über die Förderung von Projekten nach Kapitel 4.7 des Thüringer Landesprogramms. Projektanträge können jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr (oder Teile davon) gestellt werden. Der Pro¬grammbeirat berät anschließend über die zu fördernden Projekte des Folgejahres und erstellt eine Prioritätenliste. Über die Vergabe entscheidet das zuständige Ministerium im Benehmen mit dem Programmbeirat.
Der Programmbeirat ist gleichzeitig das landesweite Beratungsnetzwerk im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Er wird zu diesem Zweck um Vertreter der landesweiten Beratungsprojekte und -strukturen erweitert.

Mitglieder:

 Deutscher Gewerkschaftsbund
 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
 Gemeinde- und Städtebund Thüringen
 Jüdische Landesgemeinde in Thüringen
 Katholische Kirche in Thüringen
 Thüringer Innenministerium
 Thüringer Justizministerium
 Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
 Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
 Thüringer Staatskanzlei
 Thüringischer Landkreistag
 Verband der Wirtschaft Thüringens
 Thüringer Finanzministerium
 Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Je ein Vertreter der Bürgerbündnisse gegen Rechtsextremismus aus den vier Thüringer Planungsregionen.