Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Arbeitsschutz in der Sommerhitze

Sommerhitze – Was Arbeitgeber und Beschäftigte wissen müssen!

Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) informiert.

Der Sommer hat Thüringen fest im Griff. Die Temperaturen steigen auf bis zu 38 Grad Celsius. Und nicht Jeder kann dann einen Besuch am Badesee oder im Schwimmbad einplanen, nicht Wenige müssen auch bei sommerlichen Temperaturen arbeiten, auch und vor allem im Freien.

Straßenbauarbeiter beim Asphaltieren, Copyright: Rainer Sturm / pixelio.de
Straßenbauarbeiter beim Asphaltieren, Copyright: Rainer Sturm / pixelio.de

„Arbeitgeber können die klimatischen Bedingungen nicht beeinflussen. Sie müssen aber geeignete Maßnahmen zur Vorsorge ergreifen, um ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Schäden zu schützen“, so der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV). Denn rund drei Millionen Menschen in Deutschland arbeiten  überwiegend oder zeitweise im Freien und sind damit Hitze, UV-Strahlen und Ozon ausgesetzt.

Merkblatt des TLAtV
 
Aus diesem Grund hat der TLAtV unter der Überschrift: Sommerhitze – Was ist zu beachten bei Tätigkeiten im Freien unter ungünstigen klimatischen Verhältnissen?“ in diesem Jahr in einem Merkblatt für Arbeitgeber und Beschäftigte wichtige Informationen zu den Gefahren direkter Sonnenstrahlung, zu Hitze, UV-Strahlung und Ozonbelastung, zusammengestellt. In diesem Zusammenhang weißt der TLAtV nochmals darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die genannten Gefahren in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, die Beschäftigten über das richtige Arbeitsverhalten im Freien zu unterweisen und vor allem entsprechende Maßnahmen zum Schutz für die Beschäftigten einzuleiten.
 
Schutzmaßnahmen
 
Dabei kommen grundsätzlich technische Schutzmaßnahmen wie das Aufstellen von Schattenspendern, organisatorische Maßnahmen wie die Verlagerung körperlich schwerer Arbeiten in die Morgenstunden aber auch personenbezogene Schutzmaßnahmen wie das Bereitstellen von Kopfbedeckungen oder Sonnenschutzmitteln in Frage. Das informative Merkblatt kann entweder auf der Internetpräsentation des TLAtV (http://www.thueringen.de/de/tlatv) abgerufen werden oder ist direkt bei den Regionalinspektionen des TLAtV in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl erhältlich.
 
Thüringer Landesbetrieb
für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Tel.: 03681/73 5400