Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

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Nichtraucherschutz in Thüringen

Icon interner Link Thüringer Nichtraucherschutzgesetz wird geprüft
„Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wird das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Rauchverbot“ gründlich auswerten und im Hinblick auf den sich daraus ergebenden landesrechtlichen Änderungsbedarf prüfen.

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Thüringer Nichtraucherschutzgesetz trat am 1. Juli 2008 in Kraft

Die Abgeordneten des Thüringer Landtages haben am 12. Dezember 2007 ein umfassenden Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Dieses orientiert sich weitgehend am bisherigen Regierungsentwurf. Es tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

Download-Icon Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG -) vom 20. Dezember 2007
Größe: 137279 Bytes

Icon interner Link Einbringungsrede Nichtraucherschutzgesetz im Thüringer Landtag

Download-Icon Gesetzentwurf Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Drs. 4/3244; Stand 07.08.2007)
Größe: 42492 Bytes

Icon interner Link Pressemitteilung vom 24. Juli 2007
Landesregierung verabschiedet Nichtrauchergesetz

Icon interner Link Pressemitteilung vom 12. Juni 2007
Kabinett billigt Vorschläge von Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh
Nichtraucherschutzgesetz zur weiteren Anhörung freigegeben

Icon interner Link Pressekonferenz des Ministers vom 27. Februar 2007
Sprechzettel des Thüringer Ministers für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Klaus Zeh, anlässlich der Regierungspressekonferenz zum Thema "Nichtraucherschutz" in Erfurt, Thüringer Staatskanzlei