Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Inhalt

Regierungserklärung

der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Christine Lieberknecht (CDU)


„Miteinander Leben - frei-gerecht-solidarisch“

Gliederung
Regierungserklärung
„Miteinander Leben – frei-gerecht-solidarisch“

I. Einleitung
Ein Blick zurück

Heilige Elisabeth von Thüringen
Johannes Bube, Georg II v. Sachsen-Meiningen
Heim, GutsMuth, Salzmann, Fröbel, v. Lengefeld
Lilienthal
Schott, Zeiss, Abbe

Das Erbe zweier Diktaturen

Die friedliche Revolution 1989/90

II. Aufbauleistung 1989/90 bis heute

1. Krankenhauslandschaft und medizinische Versorgung
2. Alten- und Pflegeheime
3. Behindertenheime
4. Einrichtungen und Angebote der Sucht- und Suchtkrankenhilfe

III. Thüringer Sozialakteure heute

IV. Sozialpolitik als Wirtschaftsfaktor

V. Demografischer Wandel

VI. Der Einzelne und die Gemeinschaft

1. Dialektik Sozialstaat und Individuum
2. Menschenbild des Grundgesetzes Artikel 1 Absatz 1 sowie der Thüringer Verfassung in Artikel 1 Absatz 1 Satz 1
3. Menschenbild und Soziale Marktwirtschaft
4. Die Familie

a. Elternrecht und Elternpflicht (GG und ThürLVerf)
b. Die Stiftung FamilienSinn
c. Das Familienfördergesetz
d. Kinderarmut

5. Jugend

a. Engagement in Jugendverbänden
b. Struktur der Jugendhilfe
c. Thüringen Jahr
d. Jugendhilfe und Schule
e. Jugendberufshilfe
f. Jugendmedienschutz

6. Ehrenamtliches Engagement

a. Bedeutung
b. Zahlen, Daten, Fakten
c. Thüringer Ehrenamtsstiftung
d. Junge Menschen und das Ehrenamt
e. Ältere Menschen und das Ehrenamt
f. Das Miteinander der Generationen

VII. Gerechtigkeit durch Teilhabe – Sicherungspflicht des Staates

1. Pflege (Pflegereform)
2. Rente
3. Gesundheit

a. Gesundheitliche Chancengleichheit
b. Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz
c. Ärztemangel (Vergütung)
d. Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung
e. Gesundheitsreform
f. Gesundheitsziele
g. Ernährung
h. Lebensmittelüberwachung und TLLV
i. Nichtraucherschutz
j. Arbeitsschutz

VIII. Gerechtigkeit durch Solidarität und Fürsorge

1. Integration von Menschen mit Behinderungen
2. Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
3. Kinderschutz
4. Gewaltschutz

a. Interventionsstellen für Opfer häuslicher Gewalt
b. Täterberatung

5. Landesstelle Gewaltprävention
6. Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht
7. Förderung des ostdeutschen Kulturgutes/ Heimatvertriebene
8. Verbraucherschutz

IX. Fazit



I. Einleitung
Ein Blick zurück

„Die Kenntnis des Ortes ist die Seele des Dienstes.“

Diese Maßgabe des preußischen Verwaltungsreformers Freiherr vom Stein hat mich seit dem Augenblick, in dem ich zum ersten Mal diesen Satz hörte, in ihren Bann gezogen und bis zum heutigen Tag nicht mehr losgelassen.

So war es letztlich nur eine Frage der Zeit, wann ich mich entschloss, ein wenig von dieser Kenntnis auch dann an den Beginn dieser Regierungserklärung zu stellen, wenn der Gehalt meiner Rede vor allem an den Gegenwarts- und Zukunftsthemen heutiger Sozial-, Familien- und Gesundheitspolitik für Thüringen zu bemessen sein wird.

Dass die „Kenntnis des Ortes“ dabei manch einem Skeptiker von heute eine kaum für möglich gehaltene Fülle an sozialreformerischem Tatendrang - darunter Pionierleistungen allerersten Ranges - und von ausgeprägtem bürgerschaftlichen Bewusstsein fast kaleidoskopisch vor Augen schüttet, war schon für sich genommen ein erster schöner Erfolg dieses Versuches.

Am Ende wird die „Kenntnis des Ortes“ Maßstäbe für unsere heutigen Bemühungen also keinesfalls schmälern, sondern diese eher noch zu heben wissen.

Und das nicht nur im ehemaligen preußischen bzw. zuvor kurmainzischen Erfurt, sondern im ganzen Thüringer Land mit all seiner Kleinstaaterei.

Genau diese war nämlich ganz offensichtlich nicht nur in der Lage, eine einzigartige Geistes- und Kulturgeschichte zu prägen, sondern uns über die Jahrhunderte hinweg ebenso sozialgeschichtlich in die Pflicht zu nehmen.

Kurzum - es gilt: Wer an Thüringen denkt, denkt an die Dichtkunst von Goethe und Schiller in Weimar, denkt an die Wirkstätten der Philosophen, Dichter und Theologen Christoph Martin Wieland, Johann Gottfried Herder, denkt an die wissenschaftlichen Wurzeln, die sich u. a. in Lauscha, Jena und Eisenach entwickelt haben und die bis heute in diesen Städten nachwirken. Der einstige Augustinermönch und spätere Reformer Martin Luther, aber auch die Musik Johann Sebastian Bachs führen seit Jahrhunderten Menschen weltweit in unser Land.
Und zumindest die Thüringer wissen, dass der frühe Buchdruck ebenso eine Heimstatt in Thüringen hatte wie der Rechenmeister Adam Ries.

Heilige Elisabeth von Thüringen
Und selbstverständlich hat gerade auch die Europäische Heilige, Elisabeth von Thüringen, deren 800. Geburtstag wir im Jahr 2007 gefeiert haben, unseren Blick für die Geschichte unseres Landes geschärft.

Die Thüringer Landesregierung widmete im vergangenen Jahr, dieser vom christlichen Armutsideal und dem Willen zur tätigen Nächstenliebe geprägten Frau, die 1226 am Fuße der Wartburg ein Hospital für Kranke, Gebrechliche und die Ärmsten der Armen errichtete und sich dort – zum Entsetzen des Hofstaates – auch selbst aktiv an der Pflege der Kranken beteiligte, eine zurecht national und international beachtete Landesausstellung mit großem Erfolg.
Es ist das verdienstvolle Wirken dieser Frau, die bis heute weitläufig als Ausgangspunkt öffentlich-sozialen Handelns, mithin als erste Vorläuferin Thüringer „Sozialpolitik“ gesehen wird.

Dabei will ich gar nicht mal in erster Linie an die mildtätige Barmherzigkeit und Fürsorge der Heiligen Elisabeth oder auch anderer, vor allem Repräsentantinnen des Adels bis hin zum gutbetuchten Bürgertum erinnern – was schon Bände füllend genug wäre - sondern ich nenne die Schlüsselbegriffe von Bildung und Erziehung, ich nenne die frühe Form einer selbstbewussten Frauenbewegung im „Patriotischen Institut der Frauenvereine“. (1817)

Ich nenne die Zeit, da es an den Frauen war, das erste Protektorat über die ersten Finanzinstitute für Jedermann, die Sparkassen nämlich, inne zu haben.




Johannes Bube, Georg II. v. Sachsen-Meiningen
Ich nenne die Anfänge des modernen Arbeitsschutzes, die sich mit dem Namen des Thüringers Johannes Bube verbinden, der Beginn des staatlichen Schularztsystems, u.v.a.m.

Als Vorkämpfer für das Schularztsystem in Verantwortung des Staates gilt im Übrigen kein geringerer als der sogenannte „Theaterherzog“ Georg der II. von Sachsen-Meiningen.

Heim, GutsMuth, Salzmann, Fröbel, v. Lengefeld
Kostenlose medizinische Behandlung der Armen in Sachsen-Meiningen („Gesund allein macht Doktor Heim“ – so der liebevolle Ruf weiter Kreise aus breiten Schichten der damaligen Bevölkerung),
ich nenne die „Gymnastik für die Jugend“ im Gothaischen (GutsMuths), den ersten deutschen Schwimmunterricht (Salzmann), den ersten deutschen Schulwandertag (Karl Volkmar Stoy), den weltweiten Siegeszug des Kindergartens durch Friedrich Fröbel, Freischulen, Büchereien, Kunst- wie Arbeitsschulen (u. a. von Lindenau in Altenburg)
bis hin zur ersten Denkschrift zur städtischen Sozialpolitik im Weimarischen Landtag von 1917 durch Dr. Selma von Lengefeld, in der es unverändert aktuell heißt, dass man
„auf die Mitwirkung der Frauen nicht verzichten (könne), ohne die Beziehung zum praktischen Leben selbst zu verlieren“.

Insbesondere ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen, die dem Problem von Vereinigung von Beruf und Mutterschaft gelten …., aus den Erfahrungen der Frauen selbst heraus getroffen werden müssen und daher ihrer entscheidenden Mitwirkung nicht entraten können.“ (1917)

Lilienthal
Lange bevor im deutschen Kaiserreich unter Reichskanzler Otto von Bismarck die deutschen Sozialversicherungen eingeführt wurden, gab es 1852 den Neudietendorfer Fabrikanten Lilienthal, der eine „Renten- und Witwenkasse“ einrichtete, der alle Arbeiter und Angestellten seines Unternehmens beitraten.

Schott, Zeiss, Abbe
Schließlich zu nennen ist auch das soziale Wirken der Jenaer Firmen Zeiss und Schott,

die zwischen 1886 und 1896 zu Stiftungsbetrieben der Carl-Zeiss-Stiftung wurden, in der Ernst Abbe schrittweise sein sozialreformerisches Konzept verwirklichte.
Im Sommer 1896, aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Zeisswerkes, ersetzte Abbe die Stiftungsurkunde von 1889 durch ein umfassendes Statut, in das nun auch die Betätigung der Stiftung „in gemeinnützige Einrichtungen und Maßnahmen zu Gunsten der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung“ einbezogen wurde.





Anrede,

das alles sei an dieser Stelle nur sehr exemplarisch und höchst skizzenhaft benannt für einen kaum übersehbaren Fundus Thüringer Sozialgeschichte, die allerdings bisher wissenschaftlich fundiert noch nie zu einem wirklichen Kompendium zusammengetragen wurde.
Ich rege an, diese Geschichte zu schreiben – lohnend für unser heutiges Bemühen wäre sie allemal.

Zugleich danke ich an dieser Stelle sehr der Historischen Kommission für Thüringen und namentlich dem Mitarbeiter der Verwaltung des Thüringer Landtages Dr. Harald Mittelsdorf, der zwischenzeitlich angeboten hat, zumindest die sozialpolitischen Debatten des Thüringer Landtages in der Zeit der Weimarer Republik näher beleuchten zu wollen.
Die Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit habe ich bereits zugesagt und ich freue mich auch über die bereits zugesagte Mitwirkung aus den universitären Bereichen von Jena und Erfurt.

Soweit also zu einem ersten Ertrag eines kleinen historischen Exkurses der aber vor allem eines zeigt: Thüringen ist auch ein sozialgeschichtlich unglaublich dicht und außerordentlich reich aufgestelltes Land, wobei für die Sozialgeschichte das gilt, was in der Thüringer Geschichte schlechthin immer wieder anzumerken war und was ich treffender bisher nirgendwo gefunden habe, als in einer Aufzeichnung der Chemienobelpreisträgerin Marie Curie aus dem Jahr 1911, indem sie schreibt:

„Wir hatten zur Lösung wichtiger und schwerer Aufgaben kein Geld und kein Laboratorium.
Wir mussten sozusagen alles aus dem Nichts schaffen.

Ich kann ohne Übertreibung feststellen, dass es für meinen Mann und mich eine Zeit heroischer Anstrengungen war (…) und dennoch, die im elenden Hangar verbrachten Jahre waren die besten, glücklichsten, einzig der Arbeit geweihten Jahre unseres Lebens.“

Das heißt, übersetzt, nichts anderes als das: Aus dem Wenigen bis Nichts was sie, unsere Thüringer Vorfahren, hatten, zum Teil tatsächlich aus bitterster Not geboren, haben sie Leistungen hervorgebracht, mit denen sie über die Jahrzehnte und Jahrhunderte Weltruhm erlangten.

„Das Erbe zweier Diktaturen“
Dabei kann und will ich die schmerzlichen Brüche durch das jähe Einebnen, Gleichschalten, Tabuisieren und Missbrauchen der vielgestaltigen und reichen Traditionen von 1933 bis 1945 durch den Nationalsozialismus nicht ausblenden.

Die Ausstellung und Dokumentation über „Kindereuthanasie in Stadtroda“ während der NS-Zeit, die wir vor noch nicht allzu langer Zeit auch hier im Thüringer Landtag gezeigt haben, hat davon ein uns alle bis heute erschütterndes Zeugnis gegeben.


Viele der früheren historischen Erfahrungen und Traditionen mussten allerdings auch nach dem Ende des Nationalsozialismus noch weitere Jahrzehnte auf ihre Wiederentdeckung und das Wirken einer freien Bürgergesellschaft und ihres vielfältigen Einsatzes in Initiativen, Vereinen und Verbänden oder auch engagierter Einzelpersonen warten.

Zu einseitig waren die Machthaber der DDR auf das Ideal des sozialistischen Menschenbildes und die stets beschworene „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ durch die SED in der sozialistischen Gesellschaft festgelegt.

Umso mehr dürfen wir gerade auch vor dem Hintergrund der dunklen Kapitel und Brüche unserer Geschichte froh und dankbar sein, dass wir heute wieder vorbehaltlos an die beachtlichen Sozial-, Familien- und Bildungs- wie Gesundheitsreformer auf Thüringer Boden erinnern können und dabei zugleich mit Stolz und Anerkennung auf das in den letzten 18 Jahren Geschaffene verweisen.

Die friedliche Revolution von 1989/90
Allerdings: Ein bisschen besser als Marie Curie es seinerzeit für sich und ihren Mann Pierre beschrieb (ohne Geld, ohne Laboratorium, sozusagen aus dem Nichts) hatten wir es in Thüringen und den anderen jungen Ländern nach der friedlichen Revolution von 1989/90 dann schon.

Hunderte von Millionen und schließlich mehrere Milliarden – zunächst DM und dann Euro – flossen im Zuge der Deutschen Einheit in die soziale, medizinische und wohlfahrtsstaatliche Infrastruktur, die sowohl an Dichte als auch an Modernität nach diesen 18 Jahren keinen europäischen Vergleich zu scheuen braucht.
II. Aufbauleistung 1989/90 bis heute
Diese beispielhafte Aufbauleistung war nur möglich, weil die finanzielle und materielle Unterstützung aus den alten Ländern hier in Thüringen von Menschen genutzt wurde, die sich durch hohe Flexibilität und durch Mut zur Neuorientierung ihrer Lebensentwürfe auszeichneten. Die Landesregierung konnte auf ein „lebendiges Kapital“ zurückgreifen, dessen Wert die Löchrigkeit der ererbten materiellen Infrastruktur weit überragte!

Auf diese Weise konnte die Thüringer Landesregierung in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie aus der Wohlfahrtspflege eine Infrastruktur im Gesundheits- und Sozialwesen aufbauen, an die vor 20 Jahren noch niemand zudenken wagte.

Die Leistungen, die hier erbracht worden sind, verdienen Respekt und Hochachtung.
Ich danke allen hieran Beteiligten ausdrücklich, besonders meinen Vorgängern/-in im Amt des bzw. der Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit.

Es haben sich vielfältige, teilweise umwälzende Veränderungen im Gesundheitswesen vollzogen. Zu den wesentlichsten zählen die Sanierung der Krankenhäuser im Lande, der Umbau der ambulanten Versorgungsstrukturen zu vertragsärztlichen Niederlassungen, die durchgängige Privatisierung der öffentlichen Apotheken, der Aufbau des gegliederten Kassensystems innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Der Thüringer Ärzteschaft ist es innerhalb weniger Jahre gelungen, bestehende Versorgungslücken zu schließen und die Qualität der medizinischen Versorgung wesentlich zu verbessern.

An dieser Stelle will ich ausdrücklich betonen, dass Ärztinnen und Ärzte wie auch die Vertreter der übrigen Gesundheitsfachberufe zu DDR-Zeiten gerade aufgrund der in vielen Bereichen vorherrschenden maroden Infrastruktur für ihre Patientinnen und Patienten Außerordentliches geleistet haben, um die Auswirkungen der Mangelwirtschaft erträglicher zu machen. Dafür gilt mein ausdrücklicher Dank.

Den Thüringer Bürgern steht heute – nicht zuletzt auch Dank einer hohen Investitionsbereitschaft der Ärzteschaft – ein Netz ambulanter Arztpraxen mit moderner medizintechnischer Ausstattung und leistungsfähiger Krankenhäuser zur Verfügung.

1. Entwicklung der Thüringer Krankenhauslandschaft
Um die stationäre medizinische Versorgung an das Niveau der alten Bundesländer anzugleichen und gleichzeitig die Krankenhausbetriebe an die ständig wachsenden Anforderungen anzupassen, wurden im Rahmen der Krankhausplanung des Landes tiefgreifende strukturelle Änderungen in Verbindung mit einem umfassenden Investitionsprogramm verwirklicht.

Eine Bestandsanalyse zu Beginn des Krankenhausinvestitionsprogramms im Jahr 1992 zeigte die Defizite auf:

Die meisten Krankenhäuser setzten sich aus einer großen Anzahl von Einzelgebäuden zusammen und waren auf mehrere Betriebsstätten verteilt, manchmal sogar auf mehrere Orte.
Die Bausubstanz war zum größten Teil heruntergewirtschaftet, die Haustechnik verschlissen und veraltet, die medizintechnische Ausstattung unzulänglich, Flächen- und Raumgrößen unzureichend.

Heute finden wir landauf, landab moderne und leistungsfähige Krankenhausbetriebe vor.
Die Krankenhausstandorte wurden mit Hilfe eines gewaltigen Investitionsprogramms konzentriert, saniert, um- und angebaut bzw., wo das nicht möglich war, wurden komplette Neubauten errichtet.
Die medizintechnische und andere Ausstattungen erfolgten auf modernsten Niveau.
Dabei wurden Aspekte eines wirtschaftlichen Betriebs bei allen Planungen berücksichtigt und krankhausplanerische Schwerpunkte umgesetzt, wie z. B. wohnortnahe psychiatrische Versorgung oder die Errichtung geriatrischer Fachkliniken als Bestandteil der akutstationären Versorgung.

Von 1991 bis heute wurden insgesamt 2,9 Milliarden Euro Fördermittel für die Krankenhäuser bereitgestellt. Mit diesem gewaltigen Investitionsprogramm konnten von den gegenwärtig 46 bestehenden Krankenhausstandorten bereits 36 vollständig saniert werden.

Auch in den Maßregelvollzugseinrichtungen wurde in den letzten Jahren viel investiert. Hintergrund war zum einen die rasant gestiegene Belegung, die mit den vorhandenen Kapazitäten immer schwerer zu bewältigen war. Zum anderen war die vorhandene Bausubstanz veraltet und entsprach nicht den Maßstäben der modernen Sicherheitstechnik.

Nach Abschluss der Bauarbeiten wurden die Neubauten der Maßregelvollzugseinrichtungen in Hildburghausen 2006, Mühlhausen 2007 und Stadtroda 2008 in Betrieb genommen. Die Gesamtkapazität stieg von 132 Plätzen im Jahr 2002 auf 308 im Jahr 2008. Die Gesamtinvestitionssumme von zirka 69 Millionen Euro wurde von den Trägern vorfinanziert und wird durch jährliche Zahlungen vom Land refinanziert.

2. Alten- und Pflegeheime
Anrede,

die für den Bereich der Krankenhäuser 1989 vorgefundene Situation galt symptomatisch auch für die Situation in den Alten- und Pflegeheimen.

Wer zu DDR-Zeiten jemals einen Heimbereich für ältere Menschen betreten hat, weiß, wovon ich spreche:
Mehrbettzimmer mit bis zu 12 Personen und katastrophale sanitäre Einrichtungen haben eine menschenwürdige Pflege nur unter extrem schweren Bedingungen für die Pflegekräfte möglich gemacht.

Mittlerweile hat sich auch hier eine immense Aufbauleistung vollzogen.
In Thüringen gibt es gegenwärtig 251 Pflegeheime mit nahezu 20.000 Plätzen, die in Bau und Ausstattung modernen Anforderungen gerecht werden.
Allein im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz sind Fördermittel in Höhe von 663 Millionen Euro hierfür aufgewendet worden. Im Bereich Pflege und Betreuung beschäftigen diese Heime ca. 8.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zudem gibt es rund 400 ambulante Pflegeeinrichtungen flächendeckend im gesamten Freistaat.

3. Behindertenheime
Und auch für Menschen mit Behinderungen stehen nunmehr 201 moderne Wohnheime mit einer Kapazität von 5.600 Plätzen zur Verfügung. Sie erfahren dort die Hinwendung und Betreuung von 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

4. Einrichtungen und Angebote der Sucht- und Suchtkrankenhilfe
Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel zur Aufbauarbeit und –leistung im Gesundheits- und Sozialwesen in Thüringen vortragen - die Schaffung eines thüringenweiten Netzes von Angeboten der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe.

Suchtkrankheiten gehörten zu den Problemen in der ehemaligen DDR, die es offiziell nicht gab, weil sie dem ideologisch vorgeschriebenen sozialistischen Menschenbild nicht entsprachen. Und das, obwohl die DDR am Ende der 80-er Jahre weltweit eine Spitzenposition im Pro-Kopf-Verbrauch von Alkohol inne hatte – einen Konsum, der zwangsläufig mit entsprechenden Begleiterscheinungen verbunden war – Sucht, körperlicher Krankheit, tragischen Lebensbrüchen und – nicht zuletzt – einem existenziellen Bedarf an medizinischer und psychologischer Hilfe.

Spezifische Hilfen für suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen gab es jedoch kaum. Lediglich in einzelnen psychiatrischen Krankenhäusern wurde in begrenztem Umfang Entgiftungs- und Entwöhnungstherapie angeboten. Ähnlich dürftig war es um die Suchtberatung und die Unterstützung der Selbsthilfe bestellt.

Komplementäre Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe wie niederschwellige Angebote, ambulant betreutes Wohnen, Arbeits- und Beschäftigungsprojekte oder auch Tagesstätten und Wohnheime fehlten völlig.
Darum bedurfte es einer besonderen Anstrengung des Landes zum Aufbau eines völlig neuen, bedarfsgerechten Netzwerkes der Prävention und der Hilfen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen.
Mit dem Konsum illegaler Drogen, der seit der deutschen Einheit auch in den neuen Ländern zur sozialen Wirklichkeit gehört, sind die Anforderungen an bedarfs- und qualitätsgerechte Hilfen noch einmal erweitert worden: Einrichtungen und fachlich qualifizierte Konzepte für drogengefährdete und drogenkranke junge Menschen mussten geschaffen und in das bestehende Hilfesystem integriert werden. Und – was noch hinzu kommt – es musste eine passgerechte, mit verschiedenen Lebensfeldern wie Schule, Jugendhilfe oder Vereinsarbeit – verzahnte Suchtprävention aufgebaut werden.

Heute gibt es 114 spezifische Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe in Thüringen. Jährlich werden zirka 13.000 Betroffene und Angehörige beraten, therapiert und betreut.
Dafür stehen 1.159 fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Für die laufenden Ausgaben der Projekte und Einrichtungen werden jährlich 60 Millionen Euro von den jeweils zuständigen Kostenträgern finanziert – mit einem Anteil aus dem Landeshaushalt des Freistaates von 34 Millionen Euro.

Anrede,
diese kurze, auszugsweise Darstellung von erbrachten Leistungen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens in Thüringen nach 1989/90 sind Zeugnis einer sozial engagierten Gesellschaft, aber auch einer erfolgreichen Politik der Thüringer Landesregierung.


III. Thüringer Sozialakteure heute
Für den Auf- und Ausbau der in den vergangenen 18 Jahren geschaffenen Infrastruktur haben viele Akteure Hand in Hand zusammengewirkt.
Das betrifft die ständige Abstimmung und das gemeinsame Ringen um Realisierung von Vorhaben mit den jeweils betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften ebenso wie die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen mit den in ihr zusammengeschlossenen Spitzenverbänden,
der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, der Parität, der Jüdischen Landesgemeinde, der Caritas und Diakonie, den Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Das betrifft die Gremien der Jugendhilfe ebenso wie die Mitwirkung der Gewerkschaften und der Kammern und Verbände der Thüringer Wirtschaft.

Das betrifft die berufsständischen Vertretungen im Gesundheitswesen, die Mitwirkungsgremien der Versicherungen, Krankenkassen, deren Vereinigungen und Zusammenschlüsse von Trägern bzw. Leistungserbringern.
Das betrifft ebenso die über 1.000 neu entstandenen Selbsthilfegruppen allein im Bereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und Hunderttausende ehrenamtlich Tätige im Freistaat Thüringen, deren größtes Betätigungsfeld ebenfalls im sozialen Bereich zu finden ist.
Anrede,
um die Dimension dessen zu ermessen, was aus dem bürgerschaftlichen Engagement der Thüringerinnen und Thüringer selbst heraus in den vergangenen 18 Jahren aufgebaut worden ist, müsste man jetzt einen Blick hinter die Kulissen werfen - von der Altenpflege über die Frauenzentren, die Familien- und Sozialberatung, Frauenhäuser und Stellen der Beratung von Opfern häuslicher Gewalt, über Täterberatung, Telefonseelsorge, Behindertenhilfe, die neu gegründeten bzw. in Gründung befindlichen Thüringer Hospize, Sucht- und Drogenberatung, Schuldnerberatung, Obdachlosenhilfe, Migranten- einschließlich Spätaussiedlerbegleitung, der Ersten Hilfe im Rettungsdienst und Katastrophenschutz, der freiwilligen Blutspende, Kinder- und Jugendhilfe u. v. a. m.
Das ist an dieser Stelle nicht möglich. Dennoch lässt schon diese höchst unvollständige, lediglich exemplarische Nennung verschiedener Angebote erkennen:

Die Bereiche von Sozial-, Familien- und Gesundheitspolitik in Thüringen sind Angelegenheiten, denen sich hunderttausende von Menschen in unserem Freistaat mit ihrem ganz persönlichen Einsatz Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr oft über Jahrzehnte widmen.

Mit ihrem Einsatz helfen sie unsere Gesellschaft menschlicher und wärmer zu gestalten, sowohl im Haupt- wie im Ehrenamt.

IV. Sozialpolitik als Wirtschaftsfaktor
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist so z. B. zum Stichtag 31.12.2006 für Thüringen über 32. 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Sozialwesen auf, und laut dem Thüringer Landesamt für Statistik waren am 30.09.2007 über 59.000 Menschen im Thüringer Gesundheitswesen beschäftigt.
Die Beschäftigung im Sozial- und Gesundheitswesen in Thüringen erreicht damit einen Anteil an der Gesamtzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter von rund 12 %!

Allein der Jahresumsatz der in der LIGA zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände betrug nach eigenen Angaben im Jahr 2004 etwa 1,175 Milliarden Euro, ohne Investitionen.

In nicht wenigen unserer 17 Thüringer Kreisstädte zählt das örtliche Kreiskrankenhaus zu den größten Arbeitgebern der jeweiligen Stadt und des Umkreises.

Anrede,

allein diese wenigen Zahlen verlangen nach einem Blick auf unser Thüringer Sozial- und Gesundheitswesen, der diese Vielzahl an enormen Leistungen der haupt- und ehrenamtlichen Akteure nicht nur als unverzichtbaren Bestandteil klassischer Wohlfahrts- und Gesundheitspflege begreift, sondern ebenso als bedeutsamen Wirtschaftsfaktor in unseren Landkreisen und kreisfreien Städten und für den Freistaat Thüringen insgesamt.
Das „Gesundheitsland Thüringen“ ist dabei im Wettbewerb der Regionen Europas nach dem neuen Weißbuch der EU-Kommission vom 23. Oktober 2007 unter dem Titel: „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008 bis 2013“ ebenso angesagt wie die strategische Sozialplanung auf den Feldern der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Sucht- und Drogenhilfe oder der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, um an dieser Stelle nur einige Bereiche zu benennen.

V. Demografischer Wandel
Nicht zuletzt angesichts des Demografischen Wandels kann nur eine abgestimmte, mittel- und langfristige, regional verankerte Planung, die Basis insbesondere für weitere notwendige Investitionsentscheidungen in den Bereichen von Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege sein.

Ein gemeinsames Symposium unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wird hierfür am 20. November 2008 mit zahlreichen Akteuren der Thüringer Öffentlichkeit auf diesem Feld wichtige programmatische Arbeit zu leisten haben.

Dabei sind sozialpolitische Weichenstellungen stets am vorhandenen bzw. prognostizierten Bedarf auszurichten, wie auch in die regionalplanerischen Belange vor Ort einzubeziehen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir für Thüringen bei frühzeitigem planerischen Zusammenwirken aller beteiligten Akteure, den demografischen Wandel nicht in erster Linie – wie so oft befürchtet – als „Damoklesschwert“ sehen müssen. Es geht vielmehr darum, systematisch und vor allem strategisch offensiv aufgestellt, die dem demografischen Wandel auch innewohnenden Chancen wahrzunehmen und zu nutzen.

Mit Fug und Recht können wir uns sowohl im Blick auf die in den vergangenen 18 Jahren gigantischen, ja revolutionären Infrastrukturverbesserungen im sozialen Bereich als auch mit einem – in seiner Dichte immer noch seines gleichen suchenden – Kultur-, Bildungs-, Erholungs-, Vereins- und Unterhaltungsangebot den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft stellen. Im Wettbewerb um Standorte für den Lebensmittelpunkt der Generation „60 plus“ haben wir einiges in die Waagschale zu legen. Und das nicht nur in der bildungsbürgerlichen Stadt Weimar wie selbst überregionale Medien inzwischen zu berichten wissen.

VI. Der Einzelne und die Gemeinschaft
1. Dialektik Sozialstaat und Individuum
Anrede,

Gestatten Sie mir zunächst, ehe ich auf die einzelnen Politikfelder in den Bereichen Soziales, Familie und Gesundheit zurückkomme, einen Hinweis auf das Verhältnis vom Einzelnen und der Gemeinschaft, den ich für unseren sozialen Rechtsstaat für konstitutiv halte, nämlich auf die entscheidende Tatsache, dass der moderne Sozialstaat, soll er denn seine Aufgaben erfüllen, sich nicht in der Feststellung der Ansprüche der Menschen erschöpfen darf.

Der Sozialstaat beginnt mit der ungeschuldeten Hinwendung eines Menschen zu einem anderen. Ohne das, was freie Menschen anderen an Gutem tun, ohne staatlicherseits oder unter rechtlichem Zwang dazu verpflichtet zu sein, hilft selbst die beste Absicherung durch Rechtsansprüche nicht viel.

Insofern entspricht der soziale Rechtsstaat einer Idee vom Menschen, die von Bürgerinnen und Bürgern gelebt wird und die er nicht selbst schaffen kann.
Mit der friedlichen Revolution 1989/90 bot sich den Menschen neben vielem anderen auch die Chance, die errungene Freiheit und die damit einhergehende Verantwortung genau in diesem Sinn für sich selbst und die Gemeinschaft zu nutzen.

2. Menschenbild des Grundgesetzes Artikel 1 Absatz 1 sowie der Thüringer Verfassung in Artikel 1 Absatz 1 Satz 1
Ausgangspunkt dafür ist schließlich auch Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes sowie Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Thüringen mit der wichtigsten Wertentscheidung überhaupt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Dieses tragende Konstitutionsprinzip ist von Theodor Heuss zu Recht als eine „nicht interpretierbare These“ bezeichnet worden.

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Prinzip der Menschenwürde einen sozialen Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen wegen seines Menschseins an sich – als von Natur aus – zukommt. Es ist das natürliche Recht und auch die Pflicht des Menschen, seine Fähigkeiten und Veranlagungen einzusetzen, zu vervollkommnen und mit ihnen sein Leben in Freiheit und Eigenverantwortung zu gestalten.

Das Menschenbild des Grundgesetzes wie auch der Verfassung des Freistaates Thüringen ist jedoch nicht das eines isolierten, souveränen Individuums. Grundgesetz und Landesverfassung haben vielmehr die Spannung zwischen Individuum und Gesellschaft, im Sinne einer Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.
Jeder Mensch ist einmalig und unverwechselbar. Zugleich ist er aber auch ein soziales Wesen, das auf die Gemeinschaft angewiesen ist.
An dieser Erkenntnis hat sich seit Aristoteles nichts geändert.
Individualität und Bezogenheit aufeinander gehören deshalb untrennbar zum Menschen und seiner Personalität.
Darin liegen die Wurzeln einer solidarischen Gemeinschaft, in der Freiheit und Verantwortung für sich selbst und für den Nächsten zusammengehören.

3. Menschenbild in der Sozialen Marktwirtschaft
Hier liegt das Fundament staatlichen Handelns. Und hier liegt auch die Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft.

Im Juli dieses Jahres ist es 60 Jahre her gewesen, dass durch die Währungsreform die Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft geschaffen worden sind.

Das Ordnungsmodell der Sozialen Marktwirtschaft sieht den Menschen im Mittelpunkt. Soziale Marktwirtschaft setzt auf Eigenverantwortung und die Sicherung von Freiheit und Chancengleichheit.

Staatliche Bevormundung nimmt den Bürgern diese Freiheit und schwächt das wirtschaftliche und soziale Potential des Staates.
Aufgabe des Staates muss es sein, die Menschen zu befähigen, ihre Chancen in der Sozialen Marktwirtschaft zu ergreifen.

Nur so können Menschen auch erfahren, dass Arbeit viel mehr ist als bloße Beschäftigung und eigenverantwortliche Sicherung des Lebensunterhaltes.

Eine Beschäftigung die den individuellen Fähigkeiten des Einzelnen entspricht, ist für diesen sinnstiftend und erfüllend. Sie schafft Sicherheit und Unabhängigkeit.

Dabei muss es möglich sein, mit dem erzielten Einkommen den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Wo dies nicht der Fall ist, dürfen wir das nicht einfach hinnehmen, sondern es muss darum gerungen werden.
Dies gilt insbesondere für Frauen, aber auch für gering verdienende Männer.

„Frauen verdienen mehr!“ – diese klare Aussage und Forderung zugleich, verdeutlicht, dass Einkommen und Erwerbsbeteiligung von Frauen verbessert werden müssen.
Es geht um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Erwerbsleben.

Eine Erwerbstätigenquote von Frauen in Thüringen unter dem bundesdeutschen Durchschnitt (Thüringen: 60,6 %; Deutschland: 61,5 %), davon ein überproportional hoher Anteil in prekären Beschäftigungsverhältnissen und mit Verdiensten, die selbst in normalen Arbeitsverhältnissen rund 18 Prozent unter denen der Männer in Thüringen liegen, fordern zum Handeln auf.

Das ist ein Appell an die Thüringer Wirtschaft: Nutzen Sie das Wissen und die Fähigkeiten von Frauen und zwar zu fairen, zu gerechten und damit auch zukunftsfähigen Bedingungen!

Es ist aber auch ein Appell an uns selbst, auch an mich ganz persönlich: Als Ministerin für Gleichstellung stehe ich auf der Seite der Frauen, die in diesen Fragen auch den politischen Flankenschutz und die öffentliche Begleitung zur Verbesserung ihrer Situation brauchen.

Darüber haben wir im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtages am 4. September 2008 anhand der aktuellen DGB-Studie „Frauen in Thüringen“ gesprochen.

Für November habe ich die Ergebnisse einer Überprüfung möglicher gesetzlicher Regelungen im Lichte der gegenwärtigen bundes- und europaweiten Debatten zur Stärkung der Stellung der Frauen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch im privatwirtschaftlichen Bereich angekündigt.

Als Ministerin werde ich den Dialog mit dem Landesfrauenrat, den Gewerkschaften und weiteren gesellschaftlichen Partnern unter Einbeziehung der Fraktionen des Thüringer Landtages fortsetzen und dabei den Schwerpunkt auf Lösungsansätze gemeinsam mit der Thüringer Wirtschaft legen.

Nur so kann es zugleich gelingen, einem immer wieder betonten Motiv zur Abwanderung junger Frauen entgegenzusteuern.

Damit das Miteinander von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft in einer chancengerechten Wirklichkeit gelebt werden kann, setzt die Landesregierung in ihrem Handeln auf die Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Lebensmuster und Lebensbedürfnisse von Frauen und Männern, was auch im aktuell vorgelegten Bericht der Landesregierung zur „Einführung der geschlechtersensiblen Sichtweise“ deutlich wird.

Anrede,

Die Erziehung zur Freiheit und Eigenverantwortung und damit zur Bereitschaft, auch die Widrigkeiten des Lebens als Herausforderung zu sehen, beginnt in der Familie.
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip obliegt die Erstverantwortung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen den Eltern.

4. Die Familie
a. Elternrecht und Elternpflicht (GG und ThürLVerf)
Dieses Elternrecht und diese Elternpflicht gründen auf den Regelungen im Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz sowie den Artikeln 17 und 18 der Thüringer Landesverfassung.

Im Artikel 6 Absatz 2 GG heißt es: „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“.

Den Eltern bei der Wahrnehmung ihres vornehmsten Elternrechte und Elternpflichten begleitend zur Seite zu stehen und ihnen Unterstützung zu geben, ist einer der wichtigsten Schwerpunkte innerhalb der Arbeit der Thüringer Landesregierung.

Ich erlaube mir an dieser Stelle auf die Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten bei seinem Amtsantritt vom 3. Juli 2003 zu verweisen, die in ihrem Wortlaut uneingeschränkt auch für die gesamte 4. Legislaturperiode Gültigkeit besitzt. Damals sagte Herr Ministerpräsident Althaus:

„Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft, sowohl emotional wie sozial, kulturell aber auch wirtschaftlich. Deshalb muss Familienpolitik im Zentrum unserer Politik stehen und wir müssen auch deutlich sagen, welche Ausgangssituation existiert.
Zu Dreiviertel ist der Bevölkerungsrückgang in Thüringen darauf zurückzuführen, dass jedes Jahr mehr Menschen sterben als geboren werden. Mit den Zahlen für 2020 müssen wir uns also abfinden. Aber wir sind nicht bereit die Zahlen zu akzeptieren, die die Bevölkerungsstatistiker prophezeien. Mit einer Thüringer Bevölkerung von 1,7 Millionen Menschen 2050 dürfen wir uns nicht abfinden.
Thüringen ist eines der familien- und kinderfreundlichsten Länder Deutschlands. Aber wir müssen sehen, wo wir noch mehr tun können. Auch unter erschwerten Haushaltsbedingungen will die Landesregierung das Thüringer Modell der Familienpolitik fortschreiben. Wir werden dafür Sorge tragen, dass junge Menschen ihren Wunsch nach Gründung einer Familie auch umsetzen können.“

Und genau daran haben wir mit unserem Familienfördergesetz im Jahr 2005 angeknüpft.


b. Die Stiftung FamilienSinn
Wir haben familienpolitische Leistungen gesetzlich festgeschrieben und in der neugegründeten Stiftung FamilienSinn gebündelt und haushaltsunabhängig verankert.

Aufgabe der Stiftung ist es, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien, der Familienhilfe, der Beratung von Schwangeren und Familien in schwierigen Lebenssituationen sowie der Steigerung der Wirksamkeit familienunterstützender Maßnahmen dienen.
Die Thüringer Landesregierung hat bei der Gründung der Landesstiftung diese mit einem Grundstockvermögen von 34 Millionen Euro ausgestattet. Ab dem Jahr 2009 erfolgt die Familienförderung fast ausschließlich, danach gänzlich, aus der Rendite der Stiftung.

Die Stiftung FamilienSinn unterhält zudem eine Elternakademie. Die Schwerpunkte der Elternakademie liegen dabei in der Förderung der Zusammenarbeit der Träger der Familien- und Elternbildung sowie in der Beratung in Angelegenheiten der Qualitätssicherung.

c. Das Familienfördergesetz
Wir haben den Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte von dem Alter ab 2 ½ Jahren auf 2 Jahre erweitert und sind damit Vorreiter in Deutschland.

Wir zahlen als eines der ganz wenigen Länder ein Landeserziehungsgeld für die 2-Jährigen je nach Geschwisterzahl von 150 Euro bis 300 Euro, welches die Eltern in eigener Verantwortung für die Betreuung, Bildung und Erziehung ihrer Kinder entweder in einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder in eigener häuslicher Verantwortung einsetzen können.

Wir haben Verlässlichkeit für die Kommunen geschaffen, die vom Land 100 Euro pro Monat für jedes in ihrer Gemeinde lebende Kind zwischen 3 und 6 ½ Jahren erhalten, um damit die Finanzierung der Kindertagesstätten zu unterstützen.

Die Kommunen erhalten außerdem eine Infrastrukturpauschale von 1.000 Euro pro neugeborenem Kind, für Investitionen in Kindertagesstätten, Spielplätze und anderen kinderfreundlichen Vorhaben.

Für die Durchsetzung des geplanten Familiendarlehens und Kinderbonus haben wir eine Bundesratsinitiative im Bundesrat eingebracht und ringen derzeit um die Mehrheit für die Nichtanrechenbarkeit dieser Leistungen auf Transferleistungen des SGB II und SGB XII, im Blick auf diejenigen, die solcher Leistungen schließlich am meisten bedürfen.

Darüber hinaus fördert die TAB mit dem Thüringer Familienbaudarlehen die Schaffung und den Erwerb von Eigenwohnraum sowie die Modernisierung und die Instandsetzung von Eigenwohnraum. Der Freistaat stellt dafür die notwendigen Ausfallbürgschaften zur Verfügung.

Angesichts dieses Bündels von Maßnahmen haben wir umso erfreuter die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass im Jahr 2007 die Geburtenzahlen in Deutschland seit vielen Jahren wieder merklich angestiegen sind. Auch in Thüringen.
So erblickten im vergangenen Jahr 17.176 Kinder im Freistaat das Licht der Welt. Das sind 774 Kinder mehr als noch ein Jahr zuvor.
Dieser Trend scheint sich im Jahr 2008 fortzusetzen. Das Statistische Landesamt meldete bis zum 31. Mai 2008
6.597 Lebendgeburten. Das sind 110 Geburten mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2007.

Die Thüringer Landesregierung wird alles daran setzen, diese Entwicklung auch weiterhin positiv zu begleiten.
Die zweite erfreuliche Nachricht stammt vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Landesämtern. Deren Zahlen belegen, dass Thüringen 2007 mit 95,9 % aller Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt in der Kindergartenbetreuung an der ersten Stelle aller Bundesländer und mit 36,3 % der Kinder unter 3 Jahren in Einrichtungsbetreuung an der dritten Stelle aller Bundesländer lag.

Dabei wird das einkommensunabhängige Thüringer Erziehungsgeld von ca. 25 % der Familien für die eigene häusliche Betreuung in Anspruch genommen.
Dieser Prozentsatz entspricht auch in etwa der Zahl der Eltern, die das Bundeselterngeld von einer Bezugsdauer von 12 Monaten auf 24 Monate strecken. Auch an dieser Stelle war unser Einfluss auf Bundesebene erfolgreich und hat dazu geführt, dass das Bundeselterngeld auf Antrag über 2 Jahre gezahlt werden kann und wir somit einen nahtlosen Anschluss an das Thüringer Erziehungsgeld erreichen.

Über eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Familienfördergesetzes, insbesondere bezüglich des Kindertageseinrichtungsgesetzes wird, wie Sie wissen, gegenwärtig intensiv auf parlamentarischer Ebene in diesem Hohen Haus beraten. Ich verweise auf TOP 21 der Tagesordnung für unsere Plenarsitzung.
d. Kinderarmut
Anrede,

Eltern tragen in der Regel den Wunsch in sich, ihre Kinder mögen es einmal genau so gut wie die Eltern, vielleicht sogar besser haben.

Aber was geschieht, wenn Eltern ihren Kindern die Startchancen zur Erreichung dieses Ziels nicht bieten können? Was, wenn die Lebenssituation der Eltern keine Perspektive für sie selbst und erst recht nicht für ihre Kinder aufzeigt?

Dies sind auch für Thüringen keine theoretischen Fragestellungen sondern für viele schmerzhafte Realität.
Allein etwa 60.000 Kinder leben in Thüringen von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII.

Aber auch viele Familien, deren Eltern einer festen Arbeit nachgehen und ohne zusätzlichen Leistungsbezug ihr Leben gestalten, müssen wir bei ebenfalls vergleichsweise geringen Einkommen im Blick haben.


Aus diesem Grund ist ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Arbeit als Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit das Thema Armut und Armutsbekämpfung in Thüringen.

In den vergangenen Wochen habe ich mit zahlreichen Vertretern von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen, mit Wissenschaftlern, Gewerkschaftern u. a. Institutionen gesprochen und auch den persönlichen Kontakt zu Projekten und Initiativen wie z. B. den Thüringer Tafeln gesucht.

Wir müssen alles daran setzen, jeden und jede „mitzunehmen“ und durch gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fordern und zu fördern.
Nur wenn wir hier erfolgreich sind, wird es uns gelingen, dem Problem der Armut nachhaltig zu begegnen.

Welche effektiven Maßnahmen jedoch zu ergreifen sind, um dem Problem der Kinderarmut zielführend zu begegnen, hängt von einer konkreten Analyse des IST-Zustandes in Thüringen ab. Da wird in den Thüringer Kommunen sehr vieles getan – zum Teil mit vorbildlichem Modellcharakter auch für andere.
Dennoch habe ich dem Institut empirica ag Berlin den Auftrag erteilt, eine Studie zur Kinderarmut in Thüringen zu erarbeiten. Im Ergebnis dieser Studie sollen Ursachen und Bekämpfungsmöglichkeiten von Kinderarmut aufgezeigt werden.
Ich gehe davon aus, dass wir im Spätherbst dieses Jahres auf Basis einer gesicherten Bestandsaufnahme ein konkretes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut in Thüringen verabschieden können, das u. a. die von mir bereits angekündigte Kindercard, eine Reihe von Projekten der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Initiativen der kommunalen Ebene, der Jugendverbände, der Kirchen sowie Thüringer Initiativen auf Bundesebene beinhalten wird.

Mit Nachdruck dringen wir in diesem Zusammenhang auf die - so wörtlich aus dem entsprechenden Bundesratsbeschluss vom 23. Mai 2008 - „unverzügliche“ Umsetzung der Überprüfung und Anpassung der Regelsätze entsprechend dem kindgemäßen Bedarf durch den Bundesgesetzgeber.

Die Betroffenheit von immerhin einem Viertel aller in Thüringen lebenden Kinder bis 15 Jahren sollte uns unnachgiebig und tatsächlich vorurteilsfrei immer wieder die Forderung nach dem Solidarischen Bürgergeld unseres Ministerpräsidenten Dieter Althaus erheben und in aller Ernsthaftigkeit diskutieren lassen.

Eine solidarische Grundsicherung sollte zu allererst dort ansetzen, wo das Wertvollste was wir besitzen – unser größter Reichtum, unsere Kinder und Jugendlichen - zum Armutsrisiko zu werden drohen.

Armut kann und darf sich eine Gesellschaft nicht auf Dauer leisten. Es muss möglich sein, in unserem reichen Land, einem der reichsten überhaupt, Kinder frei von Armut aufwachsen zu lassen.

Herausforderungen, auch Sorgen, Ängste und Nöte hält das Leben ohnehin für jeden genügend bereit.

Aber lassen wir in unserer reichen Gesellschaft Kinder nicht schon deshalb zu Außenseitern werden, weil es den Eltern, aber auch der alleinerziehenden Mutter, dem alleinerziehenden Vater, nicht gelingt, ein für die Zahl der Geschwister und die Größe der Familie ausreichendes Einkommen von ihrer Hände Arbeit nach Hause zu bringen. oder sie vergeblich nach Arbeit suchen!



Wir brauchen eine gemeinsame und umfassende Initiative in Thüringen, für ein Leben unserer Kinder mit gleichen Startchancen für alle, mit gleichen Möglichkeiten der Entwicklung ihrer Talente, ihrer Träume und Sehnsüchte.

Ich bin überzeugt davon, wir alle können gemeinsam mehr für unsere Kinder und Jugendlichen tun, als wir bisher getan haben.

Und das ist nicht in erster Linie eine Frage des Geldes!

„Thüringen sagt Ja zu Kindern“ hat bereits viele Projekte und Initiativen öffentlich werden lassen; die lokalen Bündnisse für Familien, die sich zunehmend in ganz Thüringen engagieren, die enge Verzahnung von Jugendhilfe und Schule, die wir in Kürze auch parlamentarisch beraten werden, die Kindertagesstätten selbst, die ganz dem Vorbild Friedrich Fröbels entsprechend die geborenen „Eltern-Kind-Zentren“ sind, bis hin zur frühest möglichen Begleitung von Geburt an durch eine immer größere Zahl von Familienhebammen – sie alle sind hier gefragt.

Dabei geht es nicht darum, die Politik,- oder wie Bundespräsident Horst Köhler kürzlich anmerkte - „den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen“, sondern es geht darum „an einem Strang zu ziehen, anstatt auf andere zu warten und zu sagen: Das ist nicht meine Aufgabe.“

„Thüringen ist Fröbelland!“

Lassen Sie uns diesem Anspruch jeden Tag auf`s Neue folgen! Er gilt jedem Kind und allen Eltern, Großeltern und all` denen die mit ihnen gemeinsam unsere Kinder lieben.


5. Jugend
Im Zuge der demografischen Entwicklung rückt automatisch die zukünftige Mehrheitsgeneration in den Mittelpunkt der Betrachtung. Es ist jedoch ein elementares Erfordernis der Generationengerechtigkeit, dass die Generation, die zwangsweise die Minderheit darstellt, nicht vernachlässigt werden darf.



Die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen, die heute durch Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe erreicht wird, ist erst nach der deutschen Wiedervereinigung geboren.

Es gibt unendlich viele Entfaltungsmöglichkeiten, Angebote zur Freizeitgestaltung und Hilfsangebote für die, die dies benötigen.

a. Engagement in den Jugendverbänden
Die Thüringer Jugendverbände sind ein Beispiel für eine lebendige Kultur des gesellschaftlichen Engagements, der Realisierung von Selbstorganisation und Eigenverantwortung. Kinder und Jugendliche finden sich mit Gleichaltrigen oder jungen Menschen mit gleichen Interessen zusammen und gestalten ihr Leben und ihre eigenen Gemeinschaften selbständig ohne Einflüsse von Erwachsenen.

Nach eigenen Berechnungen des Landesjugendringes Thüringen e. V. sind ca. 37 % der 6 bis 27-Jährigen in Thüringen in Jugendverbänden organisiert.
Die Landesregierung hat von Anfang an großen Wert auf die Unterstützung der Jugendverbandsarbeit gelegt und sieht dies klar auch als zukünftige Aufgabe.

b. Struktur der Jugendhilfe
Die Landkreise und kreisfreien Städte tragen in der Bundesrepublik die planerische wie auch finanzielle Verantwortung für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf kommunaler Ebene. Es war und ist eine große Herausforderung, der sich die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe täglich vor Ort stellen müssen.

Dabei lässt das Land die kommunale Ebene jedoch nicht allein. Gerade in den Aufgabenbereichen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit bis hin zum Kinder- und Jugendschutz wurde seit 1997 gezielt durch die finanzielle Unterstützung des Landes eine qualitativ leistungsfähige Jugendhilfestruktur aufgebaut. Beginnend mit der Richtlinie zur Jugendpauschale, ab 2006 als Richtlinie Örtliche Jugendförderung fortgeführt, wurden insgesamt über 114 Mio. Euro durch das Land bereitgestellt, um die örtliche Struktur zu unterstützen.

c. Thüringen Jahr
Auch das „Thüringen Jahr“ bietet mittlerweile über 1.000 jungen Menschen pro Jahr die Chance, intensiv in den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft tätig zu sein.
Insgesamt 2,4 Millionen Euro Landes- und ESF-Mittel werden jährlich zur Durchführung des „Thüringen Jahres“ bereitgestellt. Eine wertvolle Investition in die Zukunft junger Menschen und für das gesellschaftliche Miteinander der Generationen.


d. Jugendhilfe und Schule
Ein besonderer Schwerpunkt in der Jugendhilfe liegt in der Zusammenarbeit mit der Schule. Beide Institutionen arbeiten mit der gleichen Zielgruppe und beide haben Aufträge in Bezug auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Auch wenn jeder der beiden Bereiche seine eigenen Aufgaben wahrnimmt, so erleichtert doch eine regelmäßige Zusammenarbeit die jeweilige Aufgabenerfüllung und gewährleistet, dass die „Schnittmengen“ von beiden Bereichen größer werden.




Die Rechtsgrundlagen für Jugendhilfe und Schule hinsichtlich einer verbesserten Kooperation wurden zwischenzeitlich überprüft und ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Geplant sind insbesondere die Konkretisierung der Jugendhilfeplanung in Bezug auf den Lebensraum Schule, eine Abstimmung der Jugendhilfe- und Schulnetzplanung sowie die Verankerung des Kinderschutzes im Schulgesetz. Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Thüringer Landtag werden wir mit einer verstärkten Fortbildungsoffensive zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beginnen. Ein wesentlicher Schwerpunkt wird dabei auf der Umsetzung des Auftrages zum Kinderschutz in den Schulen liegen.

e. Jugendberufshilfe
Schon 1991 hat sich die damalige Landesregierung dazu bekannt, die zu erwartende Entwicklung in den Bereichen Ausbildungsstellennot und Jugendarbeitslosigkeit nicht dem Selbstlauf zu überlassen. Seither ist die Regierungspolitik in Thüringen Beweis dafür, dass die Sorgen und Ängste junger Menschen frühzeitig erkannt und ernst genommen werden und entsprechend reagiert wird.

Wir konnten entscheidend dazu beigetragen, dass Thüringen im Vergleich der neuen Länder bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nicht nur aktuell, sondern nahezu durchgängig in den vergangenen Jahren einen vorderen Platz eingenommen hat.

Um diesen erfolgreichen Weg weiter fortzusetzen, arbeiten wir in Kooperation mit den zuständigen Bundesministerien daran, die weitere Finanzierung der 12 Thüringer Kompetenzagenturen zu sichern.
Natürlich wird die Landesregierung bei der Reform der Arbeitsmarktinstrumente innerhalb des SGB II und III die Interessen der Jugendhilfe einbringen.

f. Jugendmedienschutz
Eine besondere Herausforderung bildet die heutige Medienwelt. Unsere gesamten Unterhaltungs- und Kommunikationsmöglichkeiten befinden sich in einer faszinierenden, rasanten Entwicklung. Exemplarisch nenne ich insoweit nur Internet, Computerspiele, Handys.

Junge Menschen wachsen zwar heute ganz selbstverständlich mit den unterschiedlichen Medien auf. Die Medienwelt in ihrer bunten Vielfalt bietet allerdings neben altersentsprechenden und entwicklungsgemäßen Inhalten auch jugendbeeinträchtigende oder gar jugendgefährdende Inhalte an.

Dem versuchen wir im Rahmen des Jugendmedienschutzes, d.h. durch die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf der einen Seite und durch medienpädagogische Projekte auf der anderen Seite, zu begegnen.
In diesem Zusammenhang darf ich auf das Europäische Symposium zum Thema „Spielewelten in der Zukunft“ am 24. und 25. September 2008 in Sonneberg hinweisen, welches durch das Europäische Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei, die Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland und die Bundesregierung veranstaltet wird.

6. Ehrenamtliches Engagement
a. Bedeutung
Anrede,

wenn es um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und um gesellschaftliche Entwicklung geht, muss die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements besonders hervorgehoben werden. Demokratie lebt vom Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger.


b. Zahlen, Daten, Fakten
Nach gegenwärtigen Schätzungen sind es in Thüringen etwa 700.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich für andere Menschen engagieren.
Es gibt nahezu keinen Bereich im staatlichen und gesellschaftlichen Leben Thüringens, der nicht auch durch ehrenamtliches Engagement Unterstützung erfährt.

Ob bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Sportvereinen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder den Kommunen. Wer sich engagiert, kann nicht nur anderen Menschen etwas geben, sondern auch selbst aus dieser Aufgabe Stärke und Lebenssinn beziehen.

c. Thüringer Ehrenamtsstiftung
Die Thüringer Landesregierung unterstützt dieses Engagement durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Die Stiftung, die am 9. Januar 2002 gegründet wurde, verfolgt den Zweck, gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit in Thüringen zu fördern. Dies tut sie unter anderem durch Maßnahmen zur Würdigung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit und von im Ehrenamt tätigen Personen.

Sie berät zu Fragen ehrenamtlicher Tätigkeit und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung vergibt gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die „Thüringer Ehrenamtscard“ und bedankt sich auf diese Weise bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr ehrenamtliches Engagement.


d. Junge Menschen und das Ehrenamt
In Zukunft muss es uns gelingen, noch mehr junge Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen.

Auf die Bedeutung der Jugendverbandsarbeit habe ich gerade hingewiesen. Hier werden die Angebote und Aktivitäten von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet.

Im Landesjugendring Thüringen e. V. und seinen Mitgliedsverbänden sind über 40.000 Jugendliche ehrenamtlich tätig.

Eine besondere Qualifizierung erfahren die in der Kinder- und Jugendhilfe ehrenamtlich Tätigen über den Erwerb der Jugendleiter-Card (Juleica). Dieser bundesweit anerkannte Qualitätsnachweis für die Inhaber der Juleica wird durch Thüringer Jugendliche im Bundesvergleich rege genutzt. Seit vielen Jahren werden in Thüringen nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein die meisten Juleicas ausgestellt (über 3.000 pro Jahr).

e. Ältere Menschen und das Ehrenamt
Das Miteinander der Generationen wird auch durch das wachsende Engagement älterer Menschen zunehmend gefördert.

Eine aktuelle Kampagne des Landessportbundes steht unter dem Motto: „Sport der Älteren. Sport treiben – vital bleiben“. Damit greift der Landessportbund Thüringen - der seit vielen Jahren ein starker Partner an der Seite der Thüringer Landesregierung ist – eine wichtige gesellschaftliche Entwicklung auf.

Zum einen die Tatsache, dass Menschen im Rentenalter aktiv am Leben teilhaben und zum anderen, das Potential und die Energie, die ältere Menschen durch ihr Engagement in die Gesellschaft einbringen.

Thüringen braucht dieses Potential der Seniorinnen und Senioren dringender denn je. Ältere Menschen verfügen über Erfahrungen und Stärken, die unsere Gesellschaft wirtschaftlich benötigt und sozial bereichert.

Ältere Menschen stellen in unzähligen Bereichen und in erheblichem Umfang ihre freie Zeit zur Verfügung, um unentgeltlich gemeinwohlorientiert tätig zu sein.
Sie engagieren sich vor allem im Sport, in der Kirche und sozialen Organisationen. In diesem Sinne versteht sich auch eine Initiative der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit dem Titel „Erfahrungswissen der Älteren nutzen“, die sich zum Ziel gesetzt hat, ältere Menschen für den ehrenamtlichen Einsatz in Kindergärten, Horten und Schulen zu gewinnen.

Ein immer mehr in den Mittelpunkt der Seniorenarbeit tretendes Thema ist der Wandel der Informationsgesellschaft und der Medienwelt. Damit Seniorinnen und Senioren an den neuen Technologien teilhaben und die sich bietenden Potentiale nutzen können, hat das Medienkompetenznetzwerk Thüringen, die Thüringer Landesmedienanstalt zusammen mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien eine Fachgruppe für Seniorenarbeit gegründet, dessen Vorsitz das Sozialministerium übernommen hat.
Hier sollen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für die ältere Generation geprüft und erarbeitet werden. Ferner habe ich angeregt, dass sich alle interessierten Akteure im Bereich von generationsübergreifenden medienpädagogischen Projekten stärker als bisher engagieren. Dies soll zu einem besseren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Generationen führen.

Nicht zu vergessen, das zahlreiche Engagement älterer Menschen auf der kommunalen Ebene als Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder. Gerade hier können sie ihre Erfahrung wie persönliche Kenntnis um die Bedürfnisse älterer Menschen in die kommunale Arbeit einbringen und an zu treffenden Entscheidungen darüber mitwirken.

f. Das Miteinander der Generationen
Auch die Tatsache, dass es in Thüringen bald in jedem Landkreis ein Mehrgenerationenhaus geben wird, unterstützt das Anliegen, das Verständnis der Generationen füreinander nachhaltig zu fördern, auf gute Art und Weise.

Durch die Einrichtung eines gemeinsamen Treffpunkts von Jung und Alt und die Durchführung von gemeinsamen Projekten kann das Miteinander der Generationen noch stärker gefördert werden. Mitmenschlichkeit und Verständnis der Generationen füreinander wird auf diese Weise praktisch erlebbar. Aus einer Idee von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist Wirklichkeit geworden. Darauf können wir stolz sein!

Natürlich kann das Modell des Mehrgenerationenhauses die traditionelle Großfamilie, in der mehrere Generationen buchstäblich „unter einem Dach“ wohnen, die aber in unserer heutigen Gesellschaft mittlerweile sehr selten geworden ist, nicht zurückholen.
Es bietet aber die Chance, das dieser Großfamilie innewohnende Prinzip des gegenseitigen Gebens und Nehmens zwischen den verschiedenen Generationen zu nutzen. Erste Erfahrungen mit den Mehrgenerationenhäusern in Thüringen nähren die Hoffnung, dass dies auch gelingt.

VII. Gerechtigkeit durch Teilhabe – Sicherungspflicht des Staates

Anrede,
die vorangegangenen Ausführungen haben gezeigt, dass die Gemeinschaft aus sich heraus in der Lage ist, gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und ihnen zu begegnen. Der Einzelne ist bereit, sich für die Gemeinschaft einzusetzen und umgekehrt.
Der Staat versucht dieses Engagement durch bestmögliche Rahmenbedingungen seinerseits zu unterstützen und gegebenenfalls Hilfestellung anzubieten.

Allerdings muss der Staat jedoch zum Teil auch regelnd eingreifen, um die Zukunftsfähigkeit der gerechten Teilhabe eines jeden Einzelnen zu sichern. Dies betrifft ganz aktuell die Bereiche der Gesundheits-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei ich bezüglich der Pflegeversicherung auf unsere gestrige Debatte und den Bericht der Landesregierung zu TOP 7 verweise.

1. Pflege (Pflegereform)
Wie sie wissen, ist am 1. Juli 2008 die Pflegereform in Kraft getreten. Diese Reform war notwendig. Und mit Blick auf die Zukunft und die Auswirkungen des demografischen Wandels, müssen wir fest davon ausgehen, dass auch weiterhin das Thema Pflege einen immer größeren Platz im Rahmen von Sozialpolitik einnehmen wird.

Lassen sie mich zunächst die wichtigen Eckpunkte der Reform vortragen: Leistungsangleichung, insbesondere für an Demenz erkrankte Menschen, Stärkung der häuslichen Pflege –dem Grundsatz folgend: ambulant vor stationär – sowie mehr Transparenz bei der Beurteilung von Pflegeinrichtungen.

Die Bundesregierung geht bei der zeitgleich einhergehenden Beitragssatzerhöhung davon aus, dass dadurch die Leistungen der Pflegeversicherung bis 2014 finanziert werden können.

Thüringen hat den Diskussionsprozess dabei stets konstruktiv begleitet; auch in Erinnerungen daran, dass durch die Anstrengungen der vergangenen Jahre große Fortschritte im Bereich Pflege in Thüringen erreicht werden konnten.

Die demografische Entwicklung im Blick kann dies jedoch nur der Anfang sein. Denn während jetzt rund 67.000 Menschen im Freistaat der Pflege bedürfen, werden zum Ende des Jahres 2020 etwa 86.000 Pflegebedürftige prognostiziert.
Diese Dimension zeigt, vor welcher Herausforderung wir stehen. Sie zeigt aber auch, dass der Grundsatz ambulant vor stationär an Bedeutung zunimmt. Es entspricht zudem den Wünschen und Vorstellungen älterer Menschen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung betreut zu werden.

Umfassende Informationen und Beratungen älterer Menschen sollen helfen, entsprechende Vorsorge zu treffen. Aus diesem Grund findet derzeit in der Stadt Jena ein Pilotprojekt statt.

In einem von der Bundesregierung finanzierten Modellprogramm von Pilot-Stützpunkten soll erprobt werden, welchen Beratungsbedarf älterer Menschen es zu diesem Thema gibt und inwieweit durch Pflegestützpunkte dieser Beratungsbedarf zusätzlich erfüllt werden kann.
Dort, wo entsprechende Bedarfe vorhanden sind und die Verantwortlichen vor Ort die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Errichtung von Pflegestützpunkten nutzen wollen, werde ich diese Vorhaben selbstverständlich positiv begleiten. Eine flächendeckende Einrichtung von Pflegestützpunkten „von oben“ halte ich dabei allerdings für wenig zielführend.

Die Reform der Pflegeversicherung hat sich aber auch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit des Angebots von Pflegeeinrichtungen für die Pflegebedürftigen zum Ziel gesetzt.


Daher sollen die Ergebnisse der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zukünftig veröffentlicht werden. Ich begrüße das ausdrücklich.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit geht jedoch noch einen Schritt weiter: So sollen zukünftig auf der Internetseite des Sozialministeriums Zahlen und Daten sowie Qualitätskriterien der Thüringer Pflegeheime abrufbar sein.

Auf einer interaktiven Thüringen-Karte sollen dann die einzelnen Pflegeheime in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgerufen und entsprechende Informationen angezeigt werden.

Dazu gehören u. a. Informationen zur Anzahl der Einzelzimmer, Schwerpunkte der fachlichen Arbeit, Verkehrsanbindung und weitere Daten. Die Landesregierung geht damit weit über die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfberichten hinaus.

Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang den Mitgliedern des Landespflegeausschusses, die aktiv die Gestaltung des Internet-Portals begleiten, sodass das fachliche Gerüst bereits fertig gestellt ist. Somit kann das Projekt spätestens zum Jahresende starten. Ein Erfolg der sich sehen lassen kann.

Die Politik der Bundes- und der Landesregierung ist bei der Durchführung ihrer Reformen maßgeblich auch auf das Netz der örtlichen Sozialverbände und der Landesseniorenvertretung als Kommunikationspartner angewiesen.

Erst vor wenigen Wochen hat hier in diesem Hohen Haus der Erste Sozialgipfel von Thüringer Sozialverbänden und der Landesseniorenvertretung stattgefunden.
Informationsaustausch und Vernetzungsarbeit sind gerade im Bereich der Seniorenarbeit von elementarer Bedeutung.

Damit den Thüringer Seniorinnen und Senioren ein möglichst vielseitiges und flächendeckendes Angebot an Beratung sowie zahlreiche Plattformen gesellschaftlicher Integration unterbreitet werden können, begrüße ich ausdrücklich die wachsende Zusammenarbeit der Interessenverbände und danke diesen für ihr nachhaltiges Engagement in der Seniorenpolitik.

2. Rente
Anrede,

zum Thema Seniorenpolitik der Thüringer Landesregierung möchte sich flankierend, ein Wort zur aktuellen Rentendiskussion sagen.

Es ist und bleibt erklärtes Ziel der Thüringer Landesregierung wie auch des Thüringer Landtages, einen Angleich des Rentenniveaus in den neuen Ländern an das Niveau der alten Länder zu erreichen.

Genau aus diesem Grund ist schon vor Wochen unter dem Vorsitz Thüringens eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die am 1. Juli dieses Jahres getagt hat und inzwischen die Formulierung eines gemeinsamen Entschließungsantrages für die Einbringung in den Bundesrat vorgelegt hat.
Termin zur Behandlung im Bundesrat ist der 10. Oktober.

Mit dieser gemeinsamen Haltung aller jungen Länder ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur endgültigen Rentenangleichung zwischen Ost und West gelungen. Ich verspreche Ihnen, die Thüringer Landesregierung wird den begonnenen Weg im Interesse aller Renterinnen und Rentner konsequent fortsetzen.


Alle politischen Handlungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade mit Blick auf die Zukunft unserer Sozialversicherungssysteme eine grundlegende Reform des gesamten Systems unausweichlich ist.

Wir haben im Juli in diesem Hohen Haus unter anderem über drohende zukünftige Altersarmut in Deutschland und ganz besonders in den jungen Ländern gesprochen.

Die hierzu vom Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen zur Sozialhilfe 2006, speziell für die Grundsicherung im Alter und für Hilfen zur Pflege, lassen ungeachtet bestimmter Sonderentwicklungen über die Jahre eine deutliche Zunahme erkennen.
Diese Zahlen führen uns einmal mehr die Dringlichkeit einer grundsätzlichen Neuausrichtung unserer Versorgungssysteme vor Augen.

Das von Ministerpräsident Dieter Althaus in die politische Diskussion eingebrachte Modell des Solidarischen Bürgergeldes stellt, ähnlich der Abwendung eines Armutsrisikos bei bzw. durch Kinder, auch in diesem Zusammenhang eine echte Zukunfts-Vision dar, die es in der Konsequenz umzusetzen gilt.

Diese Verantwortung und Weitsicht sind wir sowohl den Senioren wie den Jungen schuldig.

Die Einführung eines Solidarischen Bürgergeldes wäre ihre Chance - auch zukünftig - in Freiheit und Verantwortung miteinander Leben zu können.


3. Gesundheit
a. Gesundheitliche Chancengleichheit

Gerechtigkeit durch Teilhabe ist für die Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung der Gesundheit der Menschen in Thüringen eine unabdingbare Voraussetzung.
Die Teilhabe an den gesundheitlichen Chancen der Gemeinschaft bezieht sich dabei sowohl auf das System der gesundheitlichen Versorgung als auch auf den Prozess der Gestaltung der Gesundheit im Alltag.

Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, „Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und für andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die all ihren Bürgern Gesundheit ermöglicht.“

Diese Worte der Ottawa-Charta aus dem Jahr 1986 haben keineswegs an Aktualität verloren. Sie stellen uns auch heute vor große Herausforderungen.
Wenn Gesundheit im Alltagsleben der Menschen geschaffen wird – in Familie, Wohnumwelt, Kindereinrichtungen, Schule und Arbeitswelt – dann ist Gesundheit eine sektorübergreifende Aufgabe – dann sind auch die strukturellen Bedingungen in den einzelnen Lebensbereichen der Menschen auf ihre Gesundheitstauglichkeit zu prüfen - dann ist Gesundheit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Wenn Gesundheit im Alltag geschaffen wird, dann sind vor allem jene Menschen „mitzunehmen“, die sich in einer schwierigen Lebenslage befinden und deren Teilhabe an den gesundheitlichen Chancen unserer Gemeinschaft daher eingeschränkt ist.

Gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen, ist eine zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik des Sozialstaates. Dabei liegt der gegenwärtige Schwerpunkt nicht so sehr im kurativen Bereich, sondern im Prozess der Gestaltung von Gesundheit im Alltag, weil die vorherrschenden Krankheiten – die sogenannten Zivilisationskrankheiten – entscheidend durch das (Alltags-)Verhalten der Menschen bestimmt sind und nur durch Prävention beherrscht werden können.

Bereits seit Jahren ist die Gesundheitsförderung für sozial benachteiligte Menschen ein Arbeitsschwerpunkt, den die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung – AGETHUR - gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, mit Vertretern aus Bildung, Medizin und Wissenschaft sowie aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst thüringenweit bearbeitet.

Auf Grund seines bevölkerungsmedizinischen Ansatzes kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst die besondere Aufgabe zu, die gesundheitlichen Bedarfslagen verschiedener Bevölkerungsgruppen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erkennen und auf geeignete Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, Wiederherstellung und zur Förderung der Gesundheit hinzuwirken.

Durch seine zugehende Arbeit unterstützt er dabei insbesondere die Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dabei arbeitet er eng mit anderen Versorgungsträgern im gesundheitlichen und sozialen Bereich sowie in Bildung, Umwelt und Wirtschaft zusammen.

Er schafft auf Grund seiner fachlichen Kompetenz und seiner Bürgernähe eine wichtige Voraussetzung dafür, Gesundheit schrittweise zu einem Gestaltungsprinzip für die kommunale Gesamtpolitik werden zu lassen und damit die gesundheitliche Lage der Bevölkerung und die Lebensqualität in den Kommunen auf einem hohen Niveau zu erhalten oder zu verbessern.

b. Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz
Anrede,

im kommenden Jahr wird Thüringen den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz übernehmen.

Wir werden diesen Vorsitz selbstbewusst wahrnehmen und uns nachdrücklich für die Durchsetzung der Interessen insbesondere der jungen Länder zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

c. Ärztemangel (Vergütung)
Dazu gehört, dem drohenden Ärztemangel, insbesondere im ländlichen Raum, aktiv zu begegnen. Schon seit geraumer Zeit setzt sich die Thüringer Landesregierung für eine leistungsgerechte Vergütung der ambulant tätigen Ärzte und die schon längst überfällige Honorarangleichung Ost-West ein. Das betrifft sowohl die ärztliche Versorgung wie die zahnärztliche Versorgung in unserem Land.

Dies ist aufgrund des bundesgesetzlichen Rahmens nicht leicht, aber im Rahmen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes hat Thüringen wichtige Teilerfolge erzielen können.

d. Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, denn es ist der Hausarzt, der für eine wohnortnahe medizinische Betreuung sorgt und seinen Patienten als Koordinator für alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen zur Seite steht.

Damit junge Mediziner schon während ihrer Ausbildung gerade für dieses Aufgabengebiet ihr Interesse entdecken, gibt es nach langem Bemühen seit März 2008 an der FSU Jena einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin.

Gleichzeitig ist es uns in Thüringen gelungen, die Situation junger Ärzte zu verbessern.
Zum einen haben wir mit Hilfe der Krankenkassen eine Regelung erreicht, nach der junge Ärzte, die sich in einem unterversorgten Gebiet niederlassen, einen Zuschlag zu ihrem Honorar bekommen.

Zum anderen wird gegenwärtig mit der Thüringer Aufbaubank ein Konzept zur Förderung der Ansiedlung von niedergelassenen Ärzten in Thüringen beraten, mit dem Ziel ein zinsgünstiges Darlehensprogramm anbieten zu können.

e. Gesundheitsreform
Erfolgreich war die Thüringer Landesregierung zudem im Rahmen der Verhandlungen mit der Bundesregierung zur Gesundheitsreform. Auch darüber habe ich dem Plenum bereits im Juli ausführlich berichtet.

Wir alle wissen, dass ab dem Jahr 2009 die Regelungen zum Gesundheitsfonds in Kraft treten. Es ist uns diesbezüglich gelungen, die sogenannte Konvergenzklausel so auszugestalten, dass die zukünftige Regelung nicht zu Lasten einzelner Länder geht. Dies bedeutet für uns, dass etwa 129 Millionen Euro der Thüringer Beitragszahler auch im Freistaat verbleiben, die wir ohne unsere erfolgreiche Intervention für Thüringen sonst in andere Länder abgegeben hätten.
Nach unserem Erfolg bezüglich der Angleichung der Ärztehonorare bis zu 95 % des westdeutschen Niveaus bleibt jetzt noch ein weiteres Ziel mit allem Nachdruck zu vertreten, nämlich die Dämpfung der möglichen Folgen, des noch festzulegenden Durchschnittsbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen ab 2009 für die Beitragszahler.
Neben allen bundespolitischen Diskussionen haben wir auch wichtige Aufgaben in Thüringen.

f. Gesundheitsziele
Anrede,

Gesundheitsziele sollen in unserem differenzierten Versorgungssystem und vor dem Hintergrund, dass Gesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden muss, die Ressourcen der Beteiligten bündeln und auf ausgewählte Aufgaben fokussieren.

In Thüringen hat die Diskussion zur Formulierung von Gesundheitszielen im Januar 2007 begonnen.

Auf der 2. Gesundheitszielekonferenz im Juni dieses Jahres wurden die ersten Ergebnisse vorgestellt. Bearbeitet werden fünf Zielbereiche:

1. Gesund alt werden – eine Herausforderung für jedes
Lebensalter
konkret: Diabetes mellitus Typ 2 vorbeugen, rechtzeitig erkennen, Spätfolgen vorbeugen
2. Brustkrebs: Sterblichkeit vermindern, Lebensqualität
erhöhen
3. Depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln
4. Suchtmittelmissbrauch reduzieren
5. Entwicklung von bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Strukturen und Angeboten der Gesundheitsförderung

Der Gesundheitszieleprozess ist eine langfristige Aufgabe.

Er soll uns dabei unterstützen,

• abrechenbare Aufgaben auch in schwer messbaren Arbeitsfeldern wie denen der Prävention und Gesundheitsförderung zu formulieren und zu überprüfen,
• einen breiten Konsens zwischen Kosten- und Leistungsträgern zu erreichen sowie
• wichtige gesundheitspolitische Aufgaben in der Fachöffentlichkeit sowie in der Bevölkerung zu diskutieren, und eine breite Teilhabe an der Mitgestaltung gesundheitsrelevanter Lebensbedingungen und Verhaltensweisen zu erreichen.

Darüber hinaus befinden wir uns gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker.

In der Anhörungsphase zwischen dem ersten und zweiten Kabinettsdurchgang führen wir gerade die Anhörung zum Thüringer Krankenhausgesetz durch.

Eine Novellierung des Thüringer Heimgesetzes werden wir in konsultativer Form mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern im Land erarbeiten.


g. Ernährung
Gesundheitspolitik ist immer auch Ernährungspolitik. Viele Krankheiten ließen sich mit gesünderer Ernährung verhindern oder lindern.

Es gibt zahlreiche gut gemeinte Initiativen auf allen Ebenen in den Ländern, im Bund und in Europa. Mitunter hat man allerdings den Eindruck, es gibt zu viele unterschiedliche Ansätze, die sich alle eine gesündere Ernährung auf die Fahnen geschrieben haben.

In diesen Tagen haben wir eine Vernetzungsstelle bei der Verbraucherzentrale Thüringen eingerichtet, die zumindest die Ansätze zur besseren Schulverpflegung koordinieren soll.

Dies reicht allerdings nicht aus. Interdisziplinär zwischen den Ministerien und in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und der Verbraucherzentrale müssen wir das vorhandene Instrumentarium bündeln und erweitern.
In diesem Zusammenhang strebe ich auch einen Beitritt Thüringens zur Plattform Ernährung und Bewegung des Bundes an.

h. Lebensmittelüberwachung und TLLV
Zur gesunden Ernährung gehört untrennbar die Lebensmittelsicherheit. Die Landesregierung misst daher der amtlichen Lebensmittelüberwachung als wesentlichen Bestandteil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes eine hohe Bedeutung bei.

Der Freistaat Thüringen sorgt mit einer bedarfsgerechten Finanzierung dafür, dass die Landkreise und kreisfreien Städte das für eine effektive Kontrolltätigkeit erforderliche Personal vorhalten können. Mehr als 250 Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter nehmen die Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des öffentlichen Veterinärwesens wahr.
Sie kontrollieren die ca. 33.000 Lebensmittelbetriebe und entnahmen im vergangenen Jahr insgesamt fast 25.000 Proben, die im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz untersucht wurden.

In Bad Langensalza entstand für 60 Millionen Euro der dringend erforderliche Neubau des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz mit modernsten Laborräumen entsprechend den gewachsenen Anforderungen und veränderten Aufgaben.

Die feierliche Übergabe des Amtes wird am 14. Oktober 2008 stattfinden, womit Thüringen über eines der modernsten Untersuchungsämter in Europa verfügt.

i. Nichtraucherschutz
Zum Thema Gesundheitspolitik der Thüringer Landesregierung gehören auch einige Anmerkungen zu der vor wenigen Wochen ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz:

Da es sich bei der am 30. Juli 2008 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung um ein Grundsatzurteil handelt, sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, in Anlehnung an die Vorgaben aus Karlsruhe, den Verwaltungsvollzug für das Rauchverbot in „Einraumgaststätten“ bis zum In-Kraft-Treten einer Neuregelung auszusetzen.

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 19. August beschlossen, dass ich unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und Positionen in anderen Ländern, einen Vorschlag auf der Grundlage der Konzeption des eingeschränkten Rauchverbots in Gaststätten unterbreiten werde, der sowohl Stellung zum weiteren Verfahren als auch zum Inhalt einer Gesetzesnovelle enthalten wird.
Diesen Vorschlag werden wir in den kommenden Wochen auftragsgemäß erarbeiten und vorlegen.

j. Arbeitsschutz
Auch die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass sie menschenwürdig und nicht gesundheitsschädlich sind.

Arbeitsschutz und wirtschaftlicher Erfolg eines Unternehmens stellen dabei keinen Widerspruch dar, denn eine wettbewerbsfähige und erfolgreiche Wirtschaft erfordert gesunde, motivierte und leistungsfähige Beschäftigte als unverzichtbare Voraussetzung.

Arbeit ist mehr als „Broterwerb“. Arbeit gehört zum Wesen des Menschen. Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern, sind daher wichtige Elemente einer ausgewogenen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, ein Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen und wichtiger Bestandteil der Thüringer Sozialpolitik.

Ein deutliches Zeichen erfolgreichen Arbeitsschutzes in Deutschland und in Thüringen waren über lange Zeit rückläufige Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen. Aktuell müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich dieser Trend in den letzten beiden Jahren nicht fortgesetzt hat, sondern stagniert. Mit dieser Entwicklung dürfen wir uns nicht abfinden.

Wir unterstützen daher sehr die von den Ländern, dem Bund und den Unfallversicherungsträgern getragene Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, die in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern neue wesentliche Impulse für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Deutschland setzt.

Thüringen wird ab Juli 2009 für drei Jahre den Vorsitz im Arbeitsausschuss Marktüberwachung übernehmen und damit einen wichtigen, zusätzlichen Beitrag für den technischen Verbraucherschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger leisten.

VIII. Gerechtigkeit durch Solidarität und Fürsorge
Anrede,

ob eine Gesellschaft Verantwortung für den Nächsten miteinander lebt, zeigt sich meist darin, wie solidarisch sie sich im Umgang mit den Schwachen und Schwächsten der Gemeinschaft zeigt.

Oftmals stößt der Einzelne, aber auch die Gemeinschaft bei ihrem Ansinnen zu helfen an Grenzen. An dieser Stelle ist die Sozialpolitik des Staates gefragt.

Es ist das Prinzip der Solidarität, sich an die Seite der Betroffenen zu stellen und Hilfe anzubieten und damit gleichzeitig auch diesen Menschen eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

1. Integration von Menschen mit Behinderungen
Dies betrifft unter anderem das Thema Integration von Menschen mit Behinderungen. Im Juli dieses Jahres berichtete der Thüringer Behindertenbeauftragte, Dr. Brockhausen, in einem umfassenden Bericht über seine Erfahrung und Tätigkeit auf diesem Gebiet. Ich verweise dazu auch auf Punkt 11 unserer Tagesordnung.

Dr. Brockhausen zog dabei folgendes Resümee: „Ich beobachte einen langsamen Mentalitätswechsel in Behörden und Unternehmen, was das Verständnis für die Situation behinderter Menschen und die Anforderungen an ihre Umwelt angeht, damit sie einigermaßen unbeschwert und selbständig leben können.
Fortschritte konnten in den Förderrichtlinien des Landes hinsichtlich der Verankerung der Barrierefreiheit im ÖPNV, Straßen- und Wohnungsbau erreicht werden. Weitere Anstrengungen müssen bei der Integration von behinderten Schülern und Arbeitssuchenden unternommen werden.“

Gerade was die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben betrifft, sind die Werkstätten für behinderte Menschen von elementarer Bedeutung.

In Thüringen existieren 33 Träger dieser Werkstätten. Da die Träger in der Regel über mehrere Werkstattstandorte verfügen, gibt es insgesamt 110 Standorte von Behindertenwerkstätten. Nahezu 9.300 Menschen finden hier Beschäftigung und werden von rund 1.900 Mitarbeitern betreut.

Auch hier kann die Thüringer Landesregierung sich auf ein starkes Netz sozialer Partner, wie beispielsweise den Behindertenbeirat, verlassen und partnerschaftlich zusammenarbeiten.
In gleicher Weise ist die Landesregierung bestrebt, die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

Mit 15,4 Millionen Euro aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium derzeit die berufliche Integration von 2.742 Menschen mit Behinderungen im Freistaat. Mit dem Geld werden vor allem Einstellungszuschüsse sowie Aus- und Weiterbildungsprojekte finanziert.

In enger Kooperation des Behindertenbeauftragten mit dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft (BWTW) e.V. wurde beispielsweise das Modellprojekt IMANA entwickelt.
Es soll schwerbehinderten Arbeitssuchenden aller Altersgruppen eine Eingliederung in das Berufsleben ermöglichen.

Das Modellprojekt wird vom Wirtschaftsministerium mit 139.000 Euro aus ESF-Mitteln gefördert.

IMANA ist die Abkürzung für Integrationsmanagement. Die Laufzeit des Projekts beträgt neun Monate, von denen sechs Monate für die Qualifizierung und drei Monate für Praktika vorgesehen sind.

Ein wichtiges Anliegen von IMANA ist, Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu gewinnen indem die Teilnehmer am IMANA-Projekt passgenau auf eine spätere Tätigkeit vorbereitet werden.
Des Weiteren wurde in diesem Jahr das Blindengeld für alle blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen wieder eingeführt.
Die „Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ wird ihre Arbeit in Kürze aufnehmen.

2. Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Ein wichtiger Bereich ist auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.
Im Frühjahr dieses Jahres hat eine Anhörung im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtages verdeutlicht, wieviele Verbände und Vereine sich hier vor Ort im Freistaat engagieren.

Das Bestreben, die Integrationskurse mittels eingebauter Praktika mit Hilfe von Projektfördermitteln näher an das Wirtschaftsleben heranzuführen, ist Erfolg versprechend und wird von der Thüringer Landesregierung ausdrücklich begrüßt.
Es ist ein Beispiel, das verdeutlicht, wie die Aufnahmegesellschaft Migrantinnen und Migranten auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben in unserem Land unterstützt, sodass ihnen die Integration in das Gemeinwesen gelingt.
Im Übrigen darf ich auf die Antworten der Landesregierung auf die von CDU und SPD gestellten Großen Anfragen zu diesem Thema in den Drucksachen 4/3232 und 4/3243 verweisen, die umfassend über die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen Auskunft geben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass auch in diesem Jahr wieder die „Woche des ausländischen Mitbürgers“ stattfindet. Die Auftaktveranstaltung findet am 27. September in Meiningen statt. Ziel der „Woche des ausländischen Mitbürgers“ ist es, im persönlichen, nachbarschaftlichen Bereich durch Begegnungen und Kontakte zu einem besseren Verständnis und dem Abbau von Vorurteilen beizutragen. Sie wird von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Ausländerbeiräten und Ausländerbeauftragten sowie zahlreichen Initiativgruppen unterstützt.


3. Kinderschutz
Anrede,

es gehört zu den dunklen Kapiteln des Miteinander Lebens, wenn Kinder seelische und körperliche Misshandlung in der eigenen Familie erfahren müssen.

Die bittere Erfahrung hat uns gelehrt, dass es trotz aller staatlichen Bemühungen eine absolute Sicherheit für Kinder nicht geben wird. Aber das, was wir tun können, wollen und müssen wir tun! Kinderschutz ist eine Daueraufgabe.

Die Thüringer Landesregierung ist sich dieser Verantwortung bewusst. So konnte beispielsweise die Thüringer Meldeverordnung in der Form geändert werden, dass nunmehr die Jugendämter für den Erstkontakt mit den Eltern von Neugeborenen die entsprechenden Daten übermittelt bekommen.

An weiteren Vorhaben wird mit Hochdruck gearbeitet.



Dazu gehört unter anderem die Erarbeitung einer Kooperationsempfehlung zur Verbesserung des Kinderschutzes zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung wie auch die Entwicklung von Mindeststandards für den allgemeinen Sozialen Dienst in den kreisfreien Städten.

Zwei weitere wichtige Vorhaben sind Bestandteil des Maßnahmekatalogs der Landesregierung zum Kinderschutz.
Zum einen das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes.
Dessen zentrale Regelung ist die verbindlichere Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen. Diese Vorschrift soll dazu dienen, eine Gefährdung des Kindeswohls frühzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen.

Zum anderen strebt das Gesetz eine Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes an, mit dem Ziel, schwangere Frauen, Mütter und Väter frühzeitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Pflege, Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen.

Im Rahmen verstärkter Bemühungen um Kinderschutz wurde bereits jetzt gemeinsam mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, der AOK Plus und der Stiftung FamilienSinn eine Werbekampagne für Früherkennungsuntersuchungen unter dem Titel „Ich geh zur U! Und Du?“ gestartet.

Im Jahr 2007 fand die erste große, landesweite fach- und institutionsübergreifende Thüringer Kinderschutzkonferenz in Kooperation mit dem Uniklinik Jena statt.
In diesem Jahr, am 21. November, soll die zweite Kinderschutzkonferenz folgen. Schwerpunktmäßig soll es um die praktischen Erfahrungen im Umgang mit den gesetzlichen Regelungen im Kinderschutz gehen. Im Fokus werden dabei vor allem die Qualifizierung und der Ausbau von Kooperationen und Vernetzung der verschiedenen Professionen stehen.

4. Gewaltschutz
a. Interventionsstellen für Opfer häuslicher Gewalt
Neben Gewalt an Kindern gibt es auch erwachsene Menschen, die sich aus einer Spirale von Gewalt oftmals nicht selbst befreien können. Pro Tag stirbt in Deutschland eine Frau durch Gewalt eines Partners oder Ex-Partners. 40.000 Frauen gehen in Deutschland jährlich in ein Frauenhaus. Fünf Fälle häuslicher Gewalt werden der Thüringer Polizei pro Tag angezeigt. Tatort ist zu 71 Prozent die eigene Wohnung.
Wo sich das Miteinander Leben nur noch in einer gestörten zwischenmenschlichen Beziehung abspielt und Gefahr für Leib und Leben des Opfers sowie für das Kindeswohl besteht, muss der Staat seine Schutz- und Wächterfunktion verantwortungsvoll wahrnehmen.

Mit der Einrichtung der 1. von insgesamt vier Interventionsstellen im April 2008 in Erfurt für die Bereiche der Polizeidirektionen Erfurt und Jena haben wir einen weiteren Schritt im Einsatz für Opfer von häuslicher Gewalt getan.

Das bundesweit führende und erfolgreiche Modell der so genannten „proaktiven Hilfe“ wird nun auch in Thüringen praktiziert.
Im Oktober wird die zweite Interventionsstelle für den Bereich der Polizeidirektion Nordhausen eingerichtet werden. Bis zum Jahresende werden die Voraussetzungen für die Interventionsstellen in Südost- und Südwest- Thüringen getroffen sein. Der Beginn der Arbeit der Interventionsstellen dort ist für den 01.01.2009 vorgesehen.

Die Änderung des § 18 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes, ermöglicht es den Vollzugsbeamten nunmehr, den Gewalttäter konsequent zehn Tage der Wohnung zu verweisen, sodass Opfer häuslicher Gewalt in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können.
Durch eine enge Zusammenarbeit der Landesstelle Gewaltprävention, wo sich die Leitstelle für die Interventionsstellenarbeit befindet, und der Thüringer
Gleichstellungsbeauftragten, die die Arbeit der 16 Frauenhäuser und 30 Frauenzentren begleitet, können zusätzliche Synergieeffekte genutzt werden. Alle diese Einrichtungen tragen durch ihre umfangreichen Beratungsangebote maßgeblich zur Präventionsarbeit bei.

b. Täterberatung
Darüber hinaus wurde das Modellprojekt der Täterberatung verstetigt und um eine Beraterin erweitert. Ziel der Täterberatung ist es, dass der Täter die Verantwortung für sein Tun übernimmt und sein Verhalten ändert. Ich danke an dieser Stelle dem Träger pro familia e.V., dass er sich dieser schwierigen Aufgabe gestellt hat.

Es ist aber auch die regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat, den Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der Facharbeitsgruppe der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, den Partnern in Wissenschaft und Wirtschaft, den kommunalen Spitzenverbänden und das Engagement im Landesbeirat für Familie und Frauen, die die Arbeit der Landesregierung zielführend begleiten und an der Lösung gesellschaftlicher Probleme mitarbeiten. Auch ihnen gilt mein Dank an dieser Stelle.
5. Landesstelle Gewaltprävention
Anrede,
gewaltbereite Jugendliche und Erwachsene, die gerade auch im Bereich des Extremismus auffällig oder straffällig werden, haben oftmals biografische Entwicklungspfade durchlaufen, auf denen lange Verursachungsketten zum Teil bis in die frühe Kindheit zurückreichen.

Hier müssen unter dem Gesichtspunkt der Prävention die Familie, das häusliche Umfeld und der schulische Weg interessieren, noch bevor die Altersstufe erreicht ist, in der fremdenfeindliche, rassistische und rechtsextreme Ideologien aufgenommen werden.
Die längere „vorpolitische“ Phase ist im Sinne der Bekämpfung von rechtsextremen Einflüssen sehr wohl bereits politisch relevant.

Hier gilt es auf ganzer Breite entgegenzuwirken. Maßnahmen, die der Bekämpfung häuslicher Gewalt, der Unterstützung sozialen Lernens im schulischen Umfeld und der Prävention von Extremismus dienen, sind Aufgabe der Landesstelle Gewaltprävention.

So ist ein ganzheitlicher Ansatz von Gewaltprävention möglich. Der kürzlich vorgelegte Bericht über die Arbeit der Landesstelle Gewaltprävention informiert darüber ausführlich.

Lassen Sie mich deshalb nur kurz auf einen mir besonders wichtigen Punkt eingehen:

Ein breites Feld der Präventionsmöglichkeiten bietet sich im Bereich des Sports.
Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landessportbund Thüringen und der Landesstelle Gewaltprävention wurde ein Arbeitskreis gegen Extremismus und Gewalt im Sport eingerichtet.

Ein in dessen Auftrag erarbeitetes Konzept begründet die Einrichtung einer „Beratungsstelle für Koordinierung und Beratung von Gewaltprävention und Bekämpfung von Extremismus im Sport in Thüringen“. Dieses Vorhaben wird von der Landesstelle Gewaltprävention nicht zuletzt auch finanziell ausdrücklich unterstützt.

Besondere Aufmerksamkeit richtet sich immer wieder auf den Bereich des Fußballsports. Das Fan-Projekt in Jena hat in diesem Jahr einen Förderbescheid in Höhe von 30.678 Euro erhalten. Zu einem festen Bestandteil der Präventionsarbeit im Sport-Bereich ist seit nunmehr sieben Jahren die „Soccer-Tour“ geworden.

Wie wichtig die Prävention von Extremismus ist, wird immer wieder auch aus aktuellem Anlass deutlich. Unsere Blicke richten sich vor dem morgigen Tag besonders auf Altenburg.

Wenn dort die NPD-Kader versuchen, ein bundesweites sogenanntes „Fest der Völker“ zu organisieren, mit dem Jugendlichen falsche, unserer freiheitlichen Grundordnung widersprechende Auffassungen suggeriert werden sollen, erfordert das den entschiedenen Widerspruch aller Demokraten.

„Völkische“ Vorstellungen lösen keine Probleme, auch keine sozialen. Die Auseinandersetzung mit Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der gute Politik – auch Sozialpolitik - ihren Beitrag leisten muss.

Vielmals möchte ich mich an dieser Stelle aber auch für das breite bürgerschaftliche Bekenntnis zu unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung, für Demokratie und Menschenwürde, für Vielfalt und Toleranz und gegen braune Einfalt, gegen Extremismus und Gewalt bedanken.

Sie ist unverzichtbar, um den Ideologen jeglicher Couleur den Boden für ihre populistische Demagogie zu entziehen.

6. Rehabilitierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht
Anrede,

„Unrecht hat ein langes Gedächtnis“, lautet ein bekanntes Sprichwort. Das Unrecht, das viele Menschen zu Zeiten des SED-Regimes erfahren mussten, mahnt die besondere Solidarität einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.

Der Freistaat Thüringen hat in den letzten Jahren stets die Forderungen und Interessen der SED-Opfer unterstützt, indem er zahlreiche Vorhaben, insbesondere auch Bundesratsinitiativen dazu, auf den Weg gebracht hat.

Aus diesem Grund ist das „Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“, das am 29. August 2007 in Kraft getreten ist, von der Thüringer Landesregierung ausdrücklich begrüßt worden – auch wenn darin nicht alle Thüringer Forderungen Berücksichtigung fanden.

Neben der Verlängerung der Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen ist das Kernstück des Gesetzes die in § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes geregelte besondere Zuwendung für Haftopfer, die sogenannte Opferpension. Sie beträgt (bis zu) 250 Euro monatlich und wird auf Antrag gewährt.

Zum Stichtag 22. August 2008 sind 7.410 Anträge für eine besondere Zuwendung für Haftopfer eingegangen.
Insgesamt sind 4.947 Bewilligungsbescheide erteilt worden. Die Antragsbearbeitung ist mittlerweile bei den Jahrgängen 1957 – 1963 angelangt. 1.274 Verfahren sind an andere Behörden abgegeben oder durch Rücknahme, Einstellung etc. abgeschlossen worden.
Es ergingen 24 Ablehnungsbescheide. Gründe für die Ablehnung waren insbesondere: kein Rehabilitierungsbeschluss oder Freiheitsentziehung von weniger als 6 Monaten.


Diese Zahlen machen einmal mehr deutlich, welches Ausmaß das menschenverachtende, diktatorische Regime der DDR auch in Thüringen hatte und wie wichtig es war, dass gerade die Thüringer Landesregierung sich in dieser Sache vehement bei der Bundesregierung und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eingesetzt hat und dies auch weiterhin tun wird.

7. Förderung des ostdeutschen Kulturgutes/ Heimatvertriebene
Anrede,

Der Freistaat Thüringen hat die Arbeit der Heimatvertriebenen und ihrer Verbände seit ihrem Bestehen kontinuierlich gefördert.

Es wurden und werden neben Personal- und Sachkosten auch Projekte gefördert, die der Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete, der Weiterentwicklung und Pflege der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge, der Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung von Aufgaben, die sich aus der Eingliederung der Vertriebenen ergeben und der Betreuung von Spätaussiedlern dienen.
Mit Veranstaltungen erinnern die deutschen Vertriebenen, in vielen Orten Thüringens, an die Vertreibung aus ihren angestammten Heimat- und Siedlungsgebieten am Ende des Zweiten Weltkrieges. Vertreibungen dürfen nicht vergessen oder verschwiegen werden.
Besonders dienen die Heimattage der Rückbesinnung, der Erinnerung, aber auch der Mahnung und Versöhnung. Besondere Bedeutung kommt dabei dem „Tag der Heimat“ zu. Er ist eine Mahnung an alle Völker, Vertreibung zu ächten! Die Vertriebenen sind nicht nur Vorreiter der Versöhnung und der europäischen Integration, sondern auch Botschafter für die uns nachfolgenden Generationen.
Wer die eigene Heimat liebt, der achtet auch die Heimat der anderen. Diese Einstellung ist in der globalen Welt von heute aktueller denn je.

8. Verbraucherschutz
Ich möchte zum Ende meiner Ausführungen aus der Reihe der zahlreichen Partner eine weitere Institution nennen.

Dass ihre Inanspruchnahme seit ihrer Gründung im Jahre 1990 erheblich zugenommen hat, zeigt zum einen die Bedeutung dieser Institution, aber auch eine ernstzunehmende Entwicklungstendenz in unserer Gesellschaft – die Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Hier werden jährlich rund 400.000 Menschen fachkundig und unabhängig beraten. Aus diesem Grund wird für die Beratungsstellen auch in künftigen Haushaltsjahren eine dieser Aufgabe angemessene Förderung durch den Landeshaushalt bereitgestellt werden.

Thüringen ist insbesondere auch aus Gründen des Verbraucherschutzes der Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Versandhandels mit Arzneimitteln beigetreten. Wir haben die Sorgen unserer Thüringer Apotheker und vieler Patienten ernst genommen und damit ein klares Signal zu restriktiveren Lösungen an den Bundesgesetzgeber gegeben.

Immer wichtiger wird – leider, muss ich sagen – auch das Wirken der Verbraucherinsolvenzstellen. Die Überschuldung der Privathaushalte nimmt rapide zu. Nicht ganz unschuldig sind dabei oft Kreditgeber im Versandhandel, Handyvertreiber und ähnliche Anbieter, die mit kaum gesicherten Konsumentenkrediten labilere Verbraucher geradezu in den Ruin treiben.

So gilt es, das Angebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen auszubauen und die in Thüringen mit der Gründung des „Netzwerks Schuldenprävention“ als ständige Aufgabe von Sozial- und Kultusministerium im Jahr 2005 begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Überschuldungsprävention weiterzuentwickeln.
Mit dem Ziel, hierfür neue Zielgruppen zu erschließen und vorhandene Aktivitäten zu vernetzen, werden der Kultusminister und ich zu einer Fachtagung für Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Familienhilfe, Grund- und Förderschulen zum Thema „Überschuldung von Familien verhindern!“ am 28. November 2008 in den Thüringer Landtag einladen.

IX. Fazit
Anrede,

ich habe meine Ausführungen unter die Überschrift gestellt: MITEINANDER LEBEN – frei-gerecht-solidarisch.

Dieses Miteinander füllen wir aus in Freiheit und Verantwortung.

Die Thüringer Landesregierung übernimmt Verantwortung dafür, die politischen Rahmenbedingungen, die notwendig sind zu schaffen, damit sich jeder Bürger und jede Bürgerin in Freiheit entfalten kann. Aber sie fordert auch Verantwortung ein. Diese Verantwortung darf keine Einbahnstraße sein.

Zu jedem Recht gehört immer auch eine Pflicht. Das ist ein Pakt, den die Regierung mit ihren Staatsbürgern schließt. Ein Gemeinwesen welches dieses „do ut des“, dieses Geben und Nehmen, außer Acht lässt gerät schnell aus dem Gleichgewicht.

Es gibt nicht wenige Menschen, die inzwischen den Eindruck gewonnen haben, dass dieser Pakt nicht mehr gilt.

In vielen Bereichen unserer Wirtschaft wie unserer Daseinsvorsorge, national und international, haben teilweise Strukturen Einzug gehalten, die unsere Gesellschaft zu spalten drohen.

Auch deshalb habe ich so vehement die Bekämpfung der Kinderarmut zu einem Schwerpunkt meiner politischen Arbeit gemacht.

Auch deshalb trete ich aus voller Überzeugung für das aktive Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft, sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in der privaten Wirtschaft ein.
Und deshalb werbe ich so entschieden für die aktive Teilhabe unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im generationenübergreifenden Dialog gemeinsam mit der Jugend.

Wer sich heute als Politiker den drohenden Spaltungen unserer Gesellschaft nicht mit allem Mut, aller Kraft und Energie entgegenstellt, der hat seinen Wählerauftrag verfehlt.

Wir müssen den Pakt neu begründen: Die Thüringer und Thüringerinnen müssen sich darauf verlassen können, dass alles getan wird, um ihnen aus Notlagen zu helfen, aber der Freistaat muss sich auch darauf verlassen können, mutige und tatkräftige Unterstützung von Seiten der Bürgerinnen und Bürger zu finden.


Dafür, meine Damen und Herren stehe ich, dafür steht die Regierung dieses Freistaates und es wäre schön, wenn auch die Abgeordneten des Thüringer Landtages sich zu diesem Sozialpakt bekennen könnten und an dieser Stelle ein breiter Konsens im gesamten Haus zu erzielen wäre.

Helfen Sie mit, die Vertrauensbasis zwischen Volk und Regierung und zwischen Wählern und Politikern zu stärken.

Jeder an seinem Platz, in seinem Verantwortungsbereich.
Als Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit werde ich weiterhin alles daran setzen, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Vielen Dank.