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Position des Freistaates Thüringen zur Pflegereform
Rede der Thüringer Gesundheitsministerin , Christine Lieberknecht, anlässlich des Forums „Pflege im Focus der Zeit“ der AOK PLUS am 14. Mai 2008 in Erfurt
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Kloppich,
(Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates AOK PLUS)
sehr geehrter Herr Bernecker,
(Alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates AOK PLUS)
sehr geehrter Herr Knieps,
(Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung,
Pflegeversicherung im Bundesgesundheitsministerium)
sehr geehrter Herr Steinbronn,
(Vorsitzender des Vorstandes der AOK)
verehrte Experten aus dem Gesundheits-
und Pflegebereich in Thüringen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
als neue Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit begrüße ich Sie ganz herzlich.
Auch wenn ich neu im Amt der Thüringer Gesundheitsministerin bin, so sehe ich mich gut gerüstet, um mit Ihnen heute über die beschlossene Pflegereform und die Auswirkungen auf die Pflegesituation in Thüringen ins Gespräch zu kommen.
Denn: Die Grundlinien der Reform gehen in die richtige Richtung.
Leistungsausweitungen, insbesondere für demenziell erkrankte Menschen, Stärkung der häuslichen Pflege – nach dem Motto: ambulant vor stationär – und mehr Transparenz bei der Beurteilung von Pflegeeinrichtungen sind wichtige Eckpunkte.
Die künftigen Leistungen sollen durch eine Beitragssatzerhöhung ab 1. Juli d.J. um 0,25 Prozentpunkte auf dann 1,95 Prozent finanziert werden. Für kinderlose Versicherte steigt der Beitragssatz auf 2,2 Prozent. Die Bundesregierung geht davon aus, dass damit die Leistungen der Pflegeversicherung bis Ende 2014 finanziert werden können.
Thüringen hat den Diskussionsprozess um das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz stets konstruktiv begleitet.
Aber was bedeutet das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung für uns in Thüringen?
In welcher Situation befinden wir uns?
Einig dürften wir uns darin sein, dass die Pflege seit der politischen Wende 1989/90 große Fortschritte erzielt hat.
Der Heimbereich damals war geprägt durch einen großen Teil unsanierter und den Anforderungen des Heimrechts nicht entsprechenden Einrichtungen. Vielfach haben die stationären Pflegeeinrichtungen die Vorgaben der Heimmindestbauverordnung nicht erfüllt. Der Brandschutz-Standard bedurfte dringend einer Verbesserung.
Mehrbettzimmer mit bis zu 12 Bewohnern, völlig unzureichende Sanitäranlagen, viel zu kleine Bewohnerzimmer und häufig eine sehr schlechte Bausubstanz haben eine menschenwürdige Pflege und Betreuung älterer Menschen in der DDR teils sehr schwierig gemacht.
In den Alten- und Pflegeheimen in der DDR herrschten oft unhaltbare Zustände. Dies sollte – bei aller berechtigten Kritik auch am heutigen System der Pflege und Betreuung – nicht vergessen werden!
Seit Mitte der 90-er Jahre vollzieht sich überdies ein Wandel der Bewohnerstruktur.
Waren die Einrichtungen zunächst noch mit vielen gering oder gar nicht Pflegebedürftigen belegt, ist nunmehr ein Trend zur Schwerstpflegebedürftigkeit in den Thüringer Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen.
Das liegt zum einen an der höheren Lebenserwartung der Menschen sowie an den größeren medizinischen Möglichkeiten; zum anderen daran, dass durch die flächendeckende ambulante Betreuung Pflegebedürftige so lange wie möglich im häuslichen Umfeld bleiben und erst, wenn es sozusagen nicht mehr anders geht, in die Heime kommen.
All dies erfordert ein entsprechend höheres Fachwissen und einen höheren Zeitaufwand bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
Mit der 1995 vollzogenen Einführung der Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung gingen weitreichende Änderungen für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen einher.
Pflegebedürftigkeit war vor der Einführung der Pflegeversicherung sehr häufig mit der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen verbunden. Hauptziel der Pflegeversicherung ist es deshalb, Menschen für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern.
Der Rechtsanspruch der Versicherten auf Leistungen der Pflegekasse gewährleistet, dass die Betroffenen im Pflegefall finanziell nicht überfordert werden.
Für die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen sind nach dem Pflege-Versicherungsgesetz die Länder verantwortlich. Sie werden es auch künftig bleiben.
Diesem bundesgesetzlichen Auftrag ist der Freistaat Thüringen nachgekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
allein im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms nach Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz mit einem Fördervolumen in Höhe von über 663 Mio. Euro konnten in Thüringen 160 Projekte mit über 12.000 Heimplätze vollständig saniert bzw. neugebaut werden. Damit verfügen diese Plätze über einen modernen Standard in Bau und Ausstattung, der den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Gleichzeitig werden die Pflegebedürftigen auf diesen Plätzen nur mit geringen Investitionsaufwendungen belastet.
Diese betragen in der Regel etwa 80 Euro im Monat.
Über das Sonderinvestitionsprogramm hinaus hat das Land bis zum Jahr 2005 in erheblichem Umfang Aufwendungen der Pflegeheime für Darlehen sowie Aufwendungen für Miete und Pacht von Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern gefördert.
Mittlerweile verfügt der Freistaat Thüringen über 248 moderne Heime mit einer Kapazität von insgesamt 18.500 Plätzen für die Dauerpflege. Die Auslastung dieser Plätze liegt bei durchschnittlich 93 %. Längere Wartelisten sind der Heimaufsicht nicht bekannt.
Außerhalb dieser Heime stehen Kurzzeitpflegeplätze sowie insgesamt 835 Plätze für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung.
In der vollstationären Versorgung bleiben nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Leistungsbeträge der Stufen I und II bis zum Jahr 2015 unverändert. Sie verbleiben also auf dem bisherigen Niveau.
Gleichzeitig werden die Heimentgelte weiter ansteigen. Dies hat zur Folge, dass sich der von den Bewohnern aufzubringende Eigenanteil an den Heimkosten erhöhen wird.
Welche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen werden damit verbunden sein?
Ohne diese Frage wirklich beantworten zu können, haben die Träger den Heimaufsichtsbehörden zahlreiche Neubauprojekte angezeigt. Landesweit werden derzeit 10 neue Heime mit zusammen 840 Plätzen gebaut.
In der Planungsphase befinden sich 43 Heime mit zusammen 2.870 Plätzen. Inwiefern diese Planungen von den Heimträgern tatsächlich umgesetzt werden, bleibt noch abzuwarten.
Betrachtet man die Entwicklung in der Vergangenheit, kann man feststellen, dass sich die Anzahl der Pflegeheime kontinuierlich erhöht hat.
Während den Pflegebedürftigen im Jahr 2002 noch 199 Heime zur Verfügung standen, sind es heute bereits 248 Heime.
Mit Blick auf die beschriebene Planung der Träger zum Bau neuer Pflegeheime besteht für die Landesregierung derzeit kein Anlass, in diesen „Wachstumsprozess“ einzugreifen.
Eine Unterversorgung an Heimplätzen gibt es in Thüringen jedenfalls nicht. Und alle bekannten Informationen sprechen dafür, dass dies in den nächsten Jahren auch nicht eintreten wird.
Der Schwerpunkt bei der Betreuung Pflegebedürftiger liegt im Bereich der häuslichen Pflege. Dies entspricht dem Grundsatz vom Vorrang ambulanter Pflege vor stationärer Pflege, der sowohl im SGB XI als auch im Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes verankert ist.
Dieser Grundsatz ist Gegenstand nahezu aller sozialpolitischen Konzepte.
Er entspricht den Wünschen und Vorstellungen Betroffener, möglichst lange zu Hause in der vertrauten Umgebung betreut zu werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ein Hauptanliegen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes – über das wir heute sprechen – besteht darin, diesem Grundsatz stärker als bislang Rechnung zu tragen. Dazu gehören verschiedenste Maßnahmen.
Bspw. werden die Leistungsbeträge im Bereich der häuslichen Pflege deutlich angehoben, die Pflegeberatung wird ausgebaut, es wird Pflegepersonen in einem Beschäftigungsverhältnis ein Rechtsanspruch auf Freistellung aus dem Arbeitsverhältnis, eine sog. Pflegezeit, eingeräumt.
Heftig umstritten ist die Schaffung von Pflegestützpunkten zur Vernetzung der Pflegeangebote vor Ort.
§ 92 c des Reformgesetzes macht die Schaffung von Pflegestützpunkten davon abhängig, dass die zuständige Oberste Landesbehörde dies bestimmt.
Sollen aus der Sicht eines Landes Pflegestützpunkte gebildet werden, so haben die Pflegekassen im Land solche Stützpunkte einzurichten.
Kritisiert wird, dass mit hohem finanziellen Aufwand unnötige Doppel- oder Mehrfachstrukturen aufgebaut werden. Die dafür aus der Pflegeversicherung aufzubringenden finanziellen Mittel sollten besser den Pflegebedürftigen selbst und unmittelbar zugute kommen. Es bestehe die Gefahr, dass die Existenz bereits vorhandener Beratungsstellen durch den Aufbau von Pflegestützpunkten gefährdet wird.
Zur Erprobung von Pflegestützpunkten in der Praxis hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Modellprogramm ins Leben gerufen. In 16 Pilot-Pflegestützpunkten, verteilt auf die einzelnen Länder, sollen Erfahrungen im Aufbau und im Betrieb von Pflegestützpunkten gesammelt werden. Sie sollen dokumentiert und für andere Interessenten als hilfreiche Information zusammengestellt werden.
Träger für ein solches Pilotprojekt in Thüringen ist die Stadt Jena. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Kuratorium Deutsche Altershilfe in Köln begleitet.
Zur Ermittlung des Bedarfs an Pflegestützpunkten hat das Thüringer Sozialministerium mit den Fachverbänden und Institutionen Gespräche geführt.
Die Vertreter der Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Landkreise und kreisfreien Städte sowie Seniorenverbände und -vertretungen konnten ihre Positionen vortragen. Nahezu alle sprachen sich dafür aus, die bereits vorhandenen Beratungsangebote auszubauen und an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Eine abschließende Beantwortung der Gespräche wird zurzeit vorbereitet.
Ein Punkt ist für mich bereits jetzt klar. Eine flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten in Thüringen wird es mit mir nicht geben. Ob in einzelnen Kommunen vielleicht nicht doch sinnvoll sein kann, Pflegestützpunkte einzurichten, wird sich zeigen.
Vorrang hat der Ausbau vorhandener Beratungsangebote. Damit wird einerseits auf den Zuschuss in Höhe von bis zu 45.000 Euro pro Pflegestützpunkt aus Mitteln der Pflegeversicherung verzichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Freistaat Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Netz von 393 ambulanten Pflegediensten, die von den Pflegekassen zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen sind.
Diese Einrichtungen pflegen und versorgen derzeit knapp 15.500 Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft zuhause in der eigenen Wohnung.
Die Gewährung des Pflegegeldes aus Mitteln der Pflegeversicherung hat die größte Bedeutung. Knapp die Hälfte der Pflegebedürftigen – etwa 33.000 Menschen in Thüringen – erhält ein monatliches Pflegegeld, um die häusliche Pflege bspw. durch Angehörige sicherzustellen.
Leistungen der stationären Pflege erhalten 18.500 Pflegebedürftige.
Nach den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik gab es am Ende des Jahres 2005 in Thüringen 67.000 Pflege-bedürftige. Diese wurden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen mindestens in die Pflegestufe I eingestuft und hatten daher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen sind aufgrund der höheren Lebenserwartung Frauen. Ihr Anteil an den stationär Pflegebedürftigen wird mit etwa 75 Prozent angegeben. Das bedeutet, ¾ der Bewohner von Pflegeheimen sind Frauen.
Bei den im häuslichen Bereich betreuten Pflegebedürftigen liegt der Anteil der Frauen bei ca. 63 Prozent.
Die Entwicklung der Pflegebedürftigen für die Zukunft lässt sich nicht exakt berechnen.
Die Mitarbeiter des Thüringer Sozialministeriums gehen von der Annahme aus, dass in Thüringen am Ende des Jahres 2020 etwa 86.000 Pflegebedürftige leben werden.
Das bedeutet einen Anstieg in einem Zeitraum von 15 Jahren um 19.000 Personen oder 22 Prozent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Pflegebedürftigkeit ist ein Schicksal, das wesentlich bei älteren Menschen und insbesondere bei Hochbetagten auftritt.
Bei der wachsenden Zahl Hochaltriger steigt auch die Häufigkeit von Demenzerkrankungen. Diese Erkrankung bedeutet besondere Belastungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen.
Daher kann ich die Leistungsausweitung für demenziell erkrankte Menschen nur begrüßen. Der Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz soll von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro pro Jahr erhöht werden.
Eine deutliche Entlastung für pflegende Angehörige bedeutet es zudem, dass Pflegebedürftige, die noch nicht der Pflegestufe I zugeordnet werden, wohl aber Betreuungsbedarf haben, diesen Betrag aus der Pflegeversicherung erhalten können.
Wegen des zu erwartenden Anstiegs der Anzahl an Leistungsberechtigten und der höheren Leistungen aus der Pflegeversicherung halte ich es für erforderlich, den Bereich der niedrigschwelligen Betreuungsangebote weiter auszubauen.
Bisher hat das Land 49 solcher Betreuungsangebote für Demenzerkrankte offiziell anerkannt.
Den Aufbau eines Großteils dieser Angebote – im Jahr 2007 waren es 13 – hat das Land finanziell unterstützt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch darauf, dass sie entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse gepflegt werden.
Der Zweite Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ kommt für Thüringen zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Pflegesituation als „positiv“ bezeichnet werden kann.
Dieser bundesweite Bericht wurde im August des vorigen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Gründe für die positive und erfreuliche Entwicklung in Thüringen sind vielfältig.
Eine Rolle spielen die intensiven Bemühungen der Pflegeeinrichtungen für modernstes Qualitätsmanagement. Ebenfalls erinnere ich an den von der Landesregierung einberufenen Pflegegipfel im Jahr 2004. Seit diesem Treffen mit allen Verantwortlichen konnte viel Positives bewirkt und erreicht werden.
Dem Pflegepersonal im ambulanten und stationären Dienst gebührt mein Dank für ihre aufopferungsvolle pflegerische und betreuerische Arbeit zum Wohle pflegebedürftiger Thüringerinnen und Thüringer.
Mein Dank gilt auch den Angehörigen und allen Menschen in Thüringen, die sich liebevoll um pflegebedürftige Menschen kümmern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
um älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Mitte gerecht zu werden, brauchen wir eine „Gemeinschaft der Verantwortung“.
Das bedeutet: Wirklich alle Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen, die Kontakt mit pflegebedürftigen Menschen haben, stehen in der Mitverantwortung für eine bestmögliche Pflege und Betreuung der Betroffenen.
Jeder muss hinschauen! Angelegenheiten der Pflege und Betreuung, die verbessert werden können, müssen gemeinsam und im Interesse der Betroffenen angepackt werden!
Die zum 1. Juli inkrafttretende Reform enthält verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Pflegequalität.
Durch die künftige verpflichtende Veröffentlichung der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden wir mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit des Pflegeangebotes erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Pflege in Thüringen befindet sich quantitativ und qualitativ auf hohem Niveau.
Die Situation in unserem Freistaat kann sich bundesweit und im internationalen Vergleich sehen lassen.
Das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bietet eine gute Grundlage, um auch in den nächsten Jahren eine am Wohl der Pflegebedürftigen und an den Grundsätzen der Pflegequalität ausgerichtete leistungsfähige und ausreichende Versorgungsstruktur in Thüringen sicherzustellen.
Ich danke Ihnen!