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Medieninformation
Klassische Geflügelpest (Vogelgrippe) in einem kleinen Geflügelbestand im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt amtlich festgestellt
Erfurt – Durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde heute bei einer verendeten Gans in Wickersdorf das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp H5N1 amtlich erstmals in einem Thüringer Geflügelbestand nachgewiesen. Eine Laborprobe war zur Abklärung vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zum nationalen Referenzlabor übersandt worden.
Der betreffende Geflügelbestand (4 Gänse und 5 Enten) wurde gestern bereits getötet.
Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des toten Vogels ausgewiesen worden. Zusätzlich wurde eine Kontrollzone in einem Radius von weiteren 3 km zum Beobachtungsgebiet eingerichtet. Die Gebiete sind mit Schildern gekennzeichnet.
Im Sperrbezirk (3-Kilometer-Radius) werden aufgrund des Ausbruchs der Vogelgrippe alle Geflügelbestände getötet. Vier Kleintierhaltungen mit insgesamt 35 Tieren sind davon betroffen. Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufen.
Im Beobachtungsgebiet (10-Kilometer-Radius) gilt eine absolute Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Darüber hinaus gilt eine Handelsbeschränkung: Geflügel sowie Geflügelprodukte dürfen nicht in oder aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
In der Kontrollzone (13-km Radius) gilt nur die oben genannte Handelsbeschränkung.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Klassischen Geflügelpest um eine Tierseuche handelt. Die Ansteckungsgefahr für Menschen ist außerordentlich gering und nur nach sehr engem Kontakt vom Tier zum Mensch möglich.
Informationen zur Geflügelpest sind im Internet auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums veröffentlicht.