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Medieninformation

Dritter Fall in Thüringen

Klassische Geflügelpest (Vogelgrippe) bei einem verendeten Schwan im Kyffhäuserkreis amtlich festgestellt

Erfurt – Durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde heute bei dem tot aufgefundenen Schwan an einem Teich bei Ebeleben (Richtung Rockensußra) das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp H5N1 amtlich nachgewiesen. Eine Laborprobe dieses Wildvogels war zur Abklärung vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zum nationalen Referenzlabor übersandt worden. Auf die Pressemitteilung von gestern wird insoweit verwiesen.
Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des toten Vogels ausgewiesen worden. Die Gebiete sind mit Schildern gekennzeichnet.
Im Sperrgebiet (Drei Kilometer-Radius) gilt eine absolute Stallpflicht für Geflügel. Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufen. Geflügelbetriebe werden regelmäßig kontrolliert.
Darüber hinaus gilt in den nächsten drei Wochen ein Verbringungsverbot von Geflügel und Geflügelprodukten. Tierhalter im Sperrbezirk sind verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen von Geflügelställen Matten ausgelegt und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt werden. Betriebsfremde Personen dürfen Geflügelställe im Sperrgebiet nicht betreten. Feuchtgebiete, an denen sich Wildvögel sammeln, werden weiterhin verstärkt nach verendeten Tieren abgesucht.

Im Beobachtungsgebiet (Zehn Kilometer-Radius) gilt ebenfalls eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. In Grünanlagen sollten Wasservögel nicht gefüttert oder angefasst werden. Hundehalter in der Beobachtungszone werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.
Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Klassischen Geflügelpest um eine Tierseuche handelt. Die Ansteckungsgefahr für Menschen ist außerordentlich gering und nur nach sehr engem Kontakt vom Tier zum Mensch möglich.
Informationen zur Geflügelpest sind im Internet auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums veröffentlicht.