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Heimarbeitsschutz

Die stillen Arbeitsplätze - Heimarbeitsschutz in Thüringen

Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) informiert.

Heimarbeit stellt auch heute noch einen nicht unerheblichen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor dar. Zu Hause in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, seinen Tag selbst einteilen zu können und außerdem keine Zeit für den oft langen Arbeitsweg aufzuwenden, das klingt verlockend. Für manche Thüringer stellt Heimarbeit zudem eine interessante Möglichkeit dar, die Haushaltskasse aufzubessern.

Heimarbeit, Copyright: Rainer Sturm / pixelio.de
Heimarbeit, Copyright: Rainer Sturm / pixelio.de
Vorsicht geboten
 
Wenn man Anzeigen Glauben schenken darf, kann man mittels Heimarbeit schnell undeinfach von Zuhause aus "viel Geld für wenig Gegenleistung verdienen". Aber es ist Vorsichtgeboten: So wird in Anzeigen in Zeitungen oder im Internet damit geworben, dass mitKugelschreibermontage, Kuvertieren, Näharbeiten, Kunststoffverarbeitung,Verpackungsarbeiten, Telefonaten usw. Geld verdient werden kann. Oftmals wird dabei eineGebühr (Aufwandsentschädigung, Mitgliedsbeiträge usw.), die Vorfinanzierung vonArbeitsmaterial, der vorheriger Kauf von Arbeitsgeräten oder ähnliches vom Interessenten imVorab verlangt. Manchmal müssen auch kostspielige Telefonnummern angerufen werdenoder der Interessent erhält lediglich Arbeitsmaterial oder Broschüren, aber keinen Abnehmer.Letztlich geht in diesen Fällen der Interessent leer aus - und sein Geld ist weg.
 
Staatliche Überwachung
 
Daher warnt der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV): Hände weg von allzu verführerischen Heimarbeitsangeboten! Die in Heimarbeit Beschäftigten stehen unter dem Besonderen Schutz des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Und die Einhaltung dieses Gesetzes unterliegt der staatlichen Überwachung, die in Thüringen durch den TLAtV ausgeübt wird. Interessenten für Heimarbeit sollten sich im Zweifel mit dem Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) in Verbindung setzen.
 
Heimarbeit wird regelmäßig in der eigenen Wohnung oder in einer vom Heimarbeiter frei gewählten Arbeitsstätte ausgeübt. Der Heimarbeiter schuldet nur dem Auftraggeber das Werk und trägt selbst keinerlei wirtschaftliches Risiko, da die Verwertung des Arbeitsergebnisses dem Auftraggeber obliegt. In der Regel werden in der Heimarbeit Stückentgelte gezahlt, die je nach Branche (z.B. Montieren von Elektroartikeln, Durchführung von Verpackungsarbeiten, Bearbeiten von Kunststoffartikeln) auf festgesetzten Mindestentgelten basieren. Alle Ansprüche wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsbezahlung, die ein Betriebsarbeiter gegenüber seinem Betrieb hat, werden in der Heimarbeit - gleichfalls branchenabhängig - in Form von Zuschlägen nachgebildet und müssen auf der Lohnabrechnung / dem Entgeltzettel aufgeführt werden. Die Einhaltung der korrekten Bezahlung der Mindestentgelte und der Zuschläge werden von staatlichen Entgeltprüfern überwacht. Alle Firmen, die Heimarbeit vergeben, müssen aus diesem Grund die Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz dem Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz melden und Listen mit den Heimarbeitern jeweils zum 31.01. und zum 31.07. des Jahres für das vorhergehende Halbjahr einreichen.
 
Interessenten für Heimarbeit sollten sich im Zweifel immer zunächst mit dem TLAtV in Verbindung setzen. Dort werden Fragen über Rechte und Pflichten in der Heimarbeit (z.B. zu Entgelten, Zuschlägen zum Entgelt, zum Kündigungs- und Arbeitsschutz) beantwortet. Hierzu steht der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (Herr Junghanns) in 98527 Suhl unter der Rufnummer 03681 / 735242, per Telefax 03681 / 733398 und per Mail d2.suhl{at}tlatv.thueringen{punkt}de zur Verfügung.