Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Inhalt

Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Feststellung des Untersuchungsrahmens zur Strategischen Umweltprüfung (SUP)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wirkt sich grundsätzlich positiv auf die Umwelt aus. Dennoch ist bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme eine strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die SUP soll die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms ermitteln, beschreiben, bewerten und in die Entscheidungsfindung einbringen. Dabei sind die folgenden Schutzgüter (gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG), einschließlich etwaiger Wechselwirkungen, zu betrachten: 

  •  Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kultur- und sonstige Sachgüter.      
Im Gegensatz zu den bekannten Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu konkreten Einzelmaßnahmen geht es bei der SUP um die Gesamtwirkung eines Plans, hier der WRRL-Maßnahmenprogramme, also um die Summe sämtlicher positiver und negativer Auswirkungen auf die Umwelt.
Der erste relevante Verfahrensschritt für die an der Umsetzung der EU-WRRL beteiligten Behörden und Verbände ist die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die noch zu erstellenden Umweltberichte (sog. „Scoping“).
 
Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe hat sich auf die Erstellung eines gemeinsamen Umweltberichtes zum gemeinsamen Maßnahmenprogramm verständigt und hierzu einen Vorschlag für den Untersuchungsrahmen erarbeiten lassen. Für die Thüringer Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein wurde ein Vorschlag zum Untersuchungsrahmen durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz erarbeitet. Am 17.4.2008 fand im Ministerium der „Scoping-Termin“ statt. Auf der Sitzung hatten die beteiligten Behörden und Verbände Gelegenheit, zu den erstellten Vorschlägen für den Untersuchungsrahmen Stellung zu nehmen oder bis zum 23.4.2008 eine Stellungnahme zu übermitteln.
 
Im Rahmen des Scoping-Termins gingen insgesamt zehn Stellungnahmen ein. Der Schwerpunkt lag bei den folgenden Schutzgütern:
 
  • Boden,
  • Landschaft und
  • Kultur- und Sachgüter.   
Ein Teil der Stellungnahmen betraf u .a. textliche Klarstellungen, Ergänzungen und Anpassungen zu den Texten des Untersuchungsrahmens. Darüber hinaus wurden bereits sehr detaillierte Angaben bezüglich der geplanten Vorhaben und Maßnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen wurden zur Erstellung des Umweltberichtes ausgewertet und, soweit möglich und notwendig in dieser Planungsphase, berücksichtigt.
Hervorzuheben ist, dass die SUP keine Detailprüfung von planungsreifen Einzelmaßnahmen ist, sondern mögliche positive und negative Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms aufzeigt und gesamtplanerisch abwägt. Sie ersetzt nicht die weitere Umweltprüfung im Rahmen der Genehmigungsplanung einer konkreten Einzelmaßnahme.
In der Zeit vom 22.12.2008 bis 22.06.2009 fand die Anhörung zu den Umweltberichten statt. Diese erfolgte parallel zur Anhörung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Ingesamt sind in Thüringen fünf Stellungnahmen zu den Umweltberichten der Elbe und der Thüringer Anteile von Weser und Rhein eingegangen. Diese wurden geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Die Ergebnisse der Anhörung zur strategischen Umweltprüfung wurden im Thüringer Staatsanzeiger zum 22.12.2009 veröffentlicht. Die abschließenden Umwelterklärungen sind unter www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser/flussgebiete/oea/bewirtschaftung/daten/ zu finden.