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Im Staatsanzeiger Nr. 51/2006 wurden am 18.12.2006 die Anhörungsunterlagen zu den Zeitplänen und Arbeitsprogrammen sowie über die zu treffenden Anhörungsmaßnahmen der Flussgebieteinheiten Elbe, Weser und Rhein, an denen Thüringen Anteile besitzt, gem. § 33 ThürWG veröffentlicht. Zudem wurde durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz eine Informationsbroschüre erarbeitet, in der die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie die drei Phasen der Anhörung näher erläutert werden. In der Zeit vom 22.12.2006 bis zum 22.06.2007 konnten Sie Ihre Stellungnahme zu den Anhörungsunterlagen und Ihre Anmerkungen zur Informationsbroschüre abgeben. Die Anhörung zur ersten Phase ist somit abgeschlossen.
Insgesamt sind in Thüringen acht Stellungnahmen zu den Zeitplänen und Arbeitsprogrammen der Flussgebietsgemeinschaften und zur Informationsbroschüre eingegangen. Diese wurden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt zentral erfasst und an die zuständigen Stellen im Land zur Bearbeitung weitergeleitet. Zudem wurden diese den jeweiligen Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Weser und Rhein zur Verfügung gestellt.
Die Stellungnahmen wurden hauptsächlich von staatlichen und kommunalen Aufgabenträgern, von Interessensverbänden, von Planungsbüros, Gewässerbenutzern und Gemeinden abgegeben. Diese beschäftigten sich vornehmlich mit folgenden Fragen:
• Umsetzung konkreter Maßnahmen
• Finanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden
• Fragen und Anmerkungen zur landesweiten Vorgehensweise bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
Eine Stellungnahme ging verfristet ein. Insgesamt wurde durch die Flussgebietsgemeinschaften festgestellt, dass keine dieser Stellungnahmen eine Änderung der Zeitpläne und Arbeitsprogramme erfordert. Die Zusammenfassungen der Flussgebietsgemeinschaften finden Sie unter folgenden Links:
www.fgg-elbe.de
Flussgebietsgemeinschaft Elbe
www.fgg-weser.de
Flussgebietsgemeinschaft Weser
www.dk-rhein.de
Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins
Jedoch geben die eingegangenen Stellungnahmen wichtige Hinweise bei der landesweiten Planaufstellung. Die dafür jeweils zuständigen Behörden werden daher Ihre Stellungnahme im Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie entsprechend berücksichtigen.