
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung beschreibt die Verantwortung der Hersteller und Händler, bereits bei der Planung und Produktion von Produkten abfallarme Verfahren einzusetzen und die Produkte möglichst abfallarm zu gestalten. Die Verantwortung der Hersteller (und Händler) für ihre Produkte erstreckt sich grundsätzlich über den gesamten Lebensweg eines Erzeugnisses. Insbesondere sind Hersteller und Händler zur Rücknahme und sachgerechten Entsorgung der gebrauchten Produkte (z.B. Altfahrzeuge und Batterien) nach ihrem Lebensende verantwortlich.
Entsprechende Bestimmungen im
Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (§ 22 Gesetzgebung, Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz) und
Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) bilden die rechtlichen Grundlagen für die Produktverantwortung.
Danach ist es zunächst Aufgabe von Herstellern und Vertreibern, Verbesserungen bei der Entwicklung und Produktion vorzunehmen sowie kreislaufschließende Entsorgungslösungen zu finden. Die Wirtschaft wird zu
freiwilligen Selbstverpflichtungen angeregt. So zum Beispiel für
Altpapier und für
Bauabfälle (letztgenannte Selbstverpflichtung endete 2007). Aber nicht in allen Fällen reichen die freiwilligen Lösungen der Wirtschaft aus. Deshalb regeln Rechtsverordnungen die notwendigen Maßnahmen für folgende Produktbereiche:
Batterien (nach
Batteriegesetz (BattG))
Altfahrzeuge (nach
Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV))
Altöl (nach
Altöl-Verordnung (AltölV))
Die deutschen Rechtsvorschriften setzen die jeweiligen europäischen Richtlinien für die betroffenen Bereiche in deutsches Recht um. Thüringen und die anderen Bundesländer sind hauptsächlich für den Vollzug verantwortlich, haben jedoch – abgesehen von der Bundesratsbeteiligung beim Erlass der Rechtsvorschriften – keine eigenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Produktverantwortung.
Die Rücknahme- und Verwertungspflichten für die in Verkehr gebrachten Produkte können die Hersteller und Händler in aller Regel nicht eigenständig erfüllen. Lediglich bei
Altfahrzeugen ist dies aufgrund der Größe der Produkte (Autos) über das Händlernetz der Hersteller und über beauftragte Verwertungsbetriebe durchgängig möglich. Bei den anderen Produktbereichen erfolgt eine kooperative Rücknahme (Abfallerfassung) und Verwertung durch gemeinschaftliche Einrichtungen der Hersteller und Händler oder durch konkurrierende Anbieter, die die Rücknahme und Verwertung der Produkte als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten. Die Organisation der Rücknahme der Produktabfälle steht unter genauer Beobachtung durch die nationalen und europäischen Kartellbehörden, die zur Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Vorgaben auch maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Rücknahme-Systeme ausüben.
www.bmu.de
Informationen des BMU zur Entsorgung einzelner Abfallarten
Stiftung GRS
Gemeinsames Rücknahme-system
www.altfahrzeugstelle.de
Gemeinsame Stelle Alt-fahrzeuge (GESA)