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Zu den mineralischen Abfällen zählen, neben bestimmten Abfällen aus industriellen Prozessen, Kraftwerken und Verbrennungsanlagen (Schlacken und Aschen), insbesondere Bau- und Abbruchabfälle (Bodenaushub und Bauschutt). Letztere stellen in Bezug auf ihre Menge den größten Abfallstrom in Thüringen dar. Im Jahr 2008 wurden beispielsweise etwa sieben Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle entsorgt. Einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung dieses Mengenstroms kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Um die Schadlosigkeit der Verwertung mineralischer Abfälle zu bewerten, werden in Thüringen die Anforderungen der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M 20 vom 6.11.2003) zu Grunde gelegt.
In Umsetzung der bodenschutzrechtlichen Vorgaben gab das TMLFUN den Behörden Handlungsempfehlungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle im Landschaftsbau und bei der Verfüllung von Abgrabungen (bodenähnliche Anwendungen) an die Hand. Diese „Übergangsempfehlungen“ vom 11.02.2004 werden durch einen „Fragenkatalog zur Verfüllung von Abgrabungen“ ergänzt. Sie erfüllen materiell-inhaltlich die Grundaussagen des sog. „Tongrubenurteils II“ und sollen den Vollzugsbehörden bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung für diese Sachverhalte als Orientierung dienen.
Übergangsempfehlungen LAGA M 20 Endfassung (bekanntgegeben am 15.03.2004)
(pdf-Datei zum download, Größe: 31109 Bytes)
Fragenkatalog zur Ergänzung der Übergangsempfehlungen
(pdf-Datei zum download, Größe: 149211 Bytes)
In Aktualisierung der Anforderungen der LAGA M20 Stand 6.11.2010 wurden mit den Vollzugshinweisen vom 30.06.2010 für die Verwertung von Recyclingbaustoffen auf Betonbasis und von Bodenaushub in technischen Bauwerken hinsichtlich der Parameter Leitfähigkeit bzw. Chlorid Anpassungen vorgenommen sowie generell auf die Anwendung der LAGA M20 Teil III „Probenahme und Analytik“ Stand 5.11.2004 hingewiesen
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil III - Probenahme und Analytik
(pdf-Datei zum download, Größe: 181650 Bytes
In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBV) wurden die Vorgaben der LAGA M 20 bei der Einführung der Technischen Lieferbedingungen Gestein (TLG) in Thüringen auch für die Verwertung mineralischer Abfälle im Straßenbau als verbindlich erklärt.
Blockeinführung TL-TLG-ZTV Baustoffe für Thüringen
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Als Ergänzung zu den Anforderungen der LAGA M 20 zur Verwertung von Abfällen aus der Stahlindustrie wurde gemeinsam mit dem TMBV der Erlass „Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS) im Straßenbau herausgegeben. Dieser Erlass wurde mit den Vollzugshinweisen des TMLFUN vom 04.12.2009 dahingehend konkretisiert, dass neben den unter Ziffer II 3.3.3.1 der LAGA M 20 (Z1 - eingeschränkter offener Einbau) aufgeführten Anforderungen an den Z1-Einbau folgende weitere Rahmenbedingungen zu beachten sind:
Erlass „Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS) im Straßenbau“
(pdf-Datei zum download, Größe: 72737 Bytes)
Für die Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen und von Ausbauasphalt im Straßenbau wurde zudem gemeinsam mit dem TMBV der nachfolgende Erlass erarbeitet.
Die für den Themenbereich der Verwertung von Böden und ungebundenen bzw. gebundenen Straßenausbaustoffen geltenden Regelungen wurden darüber hinaus in einem Leitfaden zusammengefasst, der den Straßenbaubehörden als Handlungshilfe dienen soll.
Leitfaden für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen