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Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
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Ergänzt werden die genannten Schwerpunkte durch den querschnittsorientierten LEADER-Ansatz.
Die Umsetzung des ELER erfolgt in Thüringen durch das Regionalprogramm Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007-2013 (FILET). Das Programm FILET 2007-2013 wurde erstmalig am 26.11.2007 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Weitere wichtige Dokumente (vgl. rechte Spalte) sind veröffentlicht auf den Seiten des
BMELV. Das sind der "Nationale Strategieplan für die Entwicklung ländlicher Räume bis 2013" (NSP) und die "Nationale Rahmenregelung für die Entwicklung ländlicher Räume" (NRR). Die NRR ergänzt dabei eine Reihe von Maßnahmebeschreibungen der FILET.
Teil I - Gliederung, Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungsverzeichnis
Größe: 172701 Bytes
Teil II - (Kapitel 1-4), Geltungsbereich, Analyse der Stärken und Schwächen, Programmstrategie
Größe: 3494215 Bytes
Teil III - (Kapitel 5-8), Maßnahmebeschreibungen, Finanzplanung
Größe: 1296303 Bytes
Teil IV - (Kapitel 9-16), Angaben zu Wettbewerbsregeln und Komplementarität, Behörden und Einrichtungen, Begleitung und Bewertung, Publizität, Konsultation, Gleichstellung, Technische Hilfe
Größe: 679292 Bytes
Kurzfassung FILET (Stand 11/2009)
Größe: 200893 Bytes
Der Bewertungsbericht enthält die ersten umfassenden Bewertungen der Einzelmaßnahmen und des Gesamtprogramms im Hinblick auf die Effizienz und Wirksamkeit der Programmumsetzung soweit dies im Jahr 2010 bereits möglich war. Die HZB unterstützt dabei die Verwaltungsbehörde (VB) und den Begleitausschuss (BGA) bei der Überprüfung der bisher erreichten Umsetzung der festgeschriebenen Ziele. Sie ist Entscheidungsgrundlage für die Verbesserung der Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Programmumsetzung.
HZB FILET (Stand 12/2010)
Größe: 7703476 Bytes
HZB FILET - Zusammenfassung
Größe: 194378 Bytes
Die Förderinitiative wird in einem ständigen Prozess begleitet und bewertet. Dazu wurde vom TMLFUN ein Begleitausschuss eingesetzt, der sich regelmäßig auf der Grundlage der Jahresberichte vergewissert, ob das Entwicklungsprogramm wirksam umgesetzt wird. Dem Begleitausschuss gehören neben den Vertretern der Europäischen Kommission, Bund und Land die Wirtschafts- und Sozialpartner und sonstigen relevanten Einrichtungen an.