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Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden produktive, beschäftigungswirksame Investitionen, insbesondere zugunsten der Unternehmen wie Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen und Anlageinvestitionen unterstützt. Des Weiteren werden Infrastrukturen wie z.B. der Straßenbau und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt finanziert.
Die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt werden in Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt entwickelt und umgesetzt. Es handelt sich dabei um die Maßnahmen:
Wasserver- und Abwasserentsorgung
(Maßnahme 3.1.1)
Ein Schwerpunkt innerhalb der Maßnahme 3.1.1 ist die Förderung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung. Als Ziele werden dabei
eine Verbesserung der technischen Infrastruktur,
die Begrenzung der Kosten für den Nutzer und
die Verbesserung der Gewässergüte
verfolgt.
Bei der Wasserversorgung sind die Sicherstellung der Versorgung nach Menge und Güte und die Senkung der Netzverluste vorrangig. Damit soll die Ressourceneffizienz weiter verbessert werden. Außerdem steht der Anschluss der so genannten Brunnendörfern an die zentrale Wasserversorgung im Vordergrund der Förderung.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
Größe: 32086 Bytes
Agenda 21
(Maßnahme 3.2.1)
Die Maßnahme 3.2.1 unterstützt lokale Agenda-Prozesse. Ziel ist es laut Operationellem Programm des Freistaates Thüringen, „im Konsens vor Ort tragfähige Maßnahmen und Projekte, die der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Umweltenwicklung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung dienen, zu definieren und umzusetzen.“ Dabei sind ein auf Dauer angelegter Prozess und die breite engagierte Mitwirkung möglichst vieler Akteure, insbesondere von nichtorganisierten Bürgern von großer Bedeutung. Die Förderung soll insgesamt helfen, den Gedanken der Nachhaltigkeit in Thüringen zu verbreiten und dauerhaft zu verankern und vor Ort in das Bewusstsein zu rücken.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:
Förderung der „Umsetzung der Agenda 21, insbesondere Unterstützung Lokaler Agenden 21“ und die Förderung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung
Größe: 17624 Bytes
Weitere Informationen zum Thema:
Umweltökonomie
(Maßnahme 3.3.1)
Die Maßnahme 3.3.1 Umweltökonomie ist dem Bereich des vorsorgenden Umweltschutzes zugeordnet. Mit dieser Maßnahme soll laut Operationellem Programm die Eigenverantwortung der Unternehmen für den Umweltschutz "über die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus" gestärkt werden. Ziele der Förderung sind konkret:
freiwillige Teilnahme von Unternehmen/Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung,
Beratungsleistungen und die Durchführung von Modellprojekten zur Verhütung, Verringerung und Vermeidung von Umweltbelastungen durch effizienten Einsatz der Ressourcen und Substitution umweltgefährdender Substanzen sowie
Informationstransfer über wissenschaftliche und technologische Neuerung.
Die Optimierung von Betriebsabläufen und Nutzung von Einsparpotenzialen soll neben Ressourceneinsparung auch die Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:
Richtlinie für die Förderung der freiwilligen Teilnahme von Unternehmen/Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung sowie für die Förderung von Projekten zur Verbesserung von Umweltauswirkungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen
Größe: 19176 Bytes
Weitere Informationen zum Thema:
Nachhaltige Wirtschaft und Nachhaltige Landwirtschaft
Revitalisierung von Bergbaubrachen
(Maßnahme 3.4.1)
Die Maßnahme 3.4.1 zielt auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die Aufwertung von Natur und Landschaft der durch Uranbergbau mit Altlasten und Umweltschäden enorm geprägten Wismutregion sowie unmittelbar angrenzender Gebiete innerhalb der Planungsregion Ostthüringen. Die Förderung soll insbesondere Infrastrukturen ergänzen und erneuern, die Attraktivität der Region fördern sowie traditionelle (Nah-) Erholungsgebiete wiederherstellen. Die Förderung strebt dabei in besonderem Maße die Rekultivierung und die Revitalisierung der Wismutregion nach Abschluss der Sanierungs- und Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen an.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:
Förderung der Revitalisierung der Wismutregion
Größe: 15852 Bytes
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz
(Maßnahme 3.5)
In Folge des Elbehochwassers im August 2002 sind auch im Freistaat Thüringen erhebliche Schäden im Bereich der Gewässer I. und II. Ordnung entstanden. Mit der Förderung der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes soll nun die Wiederherstellung des Gewässerzustandes und der Hochwasserschutzanlagen sichergestellt werden. Zudem wird die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Abwehr künftiger Hochwassergefahren unterstützt.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien:
- Wasserbauprogramm für Maßnahmen an Gewässern I. Ordnung
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern
II. Ordnung
Größe: 21856 Bytes
Weitere Informationen zum Thema:
Wasser