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Flurbereinigung
(Maßnahme K)
Über die Maßnahme K wird die Flurbereinigung im Freistaat Thüringen unterstützt. Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft dient die Flurbereinigung der Lösung von Landnutzungskonflikten, der gemeindeübergreifenden Dorfentwicklung, der Umsetzung der AGENDA 21 sowie der eigentums-, sozial- und umweltverträglichen Einbindung von infrastrukturellen Großvorhaben in das Wirtschaftsgefüge ländlicher Räume.
Die Förderung kann nach diesen Richtlinien erfolgen:
Förderung des freiwilligen Landtausches (zur Zeit ausschließlich über die GAK gefördert)
Größe: 22402 Bytes
Förderung der Flurneuordnung
Größe: 22156 Bytes
Weitere Informationen zum Thema:
Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes
(Maßnahme O)
Innerhalb der Maßnahme O werden in Thüringen die Dorferneuerung und –entwicklung sowie der Schutz und Erhalt des ländlichen Kulturerbes unterstützt. Durch die Förderung sollen vor allem die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und die Lebensverhältnisse der Bevölkerung im ländlichen Raum verbessert werden. Im Vordergrund stehen dabei zum einen die Infrastruktur und die siedlungsstrukturellen Bedingungen, zum anderen die Schaffung und Entwicklung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Außerdem soll die dörfliche Sozialstruktur gestärkt und die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessert werden. Dies kann auch insbesondere dadurch geschehen, dass ein Beitrag zur Pflege und Erhaltung des dörflichen und bäuerlichen Brauchtums sowie der kulturellen Traditionen auf dem Lande geleistet wird.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien:
Förderung der Dorferneuerung
Größe: 38339 Bytes
Förderung zur Erhaltung und Stärkung des ländlichen Raumes
Größe: 21301 Bytes
Weitere Informationen zum Thema:
Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich
(Maßnahme P)
Über die Maßnahme P wird eine Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich unterstützt, mit dem Ziel, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten oder alternative Einkommensquellen zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Entwicklung des Agrartourismus, um Einkommensverbesserungen für landwirtschaftliche Betriebe und Familien im ländlichen Raum zu erreichen. Dabei sollen das touristische Gesamtangebot mit einer entsprechend zielgruppenorientierten Ausrichtung qualitativ verbessert und zusätzliche agrartouristische Dienstleistungen entwickelt werden. Weiterhin werden eine Verbesserung des Marketings zugunsten des Fremdenverkehrs sowie eine Verbesserung der Kooperation zwischen Agrarunternehmen und anderen Partnern im Tourismus angestrebt.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:
Förderung des Agrartourismus
Größe: 30211 Bytes
Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Wasserressourcen
(Maßnahme Q)
Die Maßnahme Q dient dem Wiederaufbau des durch das Hochwasser geschädigten landwirtschaftlichen Produktionspotentials sowie der Einführung geeigneter vorbeugender Instrumente. Mit den vorgesehenen Mitteln sollen vor allem die in Folge des Elbehochwassers entstandenen Schäden an Deichanlagen und Gewässerbetten beseitigt werden. Durch den weiteren Aufbau von Hochwasserschutzmaßnahmen sollen geeignete Instrumente zur Vorbeugung neuer Hochwasserschäden geschaffen werden. Ziel der Förderung ist die Herstellung und Erhaltung eines natürlichen Gewässerzustandes, wobei den Belangen des Hochwasserschutzes, der Energieversorgung, der Erholung und der Schifffahrt Rechnung zu tragen ist.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien:
- Wasserbauprogramm für Maßnahmen an Gewässern I. Ordnung
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung
Größe: 21856 Bytes
Weitere Informationen zum Thema:
Entwicklung und Verbesserung der mit der Entwicklung der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur
(Maßnahme R)
Die Maßnahme R dient der Entwicklung und Verbesserung der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur. Speziell wird innerhalb dieser Maßnahme der ländliche Wegebau unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes gefördert. Der Neu- oder Ausbau ländlicher Wege einschließlich der dazugehörigen Anlagen soll insgesamt zu einer rationelleren Flächennutzung führen, was wiederum die Produktivität der Betriebe stärkt. Darüber hinaus kann das Wegenetz auch von Radfahrern und Wanderern genutzt werden und trägt somit auch zur Diversifizierung der Einkommensquellen im ländlichen Raum bei.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:
Förderung des ländlichen Wegebaues und Schutzpflanzungen außerhalb von Bodenordnungsverfahren (Teil „Ländlicher Wegebau“) (GAK)
Größe: 17076 Bytes
Weitere Informationen zum Thema:
Ländlicher Wegebau in Thüringen
Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft
(Maßnahme T)
Die Maßnahme T zielt auf den Umweltschutz im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft, der Landespflege sowie auf die Verbesserung des Tierschutzes ab.
Dabei werden
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wie z. B. Schutzpflanzungen, außerhalb von Bodenordnungsverfahren,
Biotopentwicklungsmaßnahmen sowie der zugehörige Erwerb von Grundstücken, innerhalb von Bodenordnungsverfahren sowie
die Reduzierung von Umweltbelastungen durch eine beschleunigte Einführung von Maschinen und Geräten zur umweltgerechten Gülle- und Stalldungausbringung gefördert. Durch die Anlage von landschaftsprägenden Kleinbiotopen, landschaftsgliedernde Strukturelemente und die Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensräume sollen regionaltypische Besonderheiten herausgearbeitet und die Funktion der Kulturlandschaft als Erholungsraum und Lebensraum für Flora und Fauna gestärkt werden.
Die Förderung kann nach diesen Richtlinien erfolgen:
Förderung des ländlichen Wegebaues und Schutzpflanzungen außerhalb von Bodenordnungsverfahren (Teil „Schutzpflanzungen“; zur Zeit ausschließlich über die GAK gefördert)
Größe: 17076 Bytes
Förderung von landespflegerischen Maßnahmen sowie des Erwerbs von Grundstücken innerhalb und außerhalb von Bodenordnungsverfahren (BOV) nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Größe: 21029 Bytes
Thüringer Agrarinvestitionsprogramm (AIP) - Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in der Landwirtschaft (Teil B „Ausbringtechnik für Gülle und Stalldung für Lohnunternehmen und Maschinengemeinschaften“)
Größe: 43710 Bytes