Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

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Baurecht

Zum öffentlichen Baurecht gehören das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht, das sog. Baunebenrecht sowie das Bauberufsrecht.

Das Bauplanungsrecht regelt u. a. die Ausweisung von Bauland und die bauliche Nutzung von Grundstücken, also die Frage, ob ein bestimmtes Bauvorhaben mit seiner geplanten Nutzung am vorgesehenen Standort verwirklicht werden kann. Es ist hauptsächlich im vom Bund erlassenen Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung geregelt.

Das Bauordnungsrecht regelt dagegen, wie ein bauplanungsrechtlich zulässiges Bauvorhaben beschaffen sein muss sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wesentliche Grundlage sind die Thüringer Bauordnung (ThürBO) und die ergänzend erlassenen Verordnungen, die auf im Rahmen der Bauministerkonferenz erarbeiteten Musterregelungen beruhen. Zu Fragen der sicheren Verwendbarkeit von Bauprodukten, der Zulassung innovativer Bauweisen oder der Überwachung von Bauprodukten und Bauvorhaben wird auf weitere bautechnische Regelungen verwiesen.

Das Bauordnungsrecht regelt darüber hinaus auch die Zulassung und Tätigkeit verschiedener Berufsangehöriger, die für die Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen von Bedeutung sind wie z. B. Bauvorlageberechtigte, Prüfingenieure und Prüfsachverständige. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die länder- und staatenübergreifende Tätigkeit dieser Personen erleichtert.

Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie:
Als Baunebenrecht werden die fachgesetzlichen Vorschriften bezeichnet, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder bei der Bauausführung zu beachten sind (z.B. Umweltrecht, Hygienevorschriften).

Das Bauberufsrecht umfasst die Zulassung von Architekten, Beratenden und bauvorlageberechtigten Ingenieuren sowie die Bildung und Tätigkeit der Architektenkammer.