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Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo), als obere Kataster- und Vermessungsbehörde, führt das Liegenschaftskataster mit seinen Nachweisen „Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)“ und „Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)“. Zukünftig sollen diese Datenbestände zum Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) zusammengeführt werden. Das Liegenschaftskataster dient der Eigentumssicherung, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und der Sicherheit im Grundstücksverkehr.

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Beispiel ALK
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Die rechtlichen Vorgaben und technischen Rahmenbedingungen einschließlich der zugehörigen Kostenregelungen werden in der für das Kataster- und Vermessungswesen zuständigen Abteilung erarbeitet und aktualisiert.

Nach § 17 Abs. 2 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) sind neben dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation auch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure des Landes befugt, Liegenschaftsvermessungen durchzuführen. Die rechtlichen Normen für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure des Landes, vor allem im Bereich der Berufsausübung, werden ebenfalls vorbereitet und deren Einhaltung im Rahmen der Aufsicht überprüft.