Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

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Die Bauverwaltung in Thüringen umfasst sowohl den Straßen- als auch den Hochbau

Mit Wirkung vom 1. April 2008 wurde das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) im Geschätsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) errichtet.
Gleichzeitig wurden das Landesamt für Straßenbau und die Staatsbauämter Erfurt und Gera aufgelöst.

Die gesamten Aufgaben der ehemaligen Ämter wurden mit der Errichtungsanordnung auf das neue Landesamt für Bau und Verkehr übertragen, so dass im Freistaat Thüringen nunmehr die staatliche Hochbauverwaltung mit der Straßenbauverwaltung zusammengeführt ist. Strukturell finden sich die Aufgaben der Straßenbauverwaltung in den Abteilungen 2 bis 4 und die der staatlichen Hochbauverwaltung in den Abteilungen 5 und 6 wieder. Die Abteilung 1 ist Zentralabteilung für beide Fachbereiche.

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr  ist eine Landesoberbehörde für den Bereich der staatlichen Hochbauverwaltung und eine Landesmittelbehörde für den Bereich der Straßenbauverwaltung. Es hat seinen Sitz in Erfurt.

  • Dienstsitz  Zentralabteilung 1 und Fachabteilungen Straßenbau 2, 3 sowie 4:   Erfurt, Hallesche Str.15
  • Dienstsitz  Fachabteilung 5 - Hochbau:   Erfurt, Europaplatz 3
  • Dienstsitz  Fachabteilung 6 - Hochbau:   Gera, Puschkinplatz 7

Download-Icon Organigramm des TLBV
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Willkommen im Freistaat Thüringen

Informationen zum Bereich: Straßenbauverwaltung

Straßen als Teil der Verkehrsinfrastruktur Thüringens - wer stellt sie zur Verfügung, verwaltet sie als Eigentümer, unterhält und baut sie aus? Die Verantwortung dafür liegt beim sogenannten „Träger der Straßenbaulast". Diese Träger der Straßenbaulast sind im Einzelnen:
 

  • Die Bundesrepublik Deutschland für die Bundesfernstraßen (das sind Bundesautobahnen und Bundesstraßen)
  • der Freistaat Thüringen für die Landesstraßen
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte für die Kreisstraßen
  • Die Gemeinden für ihre Gemeindestraßen sowie, abhängig von ihrer Einwohnerzahl, zum Teil auch für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb ihrer Gemeindegebietes.

Daraus ergibt sich die unmittelbare Verantwortung des Landes für die Landesstraßen. Der Bund unterhält keine eigene Straßenbauverwaltung, er überträgt die Verwaltung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen den Bundesländern. Diese werden als Auftragsverwaltung für den Bund tätig.
 

Der Fachbereich Straßenbau findet sich im TLBV in den Abteilungen 2, 3 und 4 wieder.

Zum Geschäftsbereich des TLBV gehören die Straßenbauämter:

  • Mittelthüringen mit Sitz in Erfurt,
  • Nordthüringen mit Sitz in Leinefelde-Worbis,
  • Ostthüringen mit Sitz in Gera,
  • Südwestthüringen mit Sitz in Zella-Mehlis.

Die Autobahnen werden in Thüringen von der Abteilung 4:  „Autobahnen“ im Landesamt für Bau und Verkehr sowie fünf Autobahnmeistereien und einer Fernmeldemeisterei betreut. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Navigationspunkt: Straßenbetrieb auf Autobahnen.
 

Als eine der ersten Straßenbauverwaltung beschritt die Thüringer Straßenbauverwaltung von Anfang an den Weg der weitestgehenden Delegation: Möglichst viele der an Dritte, d.h. an private Dienstleister, übertragbarer Aufgaben in der Planung, in der Bauvorbereitung und Bauüberwachung wurden auf Vertragsbasis vergeben. Die Aufgaben der Thüringer Straßenbauverwaltung beschränken sich überwiegend auf die des Bauherren im Straßennetz.

Informationen zum Bereich: staatliche Hochbauverwaltung

Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der staatlichen Hochbauverwaltung besteht für Angelegenheiten des staatlichen Hochbaus (Realisierung Landesbauten, Hochschulbauten einschließlich Hochschulkliniken, Bauten im Auftrag des Bundes Zivil und Militär) einschließlich Bau- und Betriebstechnik sowie betriebstechnischer Umweltschutz, PPP-Modelle, Ausbildung der Referendare Hochbau sowie Maschinen- und Elektrotechnik, Mitwirkung bei Angelegenheiten des Hochbaus mit staatlichen Zuwendungen, Schulbau und Schulbauförderung.


Aufgaben:
 

Die staatliche Hochbauverwaltung garantiert als fachkundiges Organ der öffentlichen Hand die ordnungsgemäße Erfüllung der im öffentlichen Interesse durchzuführenden staatlichen Bauaufgaben. Dementsprechend hat sie alle Aufgaben des staatlichen Bauens, insbesondere die der übergreifenden Koordinierung und Steuerung wahrzunehmen. Sie beteiligt dabei freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, bleibt jedoch - unbeschadet der Verantwortung der freiberuflich Tätigen für die ihnen übertragenen Leistungen - für die ordnungsgemäße Erfüllung der Bauaufgaben verantwortlich. Die Verantwortung der Bauverwaltung ist vor allem begründet durch die haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Die staatliche Hochbauverwaltung beschränkt sich dabei weitgehend auf die Projektmanagement- und Bauherrenaufgaben.
 

Der Fachbereich staatlicher Hochbau  findet sich im TLBV in den Abteilungen 5 und 6 wieder.  Er umfasst den
 

  • Hochbau Erfurt, mit Sitz in Erfurt
    • mit Aussenstelle Suhl und
    • Aussenstelle Sondershausen       und
  • Hochbau Gera mit Sitz in Gera
    • mit Aussenstelle Jena.