Freistaat Thüringen Thüringer Innenministerium

Inhalt

Auftragsvergabe

Gemäß Ziff. 4.1.2 der Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) ist das Thüringer Innenministerium als Auftraggeber bei erteilten Aufträgen (im Rahmen von Beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Nr. 3d) VOL/A oder Freihändigen Vergaben nach § 3 Nr. 4 f) VOL/A ) mit einem Auftragswert ab 25.000 EUR netto zur Veröffentlichung von nachstehenden Informationen über vergebene Aufträge verpflichtet:

- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Auftraggebers
- Gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand (mind. Art und Umfang der Leistung)
- Zeitraum der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmers.

Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch das Thüringer Innenministerium vergebenen Aufträge nach § 3 Nr. 3 d) bzw. § 3 Nr. 4 f) VOL/A.

Icon externer Link Vergabe-Mittelstandsrichtlinie