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Staatsangehörigkeit
Aktuelles
Landesintegrationsbeirat berufen
Am 02. Februar 2011 fand im Thüringer Innenministerium die konstituierende Sitzung des Landesintegrationsbeirates statt. In dem 24-köpfigen Beirat unter Leitung von Staatssekretär Bernhard Rieder sollen in Zukunft zentrale Fragen der Integrationspolitik regelmäßig erörtert werden.
Medieninformation 04/2011
Einbürgerungen
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragt werden und wird durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen. Vor der Aushändigung der Urkunde ist ein feierliches Bekenntnis mit folgendem Inhalt abzulegen:
„Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“
Über die im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelten Einbürgerungsvoraussetzungen sowie die Besonderheiten und Ausnahmen in dem jeweiligen Einbürgerungsverfahren beraten die zuständigen Einbürgerungsbehörden.
Auf die folgende neue gesetzliche Regelung wird besonders hingewiesen:
Seit dem 1. September 2008 werden als neue Einbürgerungsvoraussetzung von dem Einbürgerungsbewerber Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verlangt. Die Rechtsgrundlage hierfür sind der § 10 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 5 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie die Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (
Einbürgerungstestverordnung – EinbTestV; BGBL I, S. 1649). Diese Kenntnisse sind in der Regel in einem Test nachzuweisen. Ob im Einzelfall Ausnahmen in Betracht kommen können, prüft die Einbürgerungsbehörde. Diese Voraussetzung gilt auch für Einbürgerungsbewerber, die ihren Einbürgerungsantrag nach dem 30. März 2007 gestellt haben und über deren Antrag noch nicht entschieden wurde.
Woraus besteht der Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu den Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. 30 Fragen beziehen sich dabei auf Deutschland, drei Fragen konkret auf Thüringen. Das Verfahren des Einbürgerungstests kann unter Mitnutzung der Prüfstellen des
Bundesamtes für Migration (BAMF) erfolgen, wovon Thüringen Gebrauch macht.
Die Testfragen werden vom Bundesamt für Migration in einem Testfragebogen zusammengestellt. Für jeden Prüfungsteilnehmer wird ein neuer Testfragebogen zur Verfügung gestellt. 33 Fragen müssen innerhalb einer Stunde unter Aufsicht beantwortet werden. Für jede Frage sind vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei nur eine Antwort richtig ist. Um den Test zu bestehen, müssen mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden. Die Auswertung des Fragebogens nimmt das BAMF vor. Das BAMF übermittelt dem Testteilnehmer das Testergebnis.
Der Testfragenkatalog und die Prüfstellen sowie auch die Prüftermine sind auf der Internetseite des Thüringer Volkshochschulverbandes
www.vhs-th.de veröffentlicht.
Wo kann man sich für den Einbürgerungstest anmelden?
Die Anmeldungen für Einbürgerungstests erfolgen in Thüringen zentral über den Thüringer Volkshochschulverband. Ein Anmeldeformular ist auf der Internetseite des Verbandes abrufbar. Es kann auf Wunsch auch von der Einbürgerungsbehörde ausgehändigt werden.
Diesem Anmeldeformular sind gleichzeitig Informationen zum Anmeldeverfahren für den Einbürgerungstest beigefügt.
Was kostet der Einbürgerungstest?
Mit der Anmeldung zum Einbürgerungstest wird die Zahlung der Kostenpauschale von 25.-Euro fällig. Falls der Test nicht bestanden wird, kann er beliebig oft wiederholt werden, für jeden Test sind 25,- Euro zu entrichten.
Wie kann man sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?
Es gibt auf der Internetseite des
Bundesministerium des Innern und des
Thüringer Volkshochschulverbandes eine Sammlung des gesamten Fragenkatalogs. Die Beteiligten können sich damit selbstständig auf den Test vorbereiten. Es besteht auch die Möglichkeit, im Vorfeld einen Einbürgerungskurs zu besuchen, der ebenfalls über den Thüringer Volkshochschulverband angeboten wird. Die Kosten für die Teilnahme müssen von dem Beteiligten selbst getragen werden. Die Teilnahme an einem Einbürgerungskurs ist nicht Bedingung für die Teilnahme an einem Einbürgerungstest, ebenso ist die vorherige Beantragung der Einbürgerung keine Voraussetzung für die Anmeldung.
Die Teilnahme an einem Einbürgerungstest empfiehlt sich allerdings erst dann, wenn der Teilnehmer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, damit die Fragen und die Antwortvorschläge problemlos und ohne Missverständnisse verstanden werden können.