Freistaat Thüringen Thüringer Innenministerium

Inhalt

Staats- und Verwaltungsrecht

In der Abteilung Staats- und Verwaltungsrecht werden innen- und ordnungspolitische Themen bearbeitet, denen für die Sicherheit der Bevölkerung Thüringens hohe Bedeutung zukommt. Die Abteilung ist beispielsweise zuständig für Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung, den Verfassungs- und Geheimschutz sowie auch für das Waffen-, Versammlungs- und öffentliche Vereinsrecht. Neben diesen sicherheitsrelevanten Schwerpunkten betreut die Abteilung auch Ausländer-, Asyl und Aussiedlersachen sowie staatsrechtliche Angelegenheiten, wie etwa das Wahlrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht, das Personenstandsrecht, das Pass- und Ausweiswesen sowie das Melderecht. Auch das Stiftungsrecht, das Feiertags-, Sammlungs- und Glückspielrecht, das Enteignungsrecht und das Staatshaftungsrecht, das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht, Statistik und Datenschutzrecht sind in dieser Abteilung angesiedelt, zu der auch der Vertreter des öffentlichen Interesses gehört.

Die Abteilung besteht aus sechs Referaten:

Referat 20:
Staatsangehörigkeitsrecht, Wahlen, Datenschutz

Referat 21:
Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht

Referat 22:
Statistik, Spielbankwesen

Referat 23:
Verfassungsschutz, Geheimschutz

Referat 24:
Ausländer-, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten, Integration

Referat 25:
Verfassungsrecht, Ordnungsrecht, Pass- und Melderecht, Waffenrecht, Lotterie- und Glücksspielwesen

Vertreter des öffentlichen Interesses
 

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Download-Icon Aufbaustruktur der Abteilung 2 - Staats- und Verwaltungsrecht, Stand: 11.02.2011
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