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In der Abteilung Staats- und Verwaltungsrecht werden innen- und ordnungspolitische Themen bearbeitet, denen für die Sicherheit der Bevölkerung Thüringens hohe Bedeutung zukommt. Die Abteilung ist beispielsweise zuständig für Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung, den Verfassungs- und Geheimschutz sowie auch für das Waffen-, Versammlungs- und öffentliche Vereinsrecht. Neben diesen sicherheitsrelevanten Schwerpunkten betreut die Abteilung auch Ausländer-, Asyl und Aussiedlersachen sowie staatsrechtliche Angelegenheiten, wie etwa das Wahlrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht, das Personenstandsrecht, das Pass- und Ausweiswesen sowie das Melderecht. Auch das Stiftungsrecht, das Feiertags-, Sammlungs- und Glückspielrecht, das Enteignungsrecht und das Staatshaftungsrecht, das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht, Statistik und Datenschutzrecht sind in dieser Abteilung angesiedelt, zu der auch der Vertreter des öffentlichen Interesses gehört.
Die Abteilung besteht aus sechs Referaten:
Referat 20:
Staatsangehörigkeitsrecht, Wahlen, Datenschutz
Referat 21:
Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht
Referat 22:
Statistik, Spielbankwesen
Referat 23:
Verfassungsschutz, Geheimschutz
Referat 24:
Ausländer-, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten, Integration
Referat 25:
Verfassungsrecht, Ordnungsrecht, Pass- und Melderecht, Waffenrecht, Lotterie- und Glücksspielwesen
Vertreter des öffentlichen Interesses
Aufbaustruktur der Abteilung 2 - Staats- und Verwaltungsrecht, Stand: 11.02.2011
Größe: 5107 Bytes
Thüringer Landesamt für Statistik
Daten und Fakten
Integrations-
beauftragte
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration