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Referat 45 - Zivile Verteidigung, Katastrophenschutz, Rettungswesen

Das Referat 45 ist für die Zivile Verteidigung, die Verbindung zu den Streitkräften, für den Katastrophenschutz sowie für das Rettungswesen zuständig.
 

Zivile Verteidigung

Die zivile Verteidigung hat das Ziel, die Zivilbevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren zu schützen und die Zivilbevölkerung sowie die Streitkräfte mit den lebensnotwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen.

Verbindung zu den Streitkräften

Die Verbindung zu den Streitkräften dient dazu, im Verteidigungsfall die Aufgaben im Rahmen der zivilen Verteidigung in Verbindung mit den Streitkräften wahrzunehmen. Im Frieden werden Fragen der Stationierung, der Übungstätigkeit im Lande, der Unterstützung der zuständigen Behörden im Katastrophenfall sowie allgemeine Fragen der Zusammenarbeit mit den im Freistaat Thüringen stationierten oder sich zeitweilig aufhaltenden Streitkräften geregelt.
 
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Katastrophenschutz

In Thüringen ist mit Wirkung zum 1. Januar 2008 ein Wechsel im kommunalen Katastrophenschutz vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis vollzogen worden. Der Katastrophenschutz wird somit nicht mehr von den Landkreisen und kreisfreien Städten wie bisher als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sondern als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis erfüllt.

 mehr zum Thema

Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) ist rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Sie trifft nähere Regelungen über die Aufstellung, Organisation, Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Freistaat Thüringen.
Icon interner Link Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) in Schaubildern
Broschüre als Download

Icon interner Link Einheiten und Einrichtungen nach Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO)
Plakat als Download

Icon interner Link Finanzierung des Katastrophenschutzes
Hinweise zum Download

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Rettungswesen

Das Referat übt über das Thüringer Landesverwaltungsamt die Rechtsaufsicht über den bodengebundenen Rettungsdienst in Thüringen aus, der in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte sowie von Rettungsdienstzweckverbänden liegt. Darüber hinaus ist das Referat für die Grundsatzfragen der Luftrettung in Thüringen zuständig, da der Freistaat Träger der Luftrettung ist.

Mit der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport sind in Thüringen freiwillige Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund), Berufsfeuerwehren und private Leistungsanbieter betraut.