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Das Referat 45 ist für die Zivile Verteidigung, die Verbindung zu den Streitkräften, für den Katastrophenschutz sowie für das Rettungswesen zuständig.
Katastrophenschutz
In Thüringen ist mit Wirkung zum 1. Januar 2008 ein Wechsel im kommunalen Katastrophenschutz vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis vollzogen worden. Der Katastrophenschutz wird somit nicht mehr von den Landkreisen und kreisfreien Städten wie bisher als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sondern als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis erfüllt.
Einheiten und Einrichtungen nach Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO)
Plakat als Download
Finanzierung des Katastrophenschutzes
Hinweise zum Download
Rettungswesen
Das Referat übt über das Thüringer Landesverwaltungsamt die Rechtsaufsicht über den bodengebundenen Rettungsdienst in Thüringen aus, der in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte sowie von Rettungsdienstzweckverbänden liegt. Darüber hinaus ist das Referat für die Grundsatzfragen der Luftrettung in Thüringen zuständig, da der Freistaat Träger der Luftrettung ist.
Mit der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport sind in Thüringen freiwillige Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund), Berufsfeuerwehren und private Leistungsanbieter betraut.
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Neubekanntmachung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutz-
gesetzes
Vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22)
Größe: 2183237 Bytes
Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens
Vom 16. Juli 2008
(GVBl S. 233)
Größe: 74602 Bytes
Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten
Vom 21.12.2010
Größe: 1159269 Bytes
Richtlinie für die Einsatzabschnittsleitung Rettungs- und Sanitätsdienst (Richtlinie Rett/San EAL)
Vom 01.05.2010
Größe: 286560 Bytes
Bevölkerungsschutz-
portal
Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz