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Kommunale Angelegenheiten

Die Abteilung Kommunale Angelegenheiten ist für das Kommunalrecht zuständig und nimmt die Aufgaben der obersten Kommunalaufsichtsbehörde für die Gemeinden und Landkreise (Kommunen), Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände wahr.

Direkte Kommunalaufsichtsbehörde und damit Ansprechpartner für die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände sind die 17 Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

Kommunalaufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte und die Landkreise ist das Landesverwaltungsamt. Die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden unterstehen der Aufsicht des Landesverwaltungsamtes.

Die Abteilung besteht aus sechs Referaten:

Referat 30:
Grundsatzangelegenheiten, Kommunales Abgabenwesen, Kommunale Gemeinschaftsarbeit

Referat 31:
Kommunale Strukturen, Kommunales Informationssystem

Referat 32:
Kommunale Personalangelegenheiten, Kommunale Petitionen

Referat 33:
Kommunales Finanzwesen, Kommunale Doppik

Referat 34:
Kommunale Vermögens- und Gemeindewirtschaft, Bundesrats- und EU-Angelegenheiten

Referat 35:
Kommunales Verfassungs- und Wahlrecht

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Download-Icon Aufbaustruktur der Abteilung 3 - Kommunale Angelegenheiten, Stand: 17.02.2011
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