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Die Abteilung Kommunale Angelegenheiten ist für das Kommunalrecht zuständig und nimmt die Aufgaben der obersten Kommunalaufsichtsbehörde für die Gemeinden und Landkreise (Kommunen), Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände wahr.
Direkte Kommunalaufsichtsbehörde und damit Ansprechpartner für die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände sind die 17 Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Kommunalaufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte und die Landkreise ist das Landesverwaltungsamt. Die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden unterstehen der Aufsicht des Landesverwaltungsamtes.
Die Abteilung besteht aus sechs Referaten:
Referat 30:
Grundsatzangelegenheiten, Kommunales Abgabenwesen, Kommunale Gemeinschaftsarbeit
Referat 31:
Kommunale Strukturen, Kommunales Informationssystem
Referat 32:
Kommunale Personalangelegenheiten, Kommunale Petitionen
Referat 33:
Kommunales Finanzwesen, Kommunale Doppik
Referat 34:
Kommunale Vermögens- und Gemeindewirtschaft, Bundesrats- und EU-Angelegenheiten
Referat 35:
Kommunales Verfassungs- und Wahlrecht
Aufbaustruktur der Abteilung 3 - Kommunale Angelegenheiten, Stand: 17.02.2011
Größe: 5019 Bytes

Konjunktur-
programm II
Informationen des Thüringer Innenministeriums
Gemeinde- und Städtebund Thüringen
www.gstb-thueringen.de