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Gesamtplan
Aktenpläne sind ein einfaches System der Kennzeichnung. Ihr Ziel ist es, das gesamte Schriftgut, wie etwa Akten, systematisch zu ordnen.
Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist bundeseinheitlich. Ändern sich die Aufgaben, wird der Plan entsprechend angepasst.
Nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) müssen die Aktenpläne von Behörden allgemein zugänglich gemacht werden.
Hier können Sie sich den Aktenplan der Finanzverwaltung als PDF herunterladen.
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