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Haushaltsrechnung


Mit der Haushaltsrechnung legt die Landesregierung gemäß Artikel 102 Absatz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (ThürVerf) in Verbindung mit § 80 Absatz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Rechenschaft ab über die Einnahmen und Ausgaben des Freistaats Thüringen sowie die Veränderung des Vermögens und der Schulden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Sie dokumentiert damit, in welcher Weise und mit welchem finanziellen Ergebnis der durch das jeweilige Thüringer Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan im entsprechenden Haushaltsjahr umgesetzt wurde.

Die Haushaltsrechnung verdeutlicht insbesondere, wie sich die Einnahmen und Ausgaben des Landes im Vergleich zu den jeweiligen Haushaltsansätzen entwickelt haben. Sie bildet die Grundlage für die Entlastung der Thüringer Landesregierung durch den Thüringer Landtag gemäß Artikel 102 Absatz 3 ThürVerf in Verbindung mit § 114 Absatz 1 ThürLHO.

Haushaltsrechnung des Jahres 2010

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Haushaltsrechnung des Jahres 2009

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Haushaltsrechnung des Jahres 2008

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