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Inhalt

Fortschrittsbericht "Aufbau Ost" für das Jahr 2010

Vorbemerkung

Der wirtschaftliche und infrastrukturelle Aufbau in den neuen Ländern wird maßgeblich durch den Solidarpakt getragen. Im Rahmen des Solidarpakts I von 1995 bis 2004 haben die neuen Länder bereits Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) erhalten.

Nach dem Auslaufen des Solidarpakts I trat mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz aus dem Jahr 2001 ab dem Jahr 2005 der Solidarpakt II in Kraft. Danach erhalten die neuen Länder von 2005 bis 2019 finanzielle Zuweisungen des Bundes von insgesamt 156,7 Mrd. EUR. Die Leistungen aus dem Solidarpakt II teilen sich in zwei „Körbe“ auf.

Der sog. Korb I setzt sich nach § 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zusammen aus den SoBEZ zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Die Leistungen des Korb I umfassen während der Laufzeit ein Gesamtvolumen von insgesamt 105,3 Mrd. EUR. Thüringen steht hiervon ein Anteil von 14,31 v. H. zu. Das sind rund 15,07 Mrd. EUR.

Neben den Leistungen aus dem Korb I stehen den neuen Ländern weitere überproportionale Leistungen des Bundes und der EU in einem Gesamtvolumen von insgesamt 51,36 Mrd. EUR im Rahmen des Korb II zu.

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