Freistaat Thüringen Thüringer Finanzministerium

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Sparkassen und Versorgungswerke

Sparkassen

Die Thüringer Sparkassen unterliegen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute neben der allgemeinen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Thüringer Sparkassengesetz der Aufsicht durch das Thüringer Finanzministerium (Sparkassenaufsichtsbehörde).

Sparkassenaufsicht erstreckt sich darauf, dass Geschäftsführung und Verwaltung der Sparkassen den Gesetzen, der Satzung und den aufsichtsbehördlichen Anordnungen entsprechen (Rechtsaufsicht).

Die Thüringer Sparkassen sowie deren Träger gehören gemäß dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation vom 10. März 1992 dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen mit Sitz in Frankfurt am Main und Erfurt an.

Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen

Icon externer Link Arbeitsprogramm
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie das Arbeitsprogramm der Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.

Icon externer Link Tätigkeitsbericht für das Prüfungsjahr 2008/2009 - (1. September 2008 – 31. August 2009)
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie den Tätigkeitsbericht der Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.


Im Freistaat sind folgende 16 Sparkassen vertreten:

Icon externer Link Sparkasse Altenburger Land

Icon externer Link Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

Icon externer Link Kreissparkasse Eichsfeld

Icon externer Link Sparkasse Gera-Greiz

Icon externer Link Kreissparkasse Gotha

Icon externer Link Kreissparkasse Hildburghausen

Icon externer Link Sparkasse Jena-Saale-Holzland

Icon externer Link Kyffhäusersparkasse

Icon externer Link Sparkasse Mittelthüringen

Icon externer Link Kreissparkasse Nordhausen

Icon externer Link Zweckverbandssparkasse Rhön-Rennsteig

Icon externer Link Kreissparkasse Saale-Orla

Icon externer Link Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

Icon externer Link Sparkasse Sonneberg

Icon externer Link Sparkasse Unstrut-Hainich

Icon externer Link Wartburgsparkasse

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und den Sparkassen kann sich der Kunde an die beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen eingerichtete unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Das dort durchgeführte Vermittlungsverfahren zielt darauf ab, Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Sparkasse einvernehmlich zu lösen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Schlichtungsstelle -
Bonifaciusstr. 15
99084 Erfurt

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Versorgungswerke

Dem Thüringer Finanzministerium obliegt die Versicherungssaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke.

Berufsständische Versorgungswerke sind Einrichtungen der freien Berufe, die aufgrund vorheriger Beitragszahlungen ihren Mitgliedern eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsversorgung ermöglichen.

Im Freistaat Thüringen sind folgende eigenständige Versorgungswerke vertreten:

Icon externer Link Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen

Icon externer Link Ärzteversorgung Thüringen

Icon externer Link Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen

Icon externer Link Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen

Mitglieder anderer freier Berufe wie zum Beispiel der Steuerberater, Apotheker, Ingenieure und Architekten haben sich den Versorgungswerken anderer Bundesländer angeschlossen. Die Versicherungsaufsicht wird hauptsächlich von der Aufsichtsbehörde dieser Bundesländer ausgeübt.

Die berufsständischen Versorgungswerke haben die Geldanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Anlageverordnung zu beachten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Aufsicht überwacht.“