Freistaat Thüringen Thüringer Finanzministerium

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Vergebene Aufträge – Informationen nach § 19 Abs. 2 VOL/A

Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A informieren die Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten. Die Information enthält mindestens folgende Angaben:

  • Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
  • Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
  • Vergabeart,
  • Art und Umfang der Leistung,
  • Zeitraum der Leistungserbringung.
Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch das Thüringer Finanzministerium vergebenen Aufträge.

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