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Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A informieren die Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten. Die Information enthält mindestens folgende Angaben:
Zurzeit liegen keine Vergaben vor.