
Situation des landwirtschaftlichen Grundstücksmarktes in Thüringen
Der landwirtschaftliche Grundstücksmarkt in Thüringen wird von einer relativ hohen Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer geprägt. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist meist sehr kleinparzelliert. Die Grundstückseigentümer haben mehrheitlich nur noch wenig Bezug zur Landwirtschaft. Der Eigentumsanteil der selbst wirtschaftenden Landwirte an der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsfläche beträgt 18 Prozent (im gesamten Bundesgebiet 47 Prozent, in den neuen Bundesländern 22 Prozent). Dadurch stehen die Landwirte unter einem erhöhten Druck, sich die Flächen durch Kauf oder Pachtung langfristig zu sichern.
Pacht- und Grundstückspreise sind daher stetig angestiegen. In 2009 beträgt der durchschnittliche Kaufpreis 5.000 Euro pro Hektar. Im Jahr 2007 lagen die durchschnittlichen Kaufpreise für die neuen Bundesländer noch bei 4.000 Euro pro Hektar (in den alten Bundesländern 16.000 Euro pro Hektar).
Eine besondere Rolle auf dem Grundstücks- und Pachtmarkt spielt die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) durch ihre Ausschreibungen der landwirtschaftlichen Flächen. Für 460 Hektar Ackerland wurde ein durchschnittlicher Kaufpreis von 11.000 Euro pro Hektar erzielt. In 2009 sind zu Verkehrswert 1.933 Hektar mit durchschnittlich 8.000 Euro pro Hektar gehandelt worden. Im Vergleich dazu sind in 2008 1.495 Hektar zu einem durchschnittlichen Preis von 5.600 Euro pro Hektar zu Verkehrswerten von der BVVG veräußert worden.
(Quelle: BVVG Meldesysteme)
Die Entwicklung auf dem Grundstücks- und Landpachtmarkt wird jährlich aus dem Datenerfassungsprogramm zum Grundstücks- und Landpachtverkehr statistisch ausgewertet. Betrachtet werden Angaben zu:
In der folgenden Präsentation finden Sie die aktuelle statistische Auswertung des Grundstücks- und Landpachtmarktes in Thüringen:
Präsentation
Größe: 38890 Bytes
Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Das Grundstückverkehrsgesetz dient der Kontrolle des landwirtschaftlichen Grundstücksmarkts zur Verbesserung der Agrarstruktur. Die landwirtschaftliche Fläche soll bei den Landwirten als Wirtschaftsgrundlage verbleiben.
Nach dem Grundstückverkehrsgesetz bedarf jeder Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der behördlichen Genehmigung. Dies darf nur versagt werden, wenn ein Nichtlandwirt erwerben will und ein kaufwilliger Landwirt die Fläche zur Existenzsicherung seines Betriebes dringend benötigt. Die Landwirtschaftsämter sind in diesen Fällen Genehmigungs- und die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung Siedlungsbehörde.
Die Thüringer Landgesellschaft mbH als nach dem Reichssiedlungsgesetz gegründetes Siedlungsunternehmen und Helfer der Landentwicklungsverwaltung, kann das Vorkaufsrecht zugunsten eines Landwirtes ausüben.
Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Landpachtverträge sowie Vertragsänderungen sind bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern vom Verpächter oder Pächter anzuzeigen.
Das Landwirtschaftsamt kann unter folgenden Bedingungen den Pachtvertrag oder die Vertragsänderung beanstanden (LPachtVG § 4):
1. bei ungesunder Verteilung der Bodennutzung
2. bei unwirtschaftlichen Teilung von zusammenhängenden Grundstücken
3. bei nicht in einem angemessenem Verhältnis zu dem Ertrag stehenden Pachtpreis
Die Entscheidung über die Beanstandung des Pachtvertrages ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragabschlusses durch schriftlichen Bescheid zu treffen.
Liegt ein Tatbestand der Beanstandung vor und ist der Bescheid rechtskräftig, so gilt der Pachtvertrag als nicht abgeschlossen.
Die Agrarstrukturerhebung 2005 des Thüringer Landesamtes für Statistik ergab, dass 88,5 % der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen (LF) Pachtflächen sind. Das ist weiterhin der höchste Anteil im Vergleich zu allen Bundesländern.
Die Pachtpreise haben sich weiter erhöht. Der Anstieg war aber im Zeitraum von 2003 bis 2005 geringer als in den vergangenen Jahren. Mit 116 €/ha LF lagen die Pachten in Thüringen etwa auf demselben Niveau wie in den neuen Bundesländern insgesamt, aber nur halb so hoch wie im früheren Bundesgebiet.
Aufgrund der angezeigten Pachtverträge konnte ein Pachtpreisregister für den Freistaat Thüringen erstellt werden. Es wurde pro Gemarkung eine durchschnittliche Bodenwertzahl (Ackerzahl) für die Nutzung Acker und Grünland ermittelt.
Das Pachtpreisregister wird einmal zum Jahresanfang aktualisiert.
Ihre Ansprechpartner sind:
... das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten Referat 21 – Recht, Bodenwirtschaft, Forstgrundstock und
Thüringer Landgesellschaft mbH