Freistaat Thüringen Thüringer Justizministerium

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Elektronischer Rechtsverkehr

Mit der „Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürERVVO Justiz)“ vom 5. Dezember 2006 (GVBl. 2006, S. 560 f.), geändert am 8. Dezember 2011 (GVBl. 2011, S. 507) hat die Thüringer Justiz den elektronischen Zugang zum Registergericht bei dem Amtsgericht Jena eröffnet. 

Rechtsförmliche Realisierung:

Durch die o.g. Verordnung ist in Thüringen der Weg für diese neue Art des Rechtsverkehrs eröffnet worden, zunächst beschränkt auf das zentrale Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Thüringens bei dem Amtsgericht Jena. Mit Inkrafttreten der Verordnung sind bei dem Registergericht

  • Anmeldungen und
  • Dokumente zum Handels- und Genossenschaftsregister  

elektronisch einzureichen. 

Technische Realisierung:

Bei der Thüringer Justiz kommt wie auch bei vielen anderen Justizverwaltungen der Bundesrepublik das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) der Firma (bos) zum Einsatz.

Bei dem Produkt EGVP handelt es sich um eine Software, die gemeinsam durch die Firma bremen online services GmbH & Co. KG mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Land Nordrhein-Westfalen entwickelte wurde. In der Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr wird EGVP als elektronische Poststelle bezeichnet.
Welche Vorteile hat der Einsatz von EGVP?

Nachdem EGVP installiert wurde, kann mittels dieser Software sicher mit den beteiligten Gerichten und Behörden kommuniziert werden. Sicher bedeutet dabei, dass die Kommunikation durch kryptografische Maßnahmen geschützt ist. Sie erhalten die Möglichkeit, auf diesem Weg "Rund um die Uhr" Anträge bei allen teilnehmenden Gerichten und Behörden einreichen zu können. Durch eine signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung erhalten Sie unverzüglich eine Rückmeldung für die Übermittlung Ihres Antrages und deren Anlagen.

Sowohl der erstmalige Download der Software und als auch die nachfolgendenUpdates sind kostenfrei.

Es werden viele gängige Dateiformate und alle akkreditierten Signaturkarten durch EGVP unterstützt.

Einzelheiten für die Einreichung

(Bekanntmachung aufgrund § 2 der Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ThürERVVO))

  • Für den elektronischen Rechtsverkehr unter Zugriff auf den elektronischen Justizbriefkasten ist die Kommunikationssoftware "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" zu nutzen, die die Nutzer über die Internetseite www.egvp.de kostenfrei herunterladen können.
     
  • Der elektronische Rechtsverkehr unter Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches setzt für eine sichere und nachvollziehbare Kommunikation die zumindest zeitweilige Verarbeitung personenbezogener Daten voraus; dabei werden seitens der Justiz die einschlägigen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die allgemeinen und besonderen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (einschließlich statistischer Auswertung) genutzt. Es erfolgt keine Verarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere

    • keine entgeltliche oder unentgeltliche Übermittlung gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener Daten an Dritte zu kommerziellen/ wirtschaftlichen Zwecken,
       
    • keine Übermittlung gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener Daten an Behörden oder Dienststellen zu anderen als unmittelbar verfahrensbezogenen Zwecken. 
       
  • Für die Übermittlung ist die Einrichtung eines Postfaches erforderlich. Mit der Anmeldung erfolgt zugleich die Einrichtung eines Ihnen über das elektronische Verschlüsselungszertifikat zugeordneten Postfachs, in das Nachrichten der an dem Projekt "Elektronischer Rechtsverkehr" beteiligten Gerichte und übriger Dienststellen der Justiz, insbesondere auch Eingangsbestätigungen, Übermittlungsprotokolle etc., eingelegt werden können.
    Für die Einrichtung und Nutzung ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen bedarf dies einer Einwilligung in einer "Datenschutzerklärung". Die Datenschutzerklärung ist nachfolgend aufgeführt.
     
  • Aus technischen und organisatorischen Gründen können einer Nachricht an das Gericht nicht mehr als 100 Dateien angehängt werden, deren Gesamtvolumen 30 Megabyte nicht überschreiten darf.
     
  • Der Übermittler einer Nachricht ist dafür verantwortlich, dass die Nachricht selbst und die angehängten Dateien keine schädlichen aktiven Komponenten (Viren, Trojaner, Würmer etc.) enthalten; eine Datei mit schädlichen aktiven Komponenten gilt auch dann als nicht zugegangen, wenn die Datei im übrigen den in § 2 Abs. 4, 5 und 6 der VO festgelegten Formatstandards entspricht.
     
  • Die durch das elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach erstellten Übermittlungs-, Sende- und Empfangsbestätigungen beziehen sich auf die Tatsache, dass der in der jeweiligen Bestätigung beschriebene Kommunikationsvorgang zu dem angegebenen Zeitpunkt stattgefunden hat. Durch diese Bestätigungen wird insbesondere nicht zugleich bestätigt, dass die übermittelten Dokumente in einem zugelassenen Format vorgelegt worden sind oder sonst keine Hindernisse für eine Weiterverarbeitung (Viren o.ä.) bestehen.
     
  • Als Bedingung für den elektronischen Rechtsverkehr gelten alle Beschränkungen und Voraussetzungen, die aus der Nutzung der Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" als technisch unabweisbar folgen, und zwar auch insoweit, als sie vorstehend nicht ausdrücklich bezeichnet sind.
     
  • Elektronische Dokumente, die einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehen, sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes (SigG) zu versehen. 

Hinweis:

Bei dem hier genannten Signaturniveau ist bei inländischen Anbietern die Nutzung der Signaturkarte eines bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen nach dem deutschen Signaturgesetz angezeigten oder akkreditierten Trust Centers erforderlich. Die angegebenen Signaturkarten werden nach erfolgter Prüfung durch das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach auf diesem Niveau unterstützt. Bei nicht aufgeführten Signaturkarten ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sichergestellt, dass den Anforderungen der genannten Verordnung an eine wirksame und für das Gericht prüfbare Signatur entsprochen ist. 

Unterstützte Formate:

  • ASCII (American Standard Code for Information Interchange)
    ohne Versionsbeschränkung als reiner Text ohne Formatierungscodes und ohne Sonderzeichen
     
  • Unicode
    ohne Versionsbeschränkung als reiner Text ohne Formatierungscodes
     
  • RTF (Rich Text Format)
    Version 1.0 bis 1.6. ohne Erweiterung für Word 2000
     
  • Adobe PDF (Portable Document Format)
    Version 1.0 bis 1.4.(sofern mit Adobe Reader 6.0 lesbar)
     
  • Microsoft Word
    keine aktiven Komponenten Word 97, Word 2000 (Version 8 oder 9), Word XP
     
  • XML (Extensible Markup Language)
    eine zum Dokument gehörige DTD (Document Type Definition) muss zugeordnet sein
     
  • TIFF (Tag Image File Format)
    Version 6 oder niedriger (CCITT/TTS Gruppe 4, sofern Grafik-Daten übermittelt werden, z.B. Fax, eingescannte Unterlagen als Anlagen)

Hinweis:

Bei der Übermittlung soll, sofern bekannt, in dem Betreff der Nachricht das gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden; bei verfahrenseinleitenden elektronischen Dokumenten und in Fällen, in denen das gerichtliche Aktenzeichen noch nicht bekannt sein kann, soll „Neueingang“ angegeben werden. Die elektronische Nachricht soll
 

  • das gerichtliche Aktenzeichen, bei Neueingängen die schlagwortartige Bezeichnung der Verfahrensart/ des betroffenen Unternehmens
     
  • eine schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts und
     
  • die Kurzbezeichnung der Hauptbeteiligten

beinhalten.

Weitergehende Informationen sowie auch die Möglichkeit, die Software per Download kostenfrei zu erwerben, erhalten Sie auf der Internetseite www.egvp.de. Dort steht Ihnen für Fragen zur Software ein Kontaktformular zur Verfügung.