Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Justizministerium

Inhalt

Justizprüfungsamt - Praktika

Die praktische Studienzeit für Rechtsstudent(inn)en ist geregelt in § 5a III S. 2 u. 3 DRiG und § 15 ThürJAPO. Erläuterungen finden Sie im Hinweisblatt "Informationen zur praktischen Studienzeit".

Grundsätzlich sind für insgesamt 13 Wochen folgende Praktika durchzuführen:

  • Gerichtspraktikum

  • Verwaltungspraktikum

  • Wahlpraktikum
Weist allerdings die Praktikumsstelle einen engen Bezug zu dem Schwerpunktbereich auf, in dem die Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt wird, so kann das gesamte Praktikum (13 Wochen) dort abgeleistet werden, § 15 Abs. 1 S. 5 ThürJAPO.
Frühere Ausbildungszeiten bei Gerichten oder in der Verwaltung können anerkannt werden, § 15 Abs. 2 S. 3 ThürJAPO.
Das Gerichtspraktikum soll als dreiwöchige Gruppenausbildung während der vorlesungsfreien Zeit bei den Gerichten durchgeführt werden.

Einzelausbildungsstellen der Verwaltung sind das Landesverwaltungsamt, die Landratsämter und die kreisfreien Städte.


Gerichtspraktika Sommer 2012

23.07. - 10.08. 2012 und
03.09. - 21.09. 2012
bei den Landgerichten Erfurt und Gera

Meldefrist: 12.06.2012

Voraussetzungen: mindestens Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres abgeschlossen, § 15 Abs. 1 S. 1 ThürJAPO.
Es ist nicht gestattet, zeitgleich zum Gerichtspraktikum eine Hausarbeit zu schreiben. Hausarbeit und Praktikum dürfen zwar in der selben vorlesungsfreien Zeit liegen, eine zeitliche Überschneidung muss aber unterbleiben.