
Die praktische Studienzeit für Rechtsstudent(inn)en ist geregelt in § 5a III S. 2 u. 3 DRiG und § 15 ThürJAPO. Erläuterungen finden Sie im Hinweisblatt "Informationen zur praktischen Studienzeit".
Grundsätzlich sind für insgesamt 13 Wochen folgende Praktika durchzuführen:
Gerichtspraktika Sommer 2012
23.07. - 10.08. 2012 und
03.09. - 21.09. 2012
bei den Landgerichten Erfurt und Gera
Meldefrist: 12.06.2012
Voraussetzungen: mindestens Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres abgeschlossen, § 15 Abs. 1 S. 1 ThürJAPO.
Es ist nicht gestattet, zeitgleich zum Gerichtspraktikum eine Hausarbeit zu schreiben. Hausarbeit und Praktikum dürfen zwar in der selben vorlesungsfreien Zeit liegen, eine zeitliche Überschneidung muss aber unterbleiben.