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Medieninformation 111/2010

Verhandlungen über den Neubau einer gemeinsamen JVA mit Sachsen

Die Landesregierungen von Sachsen und Thüringen beauftragten in ihren Kabinett­sit­zungen heute die Justizministerien, Verhandlungen über den Bau und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt aufzunehmen. Sie sollen möglichst bis Ende des Jah­res 2010 abgeschlossen sein.

"Dem Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt kommt eine Schlüsselrolle bei der Weiter­ent­wicklung eines an einer erfolgreichen Resozialisierung orientierten Justizvollzuges in Thü­­ringen und Sachsen zu. Mit einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt können wir ange­sichts knapper Haushaltsmittel Kosten für Planung, Bau und Unterhalt sparen und unse­re erfolgreiche mitteldeutsche Kooperation im Bereich der Justiz weiter verstetigen“, be­grüßt der Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger die heutigen Entschei­dun­gen in Erfurt und Dresden.

„Mit dem Neubau wollen wir endlich dem gesetzlichen Gebot der Einzelhaft­un­ter­brin­gung entsprechen. In den beiden zu ersetzenden Justizvollzugsanstalten Hohenleuben und Gera findet derzeit keine Einzelunterbringung statt. Dabei lautet einer der Euro­päischen Strafvollzugsgrundsätze, dass Mittelknappheit keine Rechtfertigung sein kann für Vollzugsbedingungen, die gegen die Menschenrechte von Gefangenen verstoßen“, so der Minister. Die Altanstalten Gera und Hohenleuben befinden sich zudem in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. In Gera fehlt dringend benötigter Platz für Beschäftigungs-, Bildungs- und Freizeitmaßnahmen.

Hintergrund:
In den letzten Monaten fanden auf Arbeitsebene bereits Gespräche statt, wie eine gemeinsame Anstalt in die Vollzugslandschaft und -konzeption beider Länder eingefügt werden kann. Die Anstalt soll über höchstens 1.000 Haftplätze verfügen und in den Jahren 2014 bis 2016 gebaut werden.

Im Zuge der jetzt aufzunehmenden Verhandlungen werden Arbeitsgruppen eingerichtet, die neben einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Fragen

  • zur Finanzierung des Baus und des laufenden Betriebs,

  • zu personalrechtlichen Fragen sowie

  • zur rechtlichen Ausgestaltung der Anstalt
klären werden. Die Ergebnisse werden im ersten Quartal 2011 die Grundlage für das weitere Vorgehen bilden.