
Die Landesregierungen von Sachsen und Thüringen beauftragten in ihren Kabinettsitzungen heute die Justizministerien, Verhandlungen über den Bau und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt aufzunehmen. Sie sollen möglichst bis Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.
"Dem Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt kommt eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung eines an einer erfolgreichen Resozialisierung orientierten Justizvollzuges in Thüringen und Sachsen zu. Mit einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt können wir angesichts knapper Haushaltsmittel Kosten für Planung, Bau und Unterhalt sparen und unsere erfolgreiche mitteldeutsche Kooperation im Bereich der Justiz weiter verstetigen“, begrüßt der Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger die heutigen Entscheidungen in Erfurt und Dresden.
„Mit dem Neubau wollen wir endlich dem gesetzlichen Gebot der Einzelhaftunterbringung entsprechen. In den beiden zu ersetzenden Justizvollzugsanstalten Hohenleuben und Gera findet derzeit keine Einzelunterbringung statt. Dabei lautet einer der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze, dass Mittelknappheit keine Rechtfertigung sein kann für Vollzugsbedingungen, die gegen die Menschenrechte von Gefangenen verstoßen“, so der Minister. Die Altanstalten Gera und Hohenleuben befinden sich zudem in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. In Gera fehlt dringend benötigter Platz für Beschäftigungs-, Bildungs- und Freizeitmaßnahmen.
Hintergrund:
In den letzten Monaten fanden auf Arbeitsebene bereits Gespräche statt, wie eine gemeinsame Anstalt in die Vollzugslandschaft und -konzeption beider Länder eingefügt werden kann. Die Anstalt soll über höchstens 1.000 Haftplätze verfügen und in den Jahren 2014 bis 2016 gebaut werden.
Im Zuge der jetzt aufzunehmenden Verhandlungen werden Arbeitsgruppen eingerichtet, die neben einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Fragen